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Gastkommentar „Amerikanische Gerichte sind interessant für geschädigte Anleger“

 ·  In der Vergangenheit mußten Anleger immer wieder Verluste hinnehmen, weil Unternehmen betrügerisch waren. Nur wenige denken an eine Klage in Amerika. Zu unrecht, denkt Bernd Jochem von Rotter Rechtsanwälte.

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Aktuelle Skandale wie Parmalat und Adecco werfen die Frage auf, wie und wo geschädigte Anleger Ersatz für die ihnen entstandenen großen Verluste geltend machen können. In den vergangenen Jahren wurde Amerika in zunehmendem Maße als Ort für Anlegerklagen gewählt, gerade auch dann, wenn es gegen europäische Unternehmen ging.

Aus den vielen Gründen, die für eine Klage in den Amerika sprechen, ragt das Verhältnis der Chancen zu den Risiken deutlich heraus. Aus Sicht eines Anlegers sind die Kosten für eine Klage in den Amerika relativ gering, weil die auf diesem Gebiet tätigen amerikanischen Anwälte in der Regel auf der Basis eines erfolgsabhängigen Honorars arbeiten. Deshalb ist für viele eine Klage in Amerika eine reizvolle Alternative, weil bei einem verlorenen Prozeß keine Anwaltskosten entstehen.

„Gewinnchance“ ist in Amerika höher als in Europa

Hinzu kommt, daß in den meisten Ländern die unterlegene Partei eines Rechtsstreits auch die Kosten des Gegners übernehmen muß. Nicht so in Amerika. Denn bis auf wenige Ausnahmen müssen dort auch die Gewinner eines Gerichtsverfahrens die Kosten ihrer Anwälte selber tragen.

Die Chancen selbst, eine Anlegerklage in Amerika zu gewinnen, sind höher als in Europa, wo viele Gerichte keine Rechtsgrundlagen für solche Klagen sehen. Nach amerikanischem Recht muß der Anleger beispielsweise in der Regel nicht nachweisen, Ad-hoc-Mitteilungen oder Geschäftsberichte des verklagten Unternehmens gelesen zu haben. Dieser als sog. „reliance“ bezeichnete Umstand wird von den Gerichten in den Amerika meistens als selbstverständlich angenommen. Damit muß der Anleger lediglich nachweisen, daß eine Unternehmensmeldung falsch war und daß er einen finanziellen Verlust erlitten hat.

Schließlich muß ein Anleger im Rahmen einer Klage in Amerika auch nicht nachweisen, daß das Unternehmen die falsche Unternehmensmeldung vorsätzlich veröffentlich hat, um die Anleger zu täuschen. Es reicht vielmehr der Nachweis aus, daß die Meldung in zumindest grob fahrlässiger Weise veröffentlicht wurde.

Klage ist denkbar, wenn es einen starken Bezug zu Amerika gibt

Grundsätzlich kann ein deutscher Anleger ein amerikanisches Unternehmen in Amerika verklagen, weil es sachgerecht ist, die Klage am Sitz des Unternehmens zu führen. Erstaunlicherweise macht sich die große Mehrzahl der investierten Anleger diese Möglichkeit überhaupt nicht klar.

Kann aber ein deutscher Anleger auch ein deutsches oder europäisches Unternehmen in Amerika verklagen? Hier muß im Einzelfall genau untersucht werden, ob die Verbindungen des Falles zu den Vereinigten Staaten so stark sind, daß sie einen Rechtsstreit dort rechtfertigen. Im Fall des italienischen Parmalat-Konzerns wird zum Beispiel zunehmend deutlich, daß Anwälte und Bankmitarbeiter in Amerika an den betrügerischen Machenschaften wesentlich beteiligt waren. Im Fall des Personaldienstleisters Adecco wurde bekannt, daß die aufgeworfenen Fragen zur Bilanzierung und zur internen Kontrolle hauptsächlich in Verbindung mit dem Amerika-Geschäft stehen. Solche Sachverhalte werden die Argumentation geschädigter Anleger stützen, Klagen in den Amerika einreichen zu können.

Der wesentliche Bezugspunkt eines Falles zu den Vereinigten Staate rechtfertigt daher in vielen Fällen die Klageeinreichung in Amerika, wie dies in der jüngeren Vergangenheit bereits die Klagen gegen DaimlerChrysler, Baan, Lernout & Hauspie oder auch Intershop gezeigt haben.

Das auf Grund von starken Kursverlusten enttäuschte Anlegervertrauen kann durch eine effektive Durchsetzung von Schadenersatzforderungen wieder verbessert werden. Immerhin konnten auch deutsche Anleger von den vereinbarten Schadenersatzsummen in den Fällen Baan mit insgesamt 32,5 Millionen Dollar und Team Communications, ehemals Neuer Markt, 12,5 Millionen Dollar, profitieren.

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