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Werte-Unterricht Enthaltungsnoten

06.04.2005 ·  Der Berliner Senat plant die Einführung eines verpflichtenden Ethikunterrichts an den Schulen der Hauptstadt. Doch der Werte-Unterricht erzeugt Konformität, statt Toleranz zu fördern. Und schadet so seinen eigenen Absichten.

Von Mark Siemons
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Daß „interkulturelle Dialogfähigkeit“ eine „Schlüsselkompetenz in der globalisierten Welt“ sei, gehört längst zum Allgemeinplatzgut. So muß zunächst erstaunen, wieviel Wirbel das neue Schulfach „Interkulturelle Bildung“ (so die PDS-Formulierung) macht, das der Berliner Senat einführen will.

Hier sollen staatlich bestellte Lehrer „religiös-weltanschaulich neutral“ über die verschiedenen Religionen und Moralvorstellungen informieren und auf diese Weise zur Toleranz erziehen. Der katholische Erzbischof Sterzinsky hält das Fach rundweg für „verfassungswidrig“, und der EKD-Ratsvorsitzende Wolfgang Huber spricht von „einer Konfrontation zwischen Kirche und Staat in der Stadt, wie wir sie noch nicht gehabt haben“. Die beiden Kirchen rufen zusammen mit der Jüdischen Gemeinde zu einer Woche des Widerstands gegen die Senatspläne auf, bevor sich am 9. April ein Landesparteitag der SPD mit dem Schulfach befassen wird.

Keine Wahl zwischen Ethik- und Religionsunterricht

Vordergründig geht es bloß um die hergebrachten Rechte dieser Institutionen. In Deutschland ist „Religion“ ein ordentliches Lehrfach, das, „unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechts“, in „Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften“ selbst erteilt wird, wie es im Artikel 7 des Grundgesetzes heißt. Berlin aber beruft sich wie Bremen und zeitweise auch Brandenburg auf eine Ausnahmeregelung, die sogenannte „Bremer Klausel“.

Das Land gab sich 1948 ein Schulgesetz, dem gemäß der Bekenntnisunterricht kein reguläres Fach ist, sondern zusätzlich zum normalen Unterricht von den Religionsgemeinschaften erteilt wird. Seit der Wiedervereinigung wurde allerdings immer wieder die Absicht geäußert, die Hauptstadt an den Rest der Republik anzugleichen; in diesem Sinne plädieren CDU und FDP, aber auch der Bildungssenator Klaus Böger von der SPD für ein Pflichtfach, bei dem die Schüler zwischen konfessionellem Religionsunterricht und staatlichem Ethik-Unterricht wählen können. Doch die Koalition strebt nun im Gegenteil ein für alle Schüler verpflichtendes Ethik-Fach an, bei dem es auch keine Abmeldemöglichkeit wie bei „LER“ in Brandenburg gibt - wer darüber hinaus einen bekennenden Religionsunterricht will, wird auf die Nachmittagsstunden verwiesen.

Aus der eigenen Kultur wird eine fremde

Aber brisant wird die angestrebte Regelung erst jenseits dieser institutionellen Aspekte. Denn anders als in anderen Bundesländern soll das neue Fach nicht einfach Ethik, sondern ausdrücklich vergleichende Ethik lehren. Im Positionspapier der PDS heißt es dazu, es gehe „um den Umgang mit dem Fremden, um Wissen über und kritische Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Kulturen, Lebensweisen, Religionen“. Das Ziel dabei ist klar: Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Auseinandersetzung mit dem Islam soll das jeweils Fremde, Unvertraute durch mehr Wissen seine Aggressionen fördernde Unheimlichkeit verlieren. Doch der abstrakte Zugriff hat eine zweite Seite.

Auch die „eigene“ Kultur und Tradition wird damit nämlich zur fremden, exotischen. Das Prinzip des Vergleichs, das seit Jahrhunderten die Geisteswissenschaften und dann auch die Alltagskultur im Westen bestimmt, soll nun also zum Prinzip schon der Erziehung werden - und zwar gerade auch bei Gegenständen, die sich von ihrem Selbstverständnis her einer vergleichenden Neutralisierung entziehen, weil es bei ihnen um letzte Entscheidungen geht. Vorerst ist eine solche Erziehung allerdings erst von Klasse 7 an vorgesehen, wenn die Jugendlichen sich, wie es bei der PDS heißt, erfahrungsgemäß ohnehin von der Religion abwenden.

