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Anlegerschutz EM.TV muß erstmals Schadenersatz an Aktionär zahlen

24.05.2006 ·  Etwas Hoffnung für Anleger, die am „Neuen Markt“ viel Geld verloren haben: Erstmals bekam ein EM.TV-Aktionär wegen falscher Ad-hoc-Mitteilungen Schadenersatz zugesprochen. Die Hürden für erfolgreiche Klagen bleiben aber hoch.

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Erstmals hat ein Aktionär von EM.TV Schadenersatz wegen geschönter Geschäftszahlen des Rechtevermarkters und TV-Senderbetreibers erstritten.

Das Oberlandesgericht München (OLG) habe der entsprechenden Klage eines Anlegers teilweise stattgegeben, teilte EM.TV am Mittwoch mit. Das Gericht habe dem Kläger Schadenersatz von rund 10.000 Euro zugestanden, weil er glaubhaft machen konnte, daß er EM.TV-Aktien für diesen Betrag nur aufgrund einer Pflichtmitteilung des Unternehmens gekauft hatte, die sich später als unrichtig herausstellte. Für ein weiteres Aktienpaket zum Preis von 10.000 Euro erkannte das Gericht laut EM.TV keinen Anspruch an. Das Urteil ist nicht anfechtbar (Az.: 15 U 3958/05).

EM.TV will die Haffas in Regreß nehmen

Der Aktionär hatte EM.TV und die beiden ehemaligen Vorstände Thomas und Florian Haffa verklagt. Das Unternehmen bezeichnete das Urteil als Einzelfall. Es habe sich abermals gezeigt, daß der geforderte Nachweis eines kausalen Zusammenhangs zwischen dem Kauf der Aktien und der falschen Mitteilung schwierig zu führen sei. Von etwa 165 Aktionärsklagen seien inzwischen 15 zurückgezogen und 75 rechtskräftig zu Gunsten von EM.TV entschieden worden. EM.TV kündigte an, die Haffas für den Schadenersatz in Regreß zu nehmen.

Die Klagen fußen auf einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), der den ehemaligen Vorstandschef Thomas Haffa und seinen Bruder und Finanzchef Florian Haffa zu hohen Geldstrafen verurteilt hatte: Thomas Haffa mußte 1,2 Millionen Euro zahlen, Florian Haffa 240.000 Euro. Mit einer Verfassungsbeschwerde dagegen waren sie vor kurzem gescheitert. Die Richter sahen es als erwiesen an, daß die einstigen Vorzeigemanager am ehemaligen „Neuen Markt“ im Jahr 2000 in einer Pflichtmitteilung über das erste Halbjahr absichtlich geschönte Zahlen veröffentlicht haben, um von einem steigenden Aktienkurs zu profitieren (Az.: 2 BvR 131/05).

Anwalt: EM.TV muß mit vielen Klagen rechnen

In der Mitteilung vom 24. August 2000 hatte EM.TV Umsätze und Erträge aus der Teilübernahme der Formel-1-Vermarktungsgesellschaft SLEC für das erste Halbjahr voll verbucht, obwohl sie erst im Mai erworben worden war. Als das sechs Wochen später korrigiert wurde, brach der Aktienkurs ein.

„Für alle anderen laufenden Verfahren im Zusammenhang mit der falschen Ad-hoc-Meldung vom 24.8.2000 bedeutet das heutige Urteil eine wesentliche Chancenerhöhung für die Kläger“, sagt Rechtsanwalt Peter Gundermann von der Tübinger Kanzlei TILP, die das Urteil erwirkt hat. „Zudem muß EM.TV nun damit rechnen, daß sich zahlreiche Aktionäre für eine Klage entscheiden, die bis dato die gerichtliche Entwicklung bewußt abgewartet haben.“

Aktionäre können sich auf das BGH-Urteil berufen

Das Oberlandesgericht München hatte nach dem EM.TV-Debakel zunächst alle Aktionärsklagen als unbegründet abgewiesen. Im Juli vergangenen Jahres hob der BGH jedoch mehr als vierzig OLG-Urteile in allen wesentlichen Punkten auf und verwies die Fälle zurück.

Die Karlsruher Richter gaben ihren Münchner Kollegen dabei als Vorgabe, alle Klagen derjenigen Kleinaktionäre zu prüfen, die zwischen März und November 2000 Wertpapiere der EM.TV erworben hatten. Nach dem BGH-Urteil können Aktionäre den vollen damaligen Kaufpreis zurückfordern, wenn es ihnen gelingt, nachzuweisen, daß sie ihre Aktien nur auf Grund der falschen Ad-hoc-Meldungen gekauft hatten und damit vorsätzlich getäuscht wurden.

Quelle: @bemi mit Material von Reuters und AP
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