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Aktionärsrechte 15.000 Aktionäre gegen die Telekom

22.11.2004 ·  Die Telekom-Anleger wollen ihr Geld zurück. Ihre Erfolgschancen stehen nicht schlecht. Am Dienstag beginnt der Prozeß vor dem Landgericht Frankfurt.

Von Dyrk Scherff
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Das Landgericht Frankfurt ist auf den Ansturm vorbereitet. Der größte Verhandlungssaal ist reserviert. 100 Zuschauer haben darin Platz, reichen wird das nicht. Auch für die Medienvertreter wird es eng. Sie müssen sich erstmals bei einem Zivilverfahren anmelden, denn auch für sie gibt es nicht genug Raum.

Überraschend ist das große Interesse nicht. Denn am Dienstag beginnt vor der siebten Kammer für Handelssachen das lang erwartete Gerichtsverfahren von 15.000 Privatanlegern gegen die Deutsche Telekom. Es wird wohl der größte Zivilprozeß, den Deutschland bisher erlebt hat.

Start mit zehn Musterfällen

Die Zahlen sprechen für sich: Etwa 2.200 Klagen gegen die Telekom und genauso viele Aktenordner sind mittlerweile eingegangen. 630 Anwälte vertreten die Kläger. Teilweise mehr als drei Jahre mußten sie darauf warten, daß jetzt endlich das Verfahren beginnt. Denn nur ein einziger Richter war mit der Flut von Klagen betraut. „Die Zahl der Akten entspricht zahlenmäßig etwa dem Pensum einer Kammer für Handelssachen in zehn Jahren“, beschreibt Stefan Möller, Pressereferent für Zivilsachen beim Landgericht, die riesige zu bewältigende Aufgabe. Am Dienstag kann der Vorsitzende Richter Meinrad Wösthoff endlich starten - mit zehn Musterfällen.

Sie unterscheiden sich zum einen in den Beklagten. Das ist natürlich die Deutsche Telekom, aber auch die KfW, die Telekom-Anteile des Bundes auf den Markt brachte, der Konsortialführer beim bisher letzten Börsengang, die Deutsche Bank, und der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Telekom, Ron Sommer. Zum anderen wurden zwei Klagen ausgewählt, weil sie beim falschen Gericht oder zu spät eingereicht wurden. Es dürfte darüber gestritten werden, ob die Verfahren deswegen nicht zulässig sind. Viele Kläger haben ein ähnliches Problem.

Kritik an der Bilanzierung der Immobilien

Die Hoffnung ist, durch die Musterverfahren in den anderen Fällen schneller entscheiden zu können. Denn schon jetzt drohen die Verfahren Jahre zu dauern (Wann kommen die Urteile?). Das hängt nicht nur an der Fülle der Klagen, sondern auch an den komplexen Anklagepunkten. Vorgeworfen werden der Telekom falsche und unvollständige Angaben in den Börsenprospekten des zweiten und dritten Börsenganges 1999 und 2000.

Hauptkritikpunkte dabei: Die Immobilien seien nicht einzeln - wie nach dem Bilanzrecht vorgeschrieben -, sondern in Gruppen mit Durchschnittspreisen bewertet und zu hoch angesetzt worden. Und die Risiken - etwa durch den mehr als 50 Milliarden Euro teuren Kauf der amerikanischen Mobilfunkgesellschaft Voicestream und durch Pensionsverpflichtungen ebenfalls in Milliardenhöhe - seien im Prospekt gar nicht oder nicht ausreichend dargestellt gewesen.

Die Aktie rauschte in der Folgezeit massiv in den Keller. Vom historischen Höchststand von 105 Euro im März 2000 fiel der Kurs in zwei Jahren bis unter 10 Euro: Die einst angepriesene „Volksaktie“ stürzte ein großes Aktionärsvolk in die Frustration. Richtig verschaukelt kamen sich die Anleger vor, als die Telekom tatsächlich in den Bilanzen 2000 und 2001 den Wert ihrer Immobilien um mehr als zwei Milliarden Euro niedriger ansetzte und entsprechende Abschreibungen vornahm. Jetzt wollen die Aktionäre sich ihr Geld zurückholen. Der gesamte eingeklagte Schadenersatz beträgt rund 100 Millionen Euro, die höchste Einzelsumme 6,5 Millionen Euro.

Anwälte geben sich zuversichtlich

„Wir sehen bessere Chancen, den Prozeß zu gewinnen, als im Fall von Infomatec“, sagt Klaus Rotter, einer der Anwälte, der etwa 150 Telekom-Kläger vertritt und sich auf die Immobilienbewertung konzentriert. Und schon bei Infomatec war Rotter in diesem Jahr überraschend erfolgreich. Diesmal habe er es leichter, weil die Anforderungen an die Prospekthaftung geringer seien. Vorsätzliches Handeln muß nicht nachgewiesen werden, es reicht grob fahrlässiges Vorgehen. Auch der schwierig zu beweisende Zusammenhang, daß eine Aktie wegen des vermeintlich falschen Prospekts gekauft wurde, ist diesmal unerheblich.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft geben ihm weitere Argumente. Schon 1995 solle demnach die interne Revision der Telekom den Abschreibungsbedarf bei Immobilien gemeldet, der Vorstand dies aber offenbar ignoriert haben. Ein weiteres Argument für Rotter: Ein Immobiliensachverständiger habe im Rahmen der Ermittlungen seine strafrechtliche Verantwortung anerkannt.

Streit über Angaben im Börsenprospekt

Anwalt Ralf Plück von der Kanzlei Doerr Kühn Plück Makki & Thoeren, der etwa 6.100 Mandanten vertritt, rückt die vielen Unternehmenskäufe der Telekom in den Fokus, vor allem die Akquisition von Voicestream. „Wie kann es sein, daß nur wenige Tage nach dem dritten Börsengang der Kauf in Höhe von mehr als 50 Milliarden Euro bekannt wird und davon nichts im Prospekt stand?“ fragt Plück. „Der Prospekt hat alle zu dem Zeitpunkt relevanten Informationen vollständig enthalten“, kontert nicht überraschend Andreas Leigers, ein Sprecher der Telekom.

Und weiter: „Die Wertveränderung im Immobilienbesitz geht auf eine Änderung der Strategie zurück.“ Hintergrund: Die Telekom habe 2001 eine Einzelbewertung vorgenommen, weil sie zum Schuldenabbau einen Teil der Grundstücke verkaufen wollte. Es habe sich also nicht um die Korrektur eines Fehlers gehandelt. Das Ergebnis: Ein Teil der Grundstücke habe sogar einen höheren Verkehrswert aufgewiesen.

Wegen des strengen Niederstwertprinzips im Bilanzrecht durften aber nur die Immobilien mit niedrigeren Verkehrswerten neu angesetzt werden. Welche Argumentation richtig ist, muß nun Richter Wösthoff entscheiden. Die „Volksaktionäre“ werden aufmerksam zuhören.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 21.11.2004, Nr. 47 / Seite 47
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Jahrgang 1971, Redakteur im Ressort „Geld & Mehr“ der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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