07.03.2003 · In Deutschland werden erst seit 1843 Aktien gehandelt. Doch schon drei Jahrhunderte zuvor waren Unternehmensanteile im Umlauf. Die Wiege der deutschen Aktienkultur stand einst im Bergbau.
Auf deutschem Boden werden Aktien, also Anteilen an Firmen, seit Mitte des 19. Jahrhunderts gehandelt. Damit waren deutsche Staaten vergleichsweise spät dran, auch wenn 1739 die Berliner Börse gegründet worden war und 1771 das Wiener Pendant: An diesen Institutionen wurden zunächst andere Wertpapiere als Unternehmensanteile gehandelt.
Zwar folgte die New York Stock Exchange (NYSE) erst 1792 - doch wurde sie als Börse für den Handel von Anteilsscheinen gegründet. Die NYSE ist insofern die Mutter aller Aktienbörsen.
Gewerkschaften verkauften Anteilsscheine
Gleichwohl: Unternehmensanteile wurden auf deutschen Boden früher als in New York ausgegeben und verkauft. Die Wiege der deutschen Kultur des Handels mit Anteilen an Unternehmen stand im Bergbau, vor allem im damaligen deutschen Osten. Schon Mitte des 16. Jahrhunderts wurden Kohle- und Erzgruben - nach einer Reform des Bergrechts im 18. Jahrhundert verstärkt in Schlesien - in bergrechtliche Kapitalgesellschaften umgewandelt. Diese Unternehmen trugen einen Namen, der in der heutigen Zeit für Arbeitnehmerorganisationen steht: Gewerkschaften. Wie bei Aktiengesellschaften wurden Anteile verkauft, so genannte Kuxe.
Diese Frühform der Aktie lauteten nicht auf einen bestimmten Nennbetrag, sondern verkörperten vielmehr die Beteiligung am Vermögen der Gewerkschaft, das in 100 oder in Mehrfachem davon auf Gewerke verteilt werden konnte. Die Kuxe lauteten auf den Namen des Inhabers, der in das Gewerkebuch eingetragen wurde. „Der Wert einer Kux konnte naturgemäß stark schwanken, je nach wirtschaftlicher Situation der Grube warf diese Gewinn ab; Verluste wurden ebenfalls umgelegt und von den Gewerken als Zubuße eingefordert“, heißt es auf der Internetseite der Oberharz-Kommune Sankt Andreasberg (www.sanktandreasberg.de) unter „Bergbau erleben“.
Kuxen wechselten im Übrigen länger die Besitzer, als man vermuten möchte. Erst im September 1970 wurde der Handel mit diesen Wertpapieren an Börsen in Deutschland eingestellt, wie in Meyers Taschenlexikon nachzulesen ist.
Investieren in Indien-Schiffahrt und Walfänger
Auch im 16. Jahrhundert entstanden in England und Holland zwei konkurrierende Gesellschaften, die mit dem Verkauf von Anteilen ihr Geschäft finanzierten: die East India Company und die Vereinigte Holländische Ost-Indische Kompanie. Beide riefen für ihre Tätigkeiten im Orient so genannte Wagnisgesellschaften ins Leben, an denen sich Interessierte in Form von Aktien beteiligen konnten. Mit dem Risiko des Verlustes des Kapitals, wenn etwa ein Schiff, in das investiert wurde, mit Mann, Maus und Ladung unterging. Letzteres galt auch für jene, die sich etwa an Walfängern beteiligt hatten.
1843 eine Reihe von Aktiengesetzen beschlossen
Deutschlands Hinterherhinken bei der Gründung von Aktiengesellschaften ist zum einen mit der vergleichweise spät erfolgten Industrialisierung zu erklären. Zudem hielten sich Länder mit der Genehmigung von Aktiengesellschaften zunächst zurück, wie Vanessa Redak und Beat Weber in ihrem Buch „Börse“ ausführen.
Nach und nach wurden dennoch vermehrt solche Unternehmen ins Leben gerufen. Der Grund: Zum Beispiel für den Eisenbahnbau war mehr Geld vonnöten, als wenige vermögende Privatleute aufzubringen vermochten oder geben wollten. „Die Aktie ist eine wunderbare Möglichkeit, viele einzelne Quellen zu einem großen Strom zusammen zu führen, auf dem der Fortschritt schiffbar wird“, formuliert fast schon lyrisch der Verfasser von Rothschilds „Taschenbuch für Kaufleute“. Nachdem das Deutsche Reich 1871 gegründet und eine einheitliche Währung eingeführt worden war, kam eine Vielzahl von Aktiengesellschaften (AG) hinzu: Zur Jahrtausendwende wurden 4.500 gezählt, 1925 gab es schon 13.000, so Frank Mühlbradt in seinem Wirtschaftslexikon.
Namens- und Inhaberaktien
Eine AG kann von einer Person oder einer Reihe von Leuten ins Leben gerufen werden, die mindestens 50.000 Euro des Grundkapitals übernehmen. Das Kapital wird in Aktien aufgeteilt. Bei einem Nennwert von einem Euro je Aktie und einem Aktienkapital von 100.000 Euro werden folglich 100.000 Anteilsscheine ausgegeben.
Dabei wird zwischen Inhaber- und Namensaktien unterschieden. Inhaberaktien werden nach dem Verkauf auf denjenigen übertragen, der sie gezeichnet hat - formal durch eine Übergabe, in der Regel aber durch Übernahme der Scheine ins Depot des Anlegers. Käufer von Namensaktien dagegen werden mit Namen, Wohnort und Beruf in das Aktienbuch einer AG eingetragen. Somit ist einzusehen, wer wieviel Anteile an der Gesellschaft hält. Wechselt eine Namensaktie den Besitzer, wird der neue Käufer im Aktienbuch vermerkt.
Wer bezahlt, der bestellt auch
Mit dem Besitz von Aktien fallen dem Eigentümer mehrere Rechte zu. Zum Beispiel der Bezug einer Dividende, also eines auf die einzelnen Scheine heruntergerechneten Anteils am Gewinn, den die Gesellschaft an die Eigentümer ausschüttet. Auch hat ein Inhaber von Aktien das Recht, bei der Neuausgabe von Wertpapieren solche Anteile im Verhältnis zur Zahl seinen alten Aktien zu erhalten, sowie am Erlös beteiligt zu werden, falls die AG aufgelöst wird.
Zudem darf er an der einmal im Jahr stattfinden ordentlichen Hauptversammlung teilnehmen, Vorstand und Aufsichtsrat mitwählen und über andere Belange der AG mit abstimmen. Hier gilt das umgekehrte Motto eines jeden Kneipenbesuchs: Wer bezahlt, der bestellt auch.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| DAX | 6.339,94 | +0,38% |
| FAZ-INDEX | 1.377,69 | −0,11% |
| TecDAX | 752,47 | +0,08% |
| MDAX | 10.196,40 | −0,34% |
| SDAX | 4.817,28 | +0,29% |
| REX | 434,70 | −0,15% |
| Eurostoxx 50 | 2.161,87 | +0,25% |
| F.A.Z. EURO | 69,61 | +0,13% |
| Dow Jones | 12.454,80 | −0,60% |
| Nasdaq 100 | 2.527,05 | −0,17% |
| S&P500 | 1.317,82 | −0,22% |
| Nikkei225 | 8.580,39 | +0,20% |
| EUR/USD | 1,2515 | −0,14% |
| Rohöl Brent Crude | 106,90 $ | +0,14% |
| Gold | 1.569,50 $ | +0,06% |
| Bund Future | 144,35 € | +0,25% |