Über die Nachfolge des verstorbenen „Spiegel“-Herausgebers Rudolf Augstein wird eine Gesellschafterversammlung entscheiden. Einen Termin dafür gibt es noch nicht, wie der Sprecher des Spiegel-Verlags, Matthias Schmolz, am Donnerstag der Nachrichtenagentur AP sagte. Bis zu einer Entscheidung übernähmen „Spiegel“-Chefredakteur Stefan Aust und Geschäftsführer Karl Dietrich Seikel zusätzlich die Aufgaben des Herausgebers.
Augstein war nicht nur Herausgeber, sondern auch Minderheitsgesellschafter beim Spiegel-Verlag, zu dem auch das „Manager-Magazin“ und eine Fernseh-Tochter gehören. Laut Satzung gehen die Anteile des Verstorbenen in Höhe von 25 Prozent ungeteilt an die Erben über. Allerdings haben die Mitgesellschafter, der Verlag Gruner und Jahr sowie die Mitarbeiter, ein Vorerwerbsrecht auf Augstein-Anteile in Höhe von jeweils 0,5 Prozent, wie Schmolz erklärte. Sollten beide dieses Recht ausüben, gäbe es künftig folgende Aufteilung: Die Mitarbeiter hätten eine Mehrheit von 50,5 Prozent, Gruner und Jahr besäßen 25,5 und die Augstein-Erben 24 Prozent.
Zwei von Augsteins vier Kindern, Franziska und Jakob, sind ebenfalls als Journalisten tätig.