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Angebot läuft ab Richtung Enteignung

04.05.2009 ·  Am Montag läuft die Angebotsfrist des Bankenrettungsfonds für den maroden Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate ab. Im Ringen um Einfluss auf das Institut wird die Enteignung des Großaktionärs immer wahrscheinlicher.

Von Andreas Mihm und Henning Peitsmeyer
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Eine Enteignung des Großaktionärs J.C. Flowers bei dem Immobilienkonzern Hypo Real Estate wird immer wahrscheinlicher. Auf die Ankündigung von Flowers, er werde seine Aktien nicht zu dem vom Bund gebotenen Preis von 1,39 Euro verkaufen, sondern notfalls rechtliche Schritte einleiten, sagte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD): „Soll er klagen.“ Wenn Flowers das Angebot nicht annehme, werde es eine Enteignung geben. Die Preisvorstellungen des amerikanischen Investors seien zu hoch.

Die Beteiligungsgesellschaft hatte zuvor mitgeteilt: „Von J.C. Flowers beratene Investoren, die mehr als 14 Prozent aller HRE-Aktien halten, haben sich entschieden, ihre Aktien zu behalten.“ Nur eine Minderheit, die weniger als ein Prozent der HRE-Aktien halte, wolle diese zu den gebotenen Konditionen anbieten. Der Bund hatte 1,39 Euro je HRE-Aktie und damit etwas mehr geboten, als er eigentlich musste.

Steinbrück sieht Klage gelassen entgegen

Die Offerte läuft am Montag aus. Danach hat der Bund die Möglichkeit einer Enteignung. Basis dafür ist das unlängst vom Bundestag gebilligte „Rettungsübernahmegesetz“, das diesen Schritt als letztes Mittel ermöglicht. Dahinter steht die Überlegung, dass die Bank wirtschaftlich nur zu führen ist, wenn sie die gleichen guten Konditionen auf den Kreditmärkten bekommt wie der Bund. Voraussetzung dafür sei aber, dass sie dem Bund auch gehöre.

Video: Staat will HRE kaufen

Steinbrück verwies darauf, dass die HRE-Aktionäre im Grunde schon enteignet seien, denn das Institut existiere nur noch dank der Finanzhilfen von 102 Milliarden Euro - davon kämen 87 Milliarden Euro allein vom Staat. Die Aktionäre einschließlich Flowers seien vom Markt enteignet worden. Zunächst werde er nun das Ende der Annahmefrist für das Kaufangebot abwarten, sagte Steinbrück. „Die Vorstellung von Herrn Flowers, er könnte mit Preisen und Angeboten rechnen, die darüber hinausgehen, ist schlicht ein Irrtum.“

Einer Klagedrohung sehe er „ganz gelassen“ entgegen. Unter Druck setzen lassen werde sich das Ministerium nicht. Auf die Frage, ob der Bund bei einem zu geringen Interesse der HRE-Aktionäre an dem Kaufangebot mehr Kapital für das Institut bereitstellen müsse, sagte Steinbrück: „Ich spekuliere darüber nicht.“

Ist die HRE mehr wert?

Bisher hat nur eine Minderheit der HRE-Aktionäre die Offerte des Bundes angenommen. Der staatliche Bankenrettungsfonds Soffin hält nach eigenen Angaben 16,2 Prozent der Aktien. Noch haben die Aktionäre Zeit. Doch erfahrungsgemäß entscheidet sich ein Großteil der Anteilseigner erst am Ende der Übernahmefrist. In der Branche wird vermutet, dass Flowers mit seiner öffentlichen Ablehnung noch einmal Einfluss auf die Entscheidung anderer Anleger ausüben will.

„J.C. Flowers ist weiterhin davon überzeugt, dass die HRE-Aktie werthaltiger ist als 1,39 Euro“, ließ er deshalb mitteilen und lieferte den Grund gleich mit: Der Nettobuchwert der HRE hat nach seinen Berechnungen zum Jahresende bei 12,20 Euro je Aktie gelegen. Der amerikanische Investor bezeichnet sich als langfristiger Aktionär und suggeriert, dass der schwer angeschlagene Immobilienfinanzierer „mit der angestrebten Restrukturierung und dem angepassten Geschäftsmodell unter dem neuen Management mittelfristig wieder ein nachhaltig erfolgreiches Unternehmen werden kann.“

Bei Enteignung gibt es weniger

Doch der Weg dahin führt nur über den Bund. In einer außerordentlichen Hauptversammlung am 2. Juni will der Soffin im Zuge einer massiven Kapitalerhöhung um maximal 5,64 Milliarden Euro den Anteil der bisherigen Aktionäre verwässern und selbst mindestens 90 Prozent übernehmen, die nötig sind, um die restlichen Aktionäre aus der HRE zu drängen und die vollständige Kontrolle zu erlangen. Gelingt das nicht, will der Bund Flowers und die anderen Aktionäre per Gesetz enteignen. Dann dürfte der gesetzliche Mindestpreis von 1,26 Euro gezahlt werden.

Eine Hintertür hält Flowers auch für andere HRE-Aktionäre offen: Zwei Gutachten von namhaften deutschen Rechtsprofessoren hätten gezeigt, dass es erhebliche Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der entsprechenden Gesetze gebe. Denn Aktionäre anderer systemrelevanter Banken, die auch den Rettungsschirm des Staates in Anspruch nehmen mussten, würden weder zum Verkauf gedrängt noch enteignet.

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Jahrgang 1960, Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

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