Villa Kunterbunt der Letztbegründungen

Das Fach, dessen Prinzipien „Wissenschaftsorientierung und Interdisziplinarität, Integrativität, Entwicklungs-, Handlungs- und Erlebnisorientierung“ sein sollen, muß man sich also als eine Art Villa Kunterbunt der Letztbegründungen vorstellen, ein Kuriositätenkabinett der Gebräuche und Ideen. So war es kein Fauxpas, sondern durchaus die Formulierung einer realistischen Erwartung, als die PDS-Fraktionsvorsitzende Carola Freundl als Ziel des neuen Faches angab, daß die Schüler „ihre Herkunftsreligion relativieren“ lernen. Alles natürlich im Dienste der Toleranz.

Es fragt sich freilich, ob das nicht ein Bärendienst ist. Denn anders als man oft denkt, sind Religionen erst dann recht in der Lage, sich mit der modernen Kultur - also auch Rechtsstaat, Demokratie und Pluralismus - zu verbinden, wenn sie nicht beim bloß Lehrhaften (wenn man so will Ideologischen) verbleiben, sondern zur Praxis einer individuellen Gottesbeziehung vorstoßen, die das Gerüst der bloßen Worte relativieren kann. Insofern gebricht es den Fundamentalisten aller Couleur, weil sie sich so sehr auf bestimmte Worte kaprizieren, vielleicht gerade an religiöser Praxis - und wohl auch an Erziehung.

Es wäre also ein Mißverständnis anzunehmen, eine Religion werde um so harmloser, je mehr man sie auf ein bloßes Ideenbündel reduziert und damit entwirklicht. So wie sich die Realität einer Religion erst von ihrer konkreten Praxis her erschließt, kann sie sich auch erst von dieser Innenseite her über sich selbst aufklären.

Gleichgültigkeit statt Achtung aus Überzeugung

Sogar die Werte des Grundgesetzes, die doch als die einzig absolut verbindlichen übrigbleiben sollen, könnten durch die staatlich verordnete Außensicht ins Zwielicht geraten: entweder weil sie, isoliert von allen nichtpositivistischen Erfahrungen, bloß noch als willkürliche, Gehorsam einfordernde Satzung erscheinen. Oder aber, weil sie nur als rein formale Regeln für ein friedliches Zusammenleben in Frage kommen. Der Ruch der Seltsamkeit, den dann alles Nicht-Formale annimmt, provoziert eher Konformität und Homogenisierung als Toleranz. Die Fähigkeit, andere Überzeugungen zu achten, verlangt persönliche, von eigener Überzeugung getragene Stärke, nicht müde Gleichgültigkeit, die im Zweifel dem Druck des Mächtigeren nachgibt.

Daher ist die Wahlmöglichkeit, innerhalb des regulären Schulunterrichts in einer bestimmten Tradition unterwiesen zu werden, nicht nur liberaler, sondern auch dem Zusammenleben der Kulturen förderlicher. Gewiß bezog sich das Böckenförde-Diktum, daß der demokratische Rechtsstaat von Voraussetzungen zehrt, die er nicht selber hervorbringen kann, unausgesprochen vor allem auf den christlichen Glauben und nicht auf den Islam, an den wohl auch die Gründungsväter des Grundgesetzes kaum gedacht haben dürften. Doch der inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Islam kann so oder so nicht ausgewichen werden.

Der islamische Religionsunterricht muß sich den Regeln fügen, die für den christlichen gelten, wird also auch, was die Lehrerausbildung betrifft, unter staatlicher Aufsicht erteilt werden müssen. Und wie es bei den Kirchen bisher schon üblich war, sollte dieser Unterricht auch die respektvolle Information über andere Traditionen einschließen.

Quelle: F.A.Z., 06.04.2005, Nr. 79 / Seite 33
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