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Gerichtsurteil Gekipptes Sportwetten-Monopol bringt Glücksspielaktien eine Kursrally

08.09.2010 ·  Die Aktien von Wettanbietern legen nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zu Sportwetten und Glücksspielen massiv zu. Und falls findige Juristen nicht wieder neue Hürden aufbauen, könnten die Branchenvertreter vor einer Neubewertung stehen.

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So setzten sich die im SDax gelisteten Aktien von Tipp24 bis zum Mittwochnachmittag mit einem Plus von 11,79 Prozent auf 26,70 Euro an die Spitze des Kleinwerteindex. Noch deutlicher zulegen konnten die Papiere des Anbieters Jaxx, die sich um mehr als 40 Prozent auf 2,117 Euro verteuern. Der Anbieter von Online-Sportwetten Bwin gewinnt an der Börse in Wien 6,11 Prozent auf 41,00, während die Aktien von Bet-at-Home.com mehr als 14 Prozent auf 20,655 Euro zulegen. Am drastischen geht es mit plus 114,62 Prozent auf 0,279 Euro mit der Top-Wetten AG nach oben, wobei hier aber zu bedenken ist, dass über das Vermögen der Gesellschaft ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.

Ausgelöst wurde die Hausse durch die Meldung, wonach das deutsche Monopol für Glücksspiel und Sportwetten (zur Erinnerung: Seit 2008 gilt in Deutschland der Glücksspielstaatsvertrag. Dieser besagt, dass private Unternehmen in Deutschland keine Sportwetten mehr anbieten dürfen. Die staatlichen Anbieter Toto und Oddset sind dadurch Monopolisten) laut eines am Mittwoch veröffentlichten Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg in der derzeitigen Form nicht gerechtfertigt ist.

Börsianer hoffen auf Mehrgeschäft für private Glücksspielanbieter

„Die deutschen Regeln begrenzen Glücksspiele nicht in kohärenter und systematischer Weise“, formulierte der EuGH in drei Entscheidungen in separaten Verfahren. „Unter diesen Umständen lässt sich das präventive Ziel des Monopols nicht mehr wirksam verfolgen, so dass das Monopol nicht mehr gerechtfertigt werden kann“, urteilte ein 13-köpfiges Kollegium der höchsten EU-Richter. Die deutsche Regelung dürfe nicht weiter angewandt werden, bis eine neue erlassen sei, die mit EU-Recht übereinstimme, erklärten die Richter.

Die höchsten EU-Richter begründeten ihre Auffassung mit der erheblichen Werbung, die die staatlich genehmigten Anbieter von Glücksspielen betrieben. Das Monopol diene nicht mehr der Bekämpfung der Spielsucht, wie die staatliche Seite stets argumentiert hatte. In früheren Urteilen in ähnlich gelagerten Verfahren, die Italien und Portugal betrafen, haben die Richter am EuGH noch entschieden, dass nationale Monopole legal sind, wenn damit Ziele wie der Kampf gegen Betrug oder Spielsucht verfolgt werden. Für Glücksspielanbieter sei das Urteil eine positive Nachricht, kommentierte ein Händler. Ein anderer Börsianer sagte, bis es erste Einschätzungen von Juristen gebe werde, seien noch viele Fragen offen. „Aber auf den ersten Blick sieht das gut aus“, fügte er hinzu.

Analyst Christoph Schmidt vom Vermögensverwalter N.M.F. AG gab zu bedenken, dass es wohl noch dauern werde, bis die deutsche Justiz auf das Urteil reagieren werde. Sollte sich dann aber die Entscheidung des europäischen Gerichtshofes durchsetzen, böten sich für Anbieter wie Tipp24 Möglichkeiten für eine größere Expansion sowie eine Ausweitung ihrer Geschäfte. Die Online-Gaming und Sportwetten-Anbieter bet-at-home.com AG kündigte jedenfalls bereits an, die Entscheidung des EuGH zu nutzen, um in Deutschland weiter Marktanteile zu gewinnen.

Ob es wirklich zu Änderungen kommt ist noch unklar

Allerdings wird sich in der Praxis erst noch zeigen müssen, was das Urteil für die privaten Wettanbieter überhaupt werden sein wird. Die Entscheidung des Gerichts wurde jedenfalls unterschiedlich ausgelegt. Private Wettanbieter werteten das Urteil als das Ende des Glücksspielstaatsvertrags. Die staatlichen Lotteriegesellschaften dagegen sehen das Wettmonopol nicht bedroht und halten nur eine Änderung des Vertrags für notwendig. . Bund und Länder müssten jetzt dafür sorgen, dass der bis Ende 2011 geltende Staatsvertrag gesichert werde, erklärte DLTB-Präsident Erwin Horak. Auch der Rechtsanwalt Manfred Hecker, der die Lottogesellschaften berät, rechnet eher mit restriktiveren Regeln als einer Liberalisierung des Glücksspiels. Die dafür zuständige Innenministerkonferenz hielt sich zunächst bedeckt. Die Entscheidung werde analysiert und danach würden die notwendigen Schlüsse gezogen.

Ob es Änderungsbedarf am Staatsvertrag gebe, werde erst feststehen, wenn die in Deutschland anhängigen Verfahren durch alle Instanzen gegangen seien. Außerdem ist zu beachten, dass das Gericht grundsätzlich bestätigte, dass ein staatliches Wettmonopol zum Schutz von Verbrauchern gerechtfertigt sein kann, und der Staat auch Glücksspiele im Internet verbieten darf. Gegen das Glücksspielmonopol läuft allerdings auch noch ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission. Es zeichnet sich somit noch ein länger anhaltender Kampf an und erst an dessen Ende wird sich dann zeigen, ob und wie stark die privaten Glücksspielanbieter profitieren werden. Bis dahin sind alle jetzt eingefahrenen Kursgewinne so etwas wie Vorschusslorbeeren. Kommt es allerdings tatsächlich zu einem Aufbrechen des Monopols, dann dürfte zu einer gewissen Neubewertung des Sektors führen. Denn schließlich geht es um sehr viel Geld. Nahmen die deutschen Bundesländer im vergangenen Jahr mit den Einnahmen aus Lotterien 2,8 Milliarden Euro ein.

Die in dem Beitrag geäußerte Einschätzung gibt die Meinung des Autors wieder.

Quelle: @JüB
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