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Börsengänge Google-Börsengang erinnert an Zeit der spekulativen Blase

28.04.2004 ·  Die Erstemission von Google-Aktien dürfte der größte Börsengang eines Technologie- oder Internetunternehmens seit langem werden. Das Volumen des Google-IPO könnte bis zu 25 Milliarden Dollar betragen.

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Der Geist von Frank Quattrone lebt. Zwar ist der ehemalige Starinvestmentbanker vom Wertpapierverband NASD für ein Jahr suspendiert worden. Zudem muß sich Quattrone derzeit vor einem Bundesgericht zum zweiten Mal wegen des Vorwurfs der Behinderung behördlicher Ermittlungen verantworten. Doch die zwei Investmentbanken, die Quattrone in den neunziger Jahren zu führenden Häusern bei Börsengängen von Technologie- und Internetunternehmen gemacht hatte, profitieren offenbar immer noch von seinen Verbindungen. Denn Morgan Stanley und Credit Suisse First Boston (CSFB), beide ehemalige Arbeitgeber von Quattrone, werden den an der Wall Street gespannt erwarteten Börsengang (IPO) der Internet-Suchmaschine Google leiten. Andere führende Banken wie Goldman Sachs, die lange als möglicher Kandidat für das Google-IPO gehandelt worden war, erhalten nur enttäuschende Nebenrollen.

Die Erstemission von Google-Aktien dürfte der größte Börsengang eines Technologie- oder Internetunternehmens werden, seitdem die spekulative Blase der späten neunziger Jahre geplatzt ist. Investmentbanker schätzen, daß das Volumen des Google-IPO bis zu 25 Milliarden Dollar betragen könnte. Banken dürften daran insgesamt bis zu 100 Millionen Dollar verdienen. Es wird damit gerechnet, daß Google möglicherweise noch in dieser Woche Details des Börsengangs bekanntgeben wird. Genauere Informationen über die Finanzlage hat Google bisher unter strengem Verschluß gehalten. Selbst die beteiligten Investmentbanken sollen bisher kaum Einblick erhalten haben, um zu vermeiden, daß Informationen vorab an die Öffentlichkeit geraten. Auch ohne IPO muß Google bis Ende April seine Geschäftszahlen veröffentlichen. Neuen Richtlinien der Börsenaufsicht SEC zufolge müssen auch nicht-börsennotierte Unternehmen Informationen veröffentlichen, wenn sie eine gewisse Größe überschreiten. Analysten schätzen den Umsatz des Unternehmens, der vor allem werbegetrieben ist, auf eine Milliarde Dollar, den Gewinn auf 200 Millionen Dollar.

Dubiose Methoden

Das starke Interesse an Google-Aktien erinnert ein wenig an den Börsengang von Netscape 1995. Netscape, die es mit ihrer Technologie Nutzern ermöglichten, im Internet zu surfen, hatten einen ähnlich legendären Status wie jetzt Google. Das Netscape-IPO führte Quattrone damals für Morgan Stanley an. Quattrone, der von 1983 bis 1996 für Morgan tätig war, hatte eine der ersten Dependancen im kalifornischen Technologiezentrum Silicon Valley eröffnet. Später folgte für Quattrone ein kurzes Intermezzo bei der Deutschen Bank, wo sein Team den Interneteinzelhändler Amazon an die Börse brachte. 1998 wechselte Quattrone zu CSFB, die er praktisch eigenhändig zur führenden Technologie-Investmentbank machte.

Nach dem Platzen der spekulativen Blase gerieten die Methoden der Wall Street-Banken auf den Prüfstand. CSFB stand wegen unlauterer Methoden bei der Vergabe von Aktien aus Börsengängen im Zentrum von Ermittlungen der Börsenaufsicht. Die Bank zahlte Anfang 2002 im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs 100 Millionen Dollar und legte die Vorwürfe damit bei. Quattrone wurde von der Staatsanwaltschaft bezichtigt, die damaligen Ermittlungen behindert zu haben. Ihm wird vorgeworfen, seine Mitarbeiter per E-Mail zur Vernichtung von Dokumenten angehalten zu haben, obschon er von den Ermittlungen gewußt habe. Quattrone bestreitet das und rechtfertigt die Anweisung mit geforderter routinemäßiger Säuberung von Dateien.

Prozeß abgebrochen

Quattrone wurde schließlich im Jahr 2003 vor dem Hintergrund der laufenden Ermittlungen von CSFB entlassen. In den vergangenen Monaten hatte die Bank zu kämpfen. Im März warb die Deutsche Bank gleich ein ganzes Team von Technologiebankern von CSFB ab, die alle früher für Quattrone gearbeitet hatten. CSFB hat jedoch auch einige der engsten Mitarbeiter von Quattrone gehalten.

Der erste Prozeß gegen Quattrone wurde Ende vergangenen Jahres abgebrochen, weil sich die Geschworenen nicht auf ein einstimmiges Urteil einigen konnten. Im derzeit laufenden Wiederholungsprozeß trat Quattrone am Dienstag in den Zeugenstand. Im vergangenen Prozeß galt diese Strategie noch als risikoreich, weil Quattrone im Kreuzverhör unglaubwürdig wirkte.

Quelle: nks., Frankfurter Allgemeine Zeitung, 29.04.2004, Nr. 100 / Seite 21
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