Wenn am 2. November in den Vereinigten Staaten gewählt wird, geht es nicht nur darum, wer für die nächsten vier Jahre ins Weiße Haus einzieht. Mit ziemlicher Sicherheit wird die Präsidentenwahl auch zu einer Vorentscheidung über die Zukunft des Obersten Gerichtshofs - und zwar nicht nur für die nächsten vier Jahre.
Die Richter am Supreme Court werden auf Lebenszeit ernannt; ihre Macht und ihr Einfluß reichen also zumindest zeitlich gesehen weiter als die des Präsidenten, der sie nominiert und längstens acht Jahre regieren darf. Angesichts der Altersstruktur des gegenwärtigen Supreme Court wäre es überraschend, wenn der nächste Präsident nicht Gelegenheit erhielte, von einem seiner wichtigsten und folgenreichsten Rechte Gebrauch zu machen und zumindest einen, womöglich aber auch mehrere Richterposten neu zu besetzen.
Nur einer unter 65
Von den neun amtierenden Richtern, die seit zehn Jahren gemeinsam die Verfassung hüten, ist nur Clarence Thomas jünger als 65 Jahre. Der Vorsitzende William Rehnquist, der noch von Präsident Nixon berufen wurde und vor kurzem achtzig geworden ist, mußte sich in diesen Tagen wegen eines Krebsleidens ins Krankenhaus begeben. Sandra Day O'Connor, die Präsident Reagan als erste Frau für das Oberste Gericht nominierte, ist Jahrgang 1930, und John Paul Stevens, der sich entgegen den Erwartungen des republikanischen Präsidenten Ford zum Verfechter liberaler Rechtsideen entwickelte, ist mit 84 der Älteste auf der Richterbank.
Bei den Spekulationen darüber, welche Richterposten frei werden könnten, wird Rehnquist, O'Connor und Stevens nicht nur wegen ihres fortgeschrittenen Alters besondere Aufmerksamkeit zuteil. Mit zäher Geduld und Geschick sowie begünstigt durch das gewandelte politische Klima und personelle Veränderungen am Gericht ist es dem Vorsitzenden Rehnquist gelungen, die Verfassungsrechtsprechung in neue, konservativere Bahnen zu lenken. Durch die sogenannte föderalistische Revolution ist die Rolle der Einzelstaaten gestärkt und der Einfluß des Kongresses in Washington zurückgedrängt worden - auf Kosten sozialer Sicherheit und individueller Freiheitsrechte, wie Kritiker beklagen.
Viele knappe Entscheidungen
Ebenso bezeichnend für den "Rehnquist-Court" ist freilich auch die hohe Zahl von Entscheidungen, die mit der dünnen Mehrheit von fünf zu vier Stimmen getroffen wurden. Zünglein an der Waage ist in zahlreichen Fällen, in denen konservative und liberale Richter unterschiedlicher Ansicht sind, Richterin O'Connor. Sollte es Bush im Fall seiner Wiederwahl gelingen, den Posten Frau O'Connors mit einem eisernen Konservativen zu besetzen, könnte der Präsident Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes zur Homosexuellen-Ehe und anderen umstrittenen Fragen ruhiger entgegensehen.
Noch willkommener wäre Republikanern freilich, wenn Bush Gelegenheit erhielte, einen Nachfolger für Richter Stevens zu benennen, der unter anderem die Guantánamo-Entscheidung verfaßt hat, nach der die Gefangenen auf dem Militärstützpunkt ihre Inhaftierung von amerikanischen Gerichten überprüfen lassen dürfen. Auch hat Stevens wegweisende Entscheidungen zur Einschränkung der Todesstrafe und zugunsten von Homosexuellen formuliert. Sein Abschied böte den Konservativen die Aussicht, auf den Platz des prominentesten Vertreters im linken Lager des Gerichtshofes einen Juristen zu bringen, der eher die Ansichten des konservativen Trios Rehnquist, Saclia und Thomas teilt. Für die Demokraten böte dagegen das Ausscheiden Rehnquists die beste Gelegenheit, auf einen Wandel in der Verfassungsrechtsprechung hinzuwirken. Dem Vernehmen nach will Rehnquist sein Amt aber nur niederlegen, wenn der Wahlsieger George W. Bush heißt.
