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Wolfegg-Hausbuch Rückabwickeln

26.02.2008 ·  Mit jeder neuen Wendung, die der merkwürdige und vorerst gescheiterte Versuch von Johannes Fürst von Waldburg-Wolfegg nimmt, ein wertvolles Hausbuch aus Familienbesitz zu verkaufen, rückt die Seriosität des oberschwäbischen Adelshauses in ein milchigeres Licht.

Von Rüdiger Soldt
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Mit jeder neuen Wendung, die das merkwürdige und vorerst gescheiterte Kunstgeschäft von Johannes Fürst von Waldburg-Wolfegg nimmt, rückt die Seriosität des oberschwäbischen Adelshauses in ein milchigeres Licht: Erst handelt der Fürst gegen besseres Wissen und informiert die Landesregierung von Baden-Württemberg nur in Andeutungen über den geplanten Verkauf seines mittelalterlichen Hausbuchs.

Dann schreibt man an das für Denkmalschutz zuständige Wirtschaftsministerium, obwohl nach derzeitiger Rechtsprechung das Regierungspräsidium in Tübingen hätte informiert werden müssen. Als die in der ganzen Angelegenheit – trotz der Affäre um die badischen Handschriften – immer noch wenig sensible Regierung endlich handelt und mit dem Staatsanwalt droht, lässt sich der Fürst immer noch viel Zeit, um schließlich unvollständige Unterlagen nach Stuttgart zu schicken: Eigentlich hatte das Wissenschaftsministerium die Vorlage eines Kaufvertrags für die mittelalterliche Handschrift verlangt.

Will etwa das Land das Hausbuch kaufen? Besser nicht

Doch das, was die Beamten von Wissenschaftsminister Frankenberg nach Dienstschluss am Freitagnachmittag aus Schloss Wolfegg zugesandt bekamen, war offenbar so dürftig, dass Ministerpräsident Oettinger jetzt die „Rückabwicklung“ des Verkaufs ankündigen musste. „Dieser Kaufvertrag kann nicht vollzogen werden, der Eigentümerwechsel kann so nicht stattfinden“, erklärte Oettinger an diesem Dienstag. Entweder hat die Familie Waldburg den Kaufvertrag immer noch nicht rausgerückt, oder, schlimmer noch, der Verkauf des auf zwanzig Millionen Euro geschätzten Hausbuchs wurde mit dem als Käufer vermuteten, in Bayern lebenden Industriellen – vorsichtig formuliert – eher formlos abgewickelt; das hieße: Es gibt nichts, was Johannes von Waldburg-Wolfegg kopieren und nach Stuttgart hätte schicken können.

Ziel der Landesregierung sei es sicherzustellen, dass Recht und Gesetz eingehalten würden und das Hausbuch dort bleibe, wo es seit Jahrzehnten aufbewahrt werde, so sprach Oettinger. Bloß, was heißt das? Will das Land das Hausbuch dem Adelshaus abkaufen? Oder soll der Verkauf, kontrolliert von der Landesregierung, jetzt mit einem anderen Käufer nach Recht und Gesetz wiederholt werden? Besser wäre es unbedingt, wenn die Regierung sich nur als Vermittler betätigen würde; denn Baden-Württemberg ist entstanden aus dem buntesten Flickenteppich adliger Herrschaften, der sich vorstellen lässt. Dementsprechend groß dürften geweckte Begehrlichkeiten sein, wenn gekauft würde.

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