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Die Vermögensfrage Fragezeichen hinter der Abgeltungssteuer

15.07.2006 ·  Die geplante Abgeltungssteuer auf Zinsen und Kursgewinne wirft ihre Schatten voraus. Anleger mit geringen Einkommen werden stärker zur Kasse gebeten als Anleger mit hohen Einkünften. Aktionäre sind wahrscheinlich die Verlierer.

Von Volker Looman
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Die geplante Abgeltungssteuer auf Zinsen und Kursgewinne wirft ihre Schatten voraus. Der Bundesfinanzminister will die Steuer ab 2008 mit einem Satz von 30 Prozent einführen. Ab 2009 soll der Wert vielleicht auf 25 Prozent sinken. Die Regierung erhofft sich von der Regelung höhere Steuereinnahmen, weil die Banken die Abgaben an die Finanzämter abführen sollen. Außerdem spekuliert sie darauf, daß die Abgeltungssteuer die Veranlagungen zur Steuer vereinfachen wird.

Die Anleger sehen die Abgeltungssteuer jedoch mit gemischten Gefühlen. Besitzer festverzinslicher Wertpapiere begrüßen die Abgeltungssteuer, Inhaber wachstumsstarker Aktien verteufeln die Pläne. In beiden Fällen müssen Investoren mit niedrigen Einkommen höhere Abgaben zahlen, weil die Abgeltungssteuer über den persönlichen Steuersätzen liegt, und Anleger mit hohen Einkommen freuen sich über die Aussicht, in Zukunft weniger Steuern auf Kapitaleinkünfte bezahlen zu müssen, weil die Höhe der Abgeltungssteuer unter ihren Steuersätzen liegt.

Anleger mit geringen Einkommen werden stärker zur Kasse gebeten als Anleger mit hohen Einkünften

Ein Anleger hat 100.000 Euro in festverzinsliche Wertpapiere investiert. Damit werden zur Zeit, wenn die Anleihen zehn Jahre im Depot bleiben, ungefähr 4,3 Prozent pro Jahr erzielt. Die 4.300 Euro sind nach dem heutigen Stand der Dinge in voller Höhe steuerpflichtig. Allerdings kann der Sparerfreibetrag für gewisse Entlastung sorgen. Er wird bei verheirateten Anlegern ab 2007 auf 1.500 Euro sinken, sodaß sich die steuerpflichtigen Zinsen zwischen 2.800 und 4.300 Euro bewegen werden. Wenn der Freibetrag voll zur Verfügung steht, müssen die Anleger, welche pro Jahr etwa 50.000 Euro versteuern, knapp 900 Euro an den Fiskus abführen, so daß von 4.300 Euro unter dem Strich noch 3.400 Euro übrigbleiben.

Daran wird sich bei einer Abgeltungssteuer von 30 Prozent nicht viel ändern. Die Bank zieht von den 4.300 zunächst 1.500 Euro ab und führt von den verbleibenden 2.800 Euro genau 30 Prozent beziehungsweise 840 Euro an das Finanzamt ab. Damit bleiben dem Anleger noch 3.460 Euro in der Tasche, so daß es bei dieser Konstellation egal ist, wie der Anleger besteuert wird. Etwas günstiger sieht die Rechnung aus, wenn der Sparerfreibetrag nicht mehr zur Verfügung steht. Dann sind nach heutiger Rechnung jährlich 1.365 Euro abzuführen, und bei einer Abgeltungssteuer von 30 Prozent werden es 1.290 Euro sein, so daß in groben Umrissen deutlich wird, wohin die Reise gehen wird, wenn die Abgeltungssteuer kommt: Anleger mit geringen Einkommen werden stärker zur Kasse gebeten als Investoren mit hohen Einkünften.

Die Erkenntnis ist nicht neu. Interessant ist aber der Versuch, die sozialen Verwerfungen in den Griff zu bekommen. Im Gespräch sind niedrigere Sätze und die Möglichkeit, zwischen pauschaler und persönlicher Besteuerung wählen zu können. Die erste Möglichkeit ist in der Politik umstritten, weil die Abgeltungssteuer ein Steuergeschenk für reiche Anleger ist. Wer heute mit 42 Prozent zuzüglich Solidaritätsschlag, also 44,31 Prozent, zur Ader gelassen wird, wird sich über Abgeltungssteuern von 30 Prozent freuen. Umgedreht kann die Regierung die Hoffnung begraben, mit der Abgeltungssteuer die Bürokratie abzubauen, weil die Wahl zwischen pauschaler und persönlicher Besteuerung zu mehr Bürokratie führen wird.