Heftig umstrittene Kandidaten
Von den neun amtierenden Richtern wurden nur Ruth Bader Ginsburg und Steven Breyer von einem demokratischen Präsidenten - Bill Clinton - nominiert. Auch wenn Bush bislang keinen Supreme-Court-Richter berufen konnte, hat er maßgeblichen Einfluß auf die Zusammensetzung der untergeordneten Bundesgerichte genommen. So hat er durch Ernennung von mehr als zweihundert Bundesbezirks- und Bundesberufungsrichtern fast ein Viertel der entsprechenden Richterstellen neu besetzt. Begleitet wurden die Nominierungen in einigen Fällen allerdings von heftigen politischen Auseinandersetzungen. Einige Kandidaten, die wegen ihres konservativen Profils besonders umstritten waren, hat Bush schließlich während der Kongreßferien ernannt, nachdem demokratische Senatoren ihre Bestätigung im Kongreß blockiert hatten.
Wenn der Senat, der auch die Verfassungshüter bestätigen muß, den Kandidaten Bushs oder Kerrys prüft, wird abermals das Thema Abtreibung eine wichtige Rolle spielen, über das auch mehr als dreißig Jahre nachdem der Supreme-Court im Fall "Roe gegen Wade" ein Recht auf Abtreibung anerkannt hatte, erbittert gestritten wird. Präsident Bush hat in den Fernsehdebatten mit Kerry ausweichend auf Fragen geantwortet, ob er von potentiellen Richterkandidaten die Bereitschaft erwarte, "Roe gegen Wade" zu revidieren. Er habe keinen "Lackmustest", äußerte der Präsident.
Neue Abtreibungsverbote
Doch hat er bereits früher die Überzeugung geäußert, daß über die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen Parlamentarier und nicht Richter entscheiden sollten. Fände sich am Supreme Court tatsächlich eine Mehrheit bereit, "Roe gegen Wade" zu revidieren, bestünde nach einer kürzlich veröffentlichten Studie des New Yorker "Center for Reproductive Rights" für rund siebzig Millionen Amerikanerinnen in zwanzig Einzelstaaten das Risiko, staatlichen Abtreibungsverboten gehorchen zu müssen.
Kerry hat versichert, er werde nicht zulassen, daß "Roe gegen Wade" gekippt werde, und im Fall eines Wahlsiegs nur Richter vorschlagen, die ebenso dächten. Er hat überdies signalisiert, daß er sich die Ernennung sozial engagierter Richter zur Förderung gesellschaftlichen Fortschritts vorstellen könne. Präsident Bush hat dagegen wiederholt "aktivistische Richter" gescholten. Auf Fragen, welche der amtierenden Richter ihm einfielen, wenn er über das Profil möglicher Kandidaten für den Obersten Gerichtshof nachdenke, hat Bush ausgerechnet die zwei genannt, die die amerikanische Linke am meisten in Rage versetzen: Antonin Scalia und Clarence Thomas. Beide sind Verfechter der Überzeugung, daß richterliche Selbstbeschränkung eine Tugend und die Auslegung der Verfassung getreu dem geschriebenen Text und dem Willen der Verfassungsväter Pflicht sei. Dagegen sei es nicht Sache der Richter, gesellschaftlichen Wandel herbeizuführen; dafür seien Legislative und Exekutive zuständig.
Wie vor Roosevelts Zeiten
Der Rechtsprofessor David Strauß von der University of Chicago mahnte prompt, einem Gerichtshof, der mehrheitlich mit Richtern vom Schlage Scalias und Thomas besetzt wäre, drohte ein Rückfall in die Zeit vor Roosevelts "New Deal". Nach einer Studie der Bürgerrechtsorganisation "People for the American Way" droht die Revision von mehr als hundert Entscheidungen, die Meilensteine des amerikanischen Verfassungsstaates sind, sollten ein oder zwei Richter gleicher ideologischer Prägung wie Scalia und Thomas berufen werden.
Selbstverständlich würden die Demokraten im Senat alles daransetzen, dies zu verhindern. Doch wird geargwöhnt, die Republikaner könnten es mit folgender Taktik versuchen: Zunächst wird ein offenkundig erzkonservativer und damit nicht akzeptabler Kandidat ins Rennen geschickt und schließlich nach heftigem Kampf mit den Demokraten, begleitet von Vorwürfen der Blockadepolitik, zurückgezogen. Danach wird der heimliche Favorit, ein "getarnter" Konservativer, nominiert.
Diesem könnten die Demokraten dann nicht ihre Zustimmung versagen, vor allem nicht, wenn der Kandidat Hispanic und damit Repräsentant der größten ethnischen Minderheit sei, die bislang keinen Supreme-Court-Richter stellt. Als die Regierung von Bush senior es mit diesem Kniff versuchte, ist die Rechnung freilich nicht aufgegangen. Denn der vermeintlich konservative Richterkandidat David Souter hat sich über die Jahre zu einem moderaten Linken entwickelt.