03.12.2009 · Bei der Neugestaltung der internationalen Kapitalregeln für Banken steht ein wichtiger Schritt bevor. Die deutschen Banken verfolgen den Prozess mit Sorge. Sie könnten durch die neuen Kapitalregeln erhebliche Wettbewerbsnachteile erfahren.
Bei der Neugestaltung der internationalen Kapitalregeln für Banken steht ein wichtiger Schritt bevor, und die deutschen Banken verfolgen den Prozess mit Sorge. Dienstag und Mittwoch kommender Woche werden sich die Mitglieder des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht treffen und die neuen Regeln vorantreiben.
Insbesondere Genossenschaftsbanken und Sparkassen, die für zwei Drittel der hiesigen Branche stehen, müssen nachteilige Kapitaldefinitionen fürchten. Noch sei nicht entschieden, was künftig als hartes Kernkapital akzeptiert werde, sagt Franz-Christoph Zeitler, Vize-Präsident der Deutschen Bundesbank. "Bei einem ungünstigen Verlauf könnte es aber geschehen, dass einige der vielen deutschen Banken bisher genutzten Kapitalformen nicht mehr in der gewohnten Form möglich sind."
Werden Genossenschaftsanteile und stille Einlagen noch zum Kernkapital zählen?
Vor allem Genossenschaftsanteile und stille Einlagen, die einen Wert von mehr als 100 Milliarden Euro haben, könnten auf lange Sicht ihre Anerkennung als hartes Kernkapital verlieren. Hartes Kernkapital müsse die höchste Kapazität an Verlustabsorption aufweisen; unabhängig von der Rechtsform, erläutert Zeitler. Zu befürchten sei aber, dass formale Eigenheiten des Aktienkapitals einfach auf Banken mit anderen Rechtsformen übertragen werden und damit der Grundsatz "Substanz vor Rechtsform" unterlaufen würde.
Der Baseler Ausschuss soll die von den Finanzministern der 20 führenden Industrie- und Schwellenländer beschlossenen Forderungen umsetzen, die auf schärfere Regeln für Banken zielen. In der Detailarbeit kommt es nun zu Konflikten. Klar ist, dass für Aktiengesellschaften künftig der überwiegende Teil des harten Kernkapitals aus Aktien und einbehaltenen Gewinnen bestehen soll. So haben es im September die führenden Zentralbanken und Aufsichtsbehörden festgelegt. Doch was bedeutet "überwiegend"? Manche Länder würden dies mit "fast alles" übersetzen. Die Deutschen meinen dagegen, die Hälfte des Kernkapitals sei ausreichend. Die andere Hälfte könne auch aus anderen Kernkapitalformen als Aktien bestehen.
Noch umstrittener ist die Definition bei Banken, die nicht die Rechtsform der Aktiengesellschaft haben. Sollten sich die Grundmerkmale der Aktie als Maßstab für das Kernkapital durchsetzen. also unendliche Laufzeit und variable Dividende, seien gewohnte Finanzierungsinstrumente vieler Kreditinstitute und damit auch die Fähigkeit die Wirtschaft mit Kredit zu versorgen in Frage gestellt, mahnt die Bundesbank. Dies gelte für stille Beteiligungen im Sparkassensektor genauso wie für stille Beteiligungen im Privatbankensektor jenseits des harten Kernkapitals.
Bei Genossenschaftsanteilen, mit denen sich die Volks- und Raiffeisenbanken finanzieren, gebe es in normalen Zeiten Kündigungsmöglichkeiten. Diese Kündigungsmöglichkeit könne jedoch ausgesetzt werden, so dass auch genossenschaftliche Kapitalanteile in höchsten Maße Verluste tragen könnten, was auch durch internationale Bilanzierungsregeln zum Ausdruck käme. Außerdem würden bei einigen in Deutschland üblichen Kapitalformen auch - anders als bei der Aktie - im Falle eines Bilanzgewinns eine feste Zinsen auf den Nominalwert geboten. Die Frage einer variablen oder fixen Verzinsung habe jedoch nichts mit der Teilhabe am Verlust zu tun, sondern sei eher im Steuerrecht motiviert.
Wie liquide ist die Refinanzierung der Banken?
Die abstrakten Prinzipien der Aktie dürften deshalb nicht einfach auf die anderen Kapitalarten übertragen werden, fordert Zeitler. Die bei deutschen Banken üblichen Kapitalien hätten bewiesen, dass sie Verluste tragen können und damit ihre Funktion als Puffer erfüllen. Und das müsse das entscheidende Kriterium für eine Kapitaldefinition sein.
Der Baseler Ausschuss wird auch andere Reformvorhaben vorantreiben. Die geplante Deckelung des Schuldenhebels (Leverage Ratio), damit ist das Verhältnis von Kernkapital zur Bilanzsumme gemeint, wurde von den hiesigen Banken zunächst kritisiert. Denn hierzulande sind die Bilanzsummen traditionell höher als bei angelsächsischen Banken. Doch inzwischen gilt als sicher, dass die Leverage Ratio nur in die zweite Säule von Basel II aufgenommen wird. Sie hat also keine unmittelbar bindende Wirkung im Aufsichtsrecht. In der bevorstehenden Sitzung könnte es um die Frage gehen, ob zum Beispiel Staatsanleihen im Besitz der Banken aus der Bemessung der Leverage Ratio herausgerechnet werden.
Staatsanleihen könnten auch eine Bevorzugung bei der Vorschrift über Liquiditätsreserven erhalten. In Deutschland ist die Hypo Real Estate nur dank staatlicher Hilfe zahlungsfähig geblieben. Sie hatte in extremem Ausmaß langfristige Forderungen mit kurzfristigen Leihegeschäften finanziert. Um solche Fälle unwahrscheinlicher zu machen, sollen die Banken belegen, dass und wie sie sich auch für den Fall von Verwerfungen auf den Kapitalmärkten über einen Zeitraum von 90 Tagen ausreichend Geld beschaffen können. Wichtig ist dabei die Bestimmung, welche Vermögenswerte als ausreichend liquide gelten.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| DAX | 6.339,94 | +0,38% |
| FAZ-INDEX | 1.377,69 | −0,11% |
| TecDAX | 752,47 | +0,08% |
| MDAX | 10.196,40 | −0,34% |
| SDAX | 4.817,28 | +0,29% |
| REX | 434,70 | −0,15% |
| Eurostoxx 50 | 2.161,87 | +0,25% |
| F.A.Z. EURO | 69,61 | +0,13% |
| Dow Jones | 12.454,80 | −0,60% |
| Nasdaq 100 | 2.527,05 | −0,17% |
| S&P500 | 1.317,82 | −0,22% |
| Nikkei225 | 8.580,39 | +0,20% |
| EUR/USD | 1,2515 | −0,14% |
| Rohöl Brent Crude | 106,90 $ | +0,14% |
| Gold | 1.569,50 $ | +0,06% |
| Bund Future | 144,35 € | +0,25% |