Die Verlierer der Abgeltungssteuer werden mit hoher Wahrscheinlichkeit die Aktionäre sein, wobei es keine Rolle spielt, ob sie arm oder reich sind. Sie leben in steuerlicher Hinsicht im Augenblick im Paradies. Die Dividenden werden lediglich zur Hälfte besteuert, und die Kursgewinne bleiben steuerfrei, falls die Papiere länger als ein Jahr gehalten werden. Die beiden Privilegien sollen mit Einführung der Abgeltungssteuer gestrichen werden, so daß es kein Wunder ist, daß die Lobbyisten der Börsianer die Messer wetzen.

Wenn heute 100.000 Euro zehn Jahre in Aktien investiert werden, in diesem Zeitraum jährlich 4 Prozent abwerfen, außerdem im Wert jedes Jahr um 4 Prozent steigen, schaut der Fiskus weitgehend in die Röhre. Für die jährlichen Ausschüttungen gilt das Halbeinkünfteverfahren, so daß nur 2.000 Euro zu berücksichtigen sind. Der Betrag kann bei einem Sparerfreibetrag von 1.500 Euro auf 500 Euro sinken, so daß bei einem steuerpflichtigen Einkommen von 50.000 Euro lediglich 156 Euro abzuführen sind. Hinzu kommt der Vorteil, daß der Kursgewinn steuerfrei bleibt. Bei einem Anstieg von jährlich 4 Prozent stehen die Aktien nach zehn Jahren bei 148.000 Euro. Davon muß der Anleger nichts abgeben, so daß die Rendite der Aktien von 8 Prozent vor Steuern auf 7,3 Prozent nach Steuern sinkt. Ist der Freibetrag ausgeschöpft, beträgt die Verzinsung immer noch 6,9 Prozent, so daß verständlich ist, warum die steuerliche Behandlung der Aktien so umstritten ist.

Verlierer der Abgeltungssteuer sind mit hoher Wahrscheinlichkeit die Aktionäre

Bei einer Abgeltungssteuer von 30 Prozent gelten andere Regeln. Zunächst werden die Dividenden in voller Höhe besteuert. Das heißt im vorliegenden Fall, daß von 4.000 Euro gleich 1.200 Euro an den Fiskus abzuführen sind. Dann kommt der Kursgewinn an die Reihe. Von den 48.000 Euro sind 14.400 Euro abzugeben, so daß der Zahlungsstrom nach Steuern stark in Mitleidenschaft gezogen wird. Der Anleger investiert am Anfang weiterhin 100.000 Euro. In den Folge sinken die Rückflüsse auf neun Jahresraten von jeweils 2.800 und eine Schlußzahlung von 136.400 Euro. Sie führen unter dem Strich zu einer Rendite von 5,42 Prozent. Das ist im Vergleich zur alten Verzinsung von 6,87 Prozent ein Fünftel weniger und treibt die Börsianer auf die Palme. In ihren Augen dürfen die Abgeltungssätze maximal 15 bis 20 Prozent betragen. Sonst drohe wieder die Kapitalflucht ins Ausland.

Die Abgeltungssteuer wird in den nächsten Monaten mit hoher Wahrscheinlichkeit für Unruhe sorgen. Dabei geht es in erster Linie um die Frage, welche Anlagen unter die Abgeltungssteuer fallen. Momentan gibt es Investitionen, die von dieser Abgabe verschont bleiben. Das sind zum Beispiel die Kapitalversicherungen. Bei allen Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als zwölf Jahren beziehungsweise bei allen Verträgen, die vor dem 60. Geburtstag des Anlegers fällig werden, sind die Zinsen seit 2005 in voller Höhe steuerpflichtig. Wird diese Regelung wieder geändert? Was passiert mit den Policen, die nach dem 60. Geburtstag des Investor fällig wird? Wird das Halbeinkünfteverfahren, das in diesem Fall gilt, wieder abgeschafft?

Was passiert mit Immobilien und Schiffen? Bei Liegenschaften sind Erträge steuerpflichtig, bei Schiffen steuerfrei. Werden Immobilien nach Ablauf von zehn Jahren mit Gewinn verkauft, sind die Wertzuwächse steuerfrei, bei Schiffen müssen Verkaufserlöse in voller Höhe versteuert werden. Wird sich daran in Zukunft, wie seit Jahr und Tag gefordert, um der Gerechtigkeit willen etwas ändern?

Genauso stellt sich die Frage, was mit Verlusten passieren soll. Der Staat will in Zukunft beim Verkauf der Anlagen die Hand aufhalten, falls Gewinne erzielt werden. Wird er im Gegenzug bereit sein, daß Verluste mit Gewinnen verrechnet werden? Das wäre eine Sensation. Heute dürfen Verluste nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden, und es sind keine Anzeichen erkennbar, daß sich daran etwas ändern wird. Vor diesem Hintergrund ist auch nicht damit zu rechnen, daß das Steuerrecht einfacher werden wird.

Der Autor ist Finanzanalytiker in Reutlingen

Quelle: F.A.Z., 15.07.2006, Nr. 162 / Seite 20
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