06.09.2007 · Den Anlegern und der Allfinanzaufsicht machen Werbe-Mails mit unseriösen Aktienempfehlungen zu schaffen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat im Februar gehäuft Hinweise auf „Stock-Spams“ erhalten.
Von Joachim JahnDen Anlegern und der Allfinanzaufsicht machen Werbe-Mails mit unseriösen Aktienempfehlungen zu schaffen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat im Februar gehäuft Hinweise auf „Stock-Spams“ erhalten - inzwischen sei die Menge „tendenziell rückläufig“. Das hat die Bundesregierung dem Bundestagsabgeordneten Gerhard Schick in einer noch unveröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der Grünen mitgeteilt.
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Barbara Hendricks, warnt die Versender darin vor dem strafrechtlichen Risiko, Anleger damit zu beeinflussen: „Das Versenden von Stock-Spams, die zum Kauf von bestimmten Aktien animieren sollen, kann eine verbotene Marktmanipulation darstellen.“
Dieses Vorgehen könne nämlich ein „Scalping“ darstellen, das nach Paragraph 20 a des Wertpapierhandelsgesetzes strafbar sei. „Scalping liegt vor“, schreibt sie, „wenn jemand Aktien, die er selbst hält, mittels E-Mails zum Kauf empfiehlt, ohne dass er dabei einen bestehenden Interessenkonflikt offenlegt.“ Dies müsse der Spam-Versender nämlich „in angemessener und wirksamer Weise“ tun.
Kein „verhältnismäßiges Mittel“
Entwarnung gibt die SPD-Politikerin dagegen für Käufer: „Das Verhalten der Empfänger von Stock-Spams, die auf die Empfehlung hin Aktien erwerben, ist straf-, ordnungs- und aufsichtsrechtlich unbedenklich.“ Das gelte allerdings nur dann, wenn die Spam-Mails keine InsiderInformationen enthielten.
Hendricks hält auch in Deutschland Maßnahmen für möglich, wie sie die amerikanische Börsenaufsicht SEC vor einigen Monaten getroffen hatte: In der „Operation Spamelot“ hatte die New Yorker Behörde erstmals und einmalig 35 Aktien, für die in Amerika auf zwielichtige Weise im Internet geworben worden war, vom Aktienhandel an der Börse ausgesetzt. „In der Regel“ hält die deutsche Regierung dies allerdings nicht für ein „verhältnismäßiges Mittel“, um die Integrität des Finanzmarktes aufrechtzuerhalten. Denn auch das Interesse der betroffenen Emittenten, dass die von ihnen ausgegebenen Wertpapiere gehandelt werden, sei zu berücksichtigen.
Den Rat der Regierung sei „geradezu zynisch“
In der Praxis sei es zudem schwierig, den Handel schnell genug auszusetzen, gibt die Staatssekretärin zu bedenken. Ein milderes Mittel stelle die Warnung der Öffentlichkeit dar. Dies habe die Bafin schon mehrfach getan - sowohl auf ihrer eigenen Website wie durch den Kontakt zu ausgewählten Medien. Derzeit prüfen die Frankfurter Handelswächter eine Reihe von Fällen, wie aus der Stellungnahme hervorgeht. Dazu analysiert die Bafin den Kursverlauf der entsprechenden Anteilscheine; auch ermittelt sie gemeinsam mit mehreren Landeskriminalämtern.
Verbraucher sollten sich bei Verdachtsfällen an die Bafin wenden, rät Hendricks. Diese könne dann eine Untersuchung einleiten und - wenn sich der Verdacht auf eine Straftat erhärten sollte - eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten. Im Übrigen hätten Anleger die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche vor den Zivilgerichten durchzusetzen. Auch könnten sie sich an die Verbraucherschutzverbände wenden, damit diese die Versender abmahnen und auf Unterlassung klagen.
Diese Antworten findet der Oppositionsabgeordnete Schick allerdings „ziemlich schwach“, wie er der F.A.Z. am Donnerstag sagte. „Dass die Spam-Stocks zurückgehen sollen, entspricht nicht gerade der Alltagserfahrung.“ Der Parlamentarier stößt weiter auf suspekte Werbe-Mails in seinem Spam-Filter oder auch - wenn sie dort durchrutschen - im Postfach. Den Rat der Regierung, geschädigte Käufer sollten ihre Ansprüche auf dem Rechtsweg durchsetzen, nennt Schick „geradezu zynisch“. Schließlich kämen solche WerbeMails meist aus Ländern, in denen sich der Absender gar nicht ermitteln lasse.
Die Leute müssen sich auf sauberen Handel verlassen
Auch von den Warnhinweisen der Bafin habe er bislang noch nie etwas mitbekommen. Den Behörden rät der Politiker deshalb zu einem strengeren Vorgehen: Wenn es - wie meist - um „Penny Stocks“ gehe, die ohnehin kaum gehandelt würden, solle die Aufsicht bei begründeten Verdachtsfällen nach dem Vorbild der SEC ebenfalls den Handel aussetzen.
„Der Kapitalmarkt ist darauf angewiesen, dass die Leute nicht über den Tisch gezogen werden.“ Die Anleger müssten sich darauf verlassen können, dass ein sauberer Handel stattfinde.
Joachim Jahn Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.
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