Erstmalig in der deutschen Unternehmensgeschichte verurteilte 1992 das Gericht einen gesamten Vorstand einer Aktiengesellschaft zu einer Haftstrafe. Die Manager der Konsumgenossenschaft Coop hatten Bilanzen gefälscht, einen Schattenkonzern mit unzähligen ausländischen Töchtern aufgebaut und sich an der Pensionskasse vergangen.
Nach außen schien die Geschäftslage glänzend - allerdings nur auf dem Papier. Tatsächlich hatte Coop bereits vor dem Börsengang 1987 fünf Jahre lang Verluste geschrieben. Für die Aktionäre betrug der Schaden zwei Milliarden Mark. Klicken Sie auf das nebenstehende Bild und hören Sie die Hintergründe um das Coop-Desaster in einer Serie über Börsenskandale des F.A.Z. Business-Radios.