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Gesetzentwurf Der Millisekunden-Handel an der Börse wird eingeschränkt

 ·  Einige Handelspraktiken von Hochfrequenzhändlern werden künftig als Marktmanipulation gewertet. Dann stehen sie unter Strafe. Überwachen wird das die Finanzaufsicht Bafin.

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© dpa Händler blicken auf Computerbildschirme in der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main

Hochfrequenzhändler in Deutschland müssen sich künftig auf schärfere Kontrollen ihres Tuns einrichten und werden bei Fehlverhalten härter bestraft. Dies geht aus einem nun vorgelegten Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums hervor. Als Hochfrequenzhändler werden dabei jene Finanzmarktteilnehmer definiert, die nach Computeralgorithmen in „sehr kurzen Abständen von teilweise nur einigen Sekundenbruchteilen Kauf- und Verkaufssignale generieren und das Halten von Finanzinstrumenten nur für sehr kurze Zeiträume vorsehen“.

Nach dem Gesetzentwurf werden Handelspraktiken, die „ohne Handelsabsicht“ getätigt werden und so „irreführende Signale“ aussenden, als Marktmanipulation angesehen. Der Straftatbestand der Marktmanipulation kann in Deutschland mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet werden. Ein solches Verhalten von Hochfrequenzhändlern ist täglich vielfach zu beobachten. „Es werden zum Beispiel viele Kaufaufträge in ein Orderbuch gestellt, um ein Kaufinteresse zu signalisieren, so dass der Preis steigt“, sagt Silke Schlünsen, bei der Close Brothers Seydler Bank zuständig für die Betreuung von Unternehmen am Aktienmarkt (Designated Sponsoring).

Einer „übermäßigen Nutzung“ wirksam begegnen

Tatsächlich verkaufe der Hochfrequenzhändler dann aber die Aktie und ziehe gleichzeitig alle Kaufaufträge wieder zurück. Dadurch konnte er zu einem höheren Preis verkaufen als vor dem Einstellen der Scheinkauforders. Schlünsen begrüßt daher den Vorstoß des Gesetzgebers: „Jeder, der Aufträge ins Orderbuch stellt, sollte auch tatsächlich handelsbereit sein.“

Auch die Zahl der eingestellten Wertpapieraufträge je Händler will der Gesetzgeber regulieren. Die Börsenbetreiber sollen separate Entgelte verlangen, um einer „übermäßigen Nutzung“ der Handelssysteme und damit verbundenen „negativen Auswirkungen auf die Systemstabilität“ wirksam zu begegnen. Die Deutsche Börse hat eine solche Gebühr seit März wieder eingeführt. Demnach zahlen Hochfrequenzhändler eine Gebühr für „Exzessive Systemnutzung“, wenn sie an einem Handelstag je ausgeführtem Wertpapierauftrag bei Dax-Aktien mehr als 2.500 Aufträge ins System eingestellt haben.

Bei M-Dax- und Tec-Dax-Werten wird die Gebühr bei mehr 1.000 Aufträgen im Verhältnis zu nur einer ausgeführten Order erhoben. Die Gebühr beträgt bis zu 3 Cent je über den Grenzwert hinausgehenden Order, maximal jedoch 20.000 Euro je Handelsteilnehmer und Monat. Die Wiedereinführung der Gebühr hat nach Angaben der Börse zu erheblichen Verhaltensänderungen der Hochfrequenzhändler geführt. Wurde anfangs einer dreistelligen Zahl der mehr als 200 an Xetra angebundenen Handelsteilnehmern eine Gebühr in Rechnung gestellt, ist die Zahl seither „deutlich gesunken“.

Die Aufsichtslücke soll geschlossen werden

Das Verhalten der Hochfrequenzhändler soll nach dem Willen des Finanzministeriums künftig von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht werden. Bislang habe in diesem Bereich eine Aufsichtslücke bestanden. Die Hochfrequenzhändler müssen künftig jederzeit auf Verlangen Informationen über ihre algorithmischen Handelssysteme und ihre Strategien sowie zu Einzelheiten ihrer Handelsparameter offenlegen.

Die Deutsche Börse begrüßt den Gesetzentwurf. „Es ist gut für alle Akteure am Finanzmarkt, dass jetzt Rechtssicherheit im Umgang mit Hochfrequenzhändlern geschaffen wird“, heißt es in einer Stellungnahme. Mit einem Anteil von mehr als 40 Prozent am Handelsvolumen sind Hochfrequenzhändler eine bedeutende Kundengruppe der Börse.

Die Regulierung des Hochfrequenzhandel war forciert worden, nachdem ihm immer häufiger Kursschwankungen verstärkende Wirkung nachgesagt wurde. Dies wurde allerdings nie belegt. Im Gegenteil gab es zahlreiche Studien, die im Hochfrequenzhandel einen wichtigen Liquiditätsspender an den Börsen gesehen haben, der tendenziell Kursschwankungen reduziert. Der vorgelegte Gesetzentwurf einer maßvollen Regulierung gilt daher als guter Kompromiss zwischen dem Verlangen nach einem Verbot und dem weitgehend unregulierten Status Quo.

Die Pläne der EU hätten spätestens ab 2015 ohnehin eine Regulierung vorgesehen. Nun ist Deutschland das erste größere Land, das mit einem Gesetzentwurf voranschreitet. Ausweichbewegungen werden dennoch nicht erwartet, da der Gesetzentwurf in gleicher Form auch für außerbörsliche Handelsplattformen gilt und zudem das leistungsfähige Xetra-System mit zahlreichen liquiden deutschen Aktien als attraktiv für den Hochfrequenzhandel gilt.

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Jahrgang 1978, Redakteur in der Wirtschaft.

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