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Samstag, 18. Februar 2012
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Neuemissionen Google setzt Mindestgebot auf fünf Aktien fest

21.06.2004 ·  Die Internetsuchmaschine Google hat das Mindestgebot für die Teilnehmer an der Versteigerungsauktion bei ihrem Börsengang auf fünf Aktien festgelegt. Noch keine neuen Angaben gibt es dagegen zum Termin des Börsengangs.

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Investoren, die sich bei Google Inc., dem Betreiber der weltweit meistgenutzten Internetsuchmaschine beteiligen wollen, müssen mindestens fünf Aktien zeichnen. Das machte der Börsenkandidat, der Aktien im Wert von 2,72 Milliarden Dollar platzieren will, zur Bedingung.

Das in Mountain View, Kalifornien ansässige Unternehmen erklärte in einer Mitteilung an die amerikanische Börsenaufsicht SEC, Investoren können für Aktien der Klasse A bieten, indem sie ein Konto bei einer der beteiligten Investmentbanken eröffnen. Jede
Aktie der Klasse A hat ein Stimmrecht. Die Aktien der Klasse B haben zehn Stimmrechte je Aktie und werden nicht im Rahmen des IPO vertrieben.

Verkauf der Aktien per Auktionsverfahren geplant

Google platziert bei dem Börsendebüt die Aktien nicht über Investmentbanken bei institutionellen Investoren wie Fondsgesellschaften, sondern hat Morgan Stanley, Credit Suisse First Boston und 29 andere Investmentbanken beauftragt, eine Auktion zu veranstalten. Die Anleger haben die Möglichkeit, über Telefon, Fax oder Internet für die Aktien zu bieten.

Investoren, die die Google-Aktie zeichnen, müssen sich eine Bieter-Identifikationsnummer besorgen, die elektronisch vergeben wird. Der Börsengang von Google kommt vier Jahre nach dem Platzen der Internetblase und wird die Unternehmensgründer Sergey Brin und Larry Page zu Milliardären machen.

Morgan Stanley und CSFB werden ein Sammelorderbuch führen, in dem alle bei den Konsortialbanken eingegangenen Gebote gesammelt werden. Die Geschäftsführung von Google hat Zugriff auf das Orderbuch. Google und die Konsortialbanken haben die Möglichkeit, Gebote zurückzuweisen, die den IPO-Prozess stören könnten.

Zählt Merrill Lnych nicht mehr zum Kreis der Konsortialbanken?

Google erklärte, der Auktionsprozeß beinhalte einen Verrechnungspreis für das Börsendebüt, zu dem alle angebotenen Aktien verkauft werden können. Das Unternehmen und die Konsortialbanken können entscheiden, den Kurs für die Aktien
unterhalb des Verrechnungspreises festzusetzen, um eine breitere Streuung der Aktie zu erreichen.

In dem Schreiben an die SEC werden im übrigen die Finanzinstitute Merrill Lynch sowie Pierce, Fenner & Smith Inc nicht mehr als Mitglieder der mit dem Börsengang betrauten Konsortialbanken genannt. Bislang hatten diese Unternehmen zu den insgesamt 31 Konsortialbanken gezählt. Google und Merrill Lynch waren bislang für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

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