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Wellenreiter Ich will mein Magazin!

12.05.2004 ·  Vor Gericht will ein Zuschauer einklagen, daß das ZDF am Freitag wie gewohnt das „Mittagsmagazin“ sendet: Er fürchtet, die Sendung könnte der Übertragung der dänischen Königshochzeit geopfert werden.

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Öffentlich-rechtlicher Rundfunk - jetzt wissen wir, was das heißt. Es bedeutet, daß man als Zuschauer vor ein Verwaltungsgericht gehen und dort das Programm einklagen kann, das man erwartet.

So geschehen in Mainz, wo ein Zuschauer eine einstweilige Verfügung angeregt hat, weil er befürchtet, daß am kommenden Freitag durch die Übertragung der dänischen Königshochzeit die "heute"-Nachrichten um zwölf und das "Mittagsmagazin" ausfallen. Das ZDF hat bis heute Zeit, Stellung zu nehmen, und ist sich seiner Sache ziemlich sicher.

Zum einen weil, wie Pressesprecher Walter Kehr erklärte, das Bundesverwaltungsgericht bereits 1978 erklärt habe, daß Zuschauer nicht ein Anrecht auf ganz bestimmte Sendungen einklagen könnten. Zum anderen beginnt die höfische Übertragung des ZDF erst um vierzehn Uhr, die Mittagsnachrichten und das "Mittagsmagazin" laufen also ohnehin.

Doch ob man beim ZDF (und bei der ARD) nicht doch fürchtet, das Beispiel des Klägers könne Schule machen? Was gäbe es bei ihrem Programm nicht alles zu klagen? (Wir bereiten schon mal eine Schutzschrift für "Der Tag" und "Schwarz weiß" bei HR 1 vor!)

Jeder sein eigener Programmdirektor - ein Traum, der Anwaltsherzen höher schlagen läßt. Auch wenn sich Bemerkungen über Familiennamen grundsätzlich verbieten, sei in diesem Fall doch angemerkt, daß der Sprecher des Mainzer Verwaltungsgerichts nach Angaben der dpa Wanwitz heißt.

Quelle: miha. / Frankfurter Allgemeine Zeitung, 12.05.2004, Nr. 110 / Seite 42
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Von Ursula Scheer

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