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„Zeitungszeugen“ Gericht verbietet Abdruck von „Mein Kampf“

 ·  Rückschlag für die „Zeitungszeugen“: Das Landgericht München hat die Veröffentlichung von Auszügen aus Hitlers Hetzschrift „Mein Kampf“ verboten. Eine Broschüre zum Buch soll am Donnerstag erscheinen - allerdings mit unleserlichen Zitaten.

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Darf nicht in den „Zeitungszeugen“ veröffentlicht werden: Hitlers Hetzschrift „Mein Kampf“
© dpa
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Darf nicht in den „Zeitungszeugen“ veröffentlicht werden: Hitlers Hetzschrift „Mein Kampf“
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