26.04.2005 · Man solle dem Erlaß ruhig seinen Namen geben, sagte der Außenminister vor dem Visa-Ausschuß. Doch in seinen biographischen Ausführungen blieb Dirty Joschkas langer Lauf um sich selbst neben der Sache.
Von Patrick BahnersNur einer, möglicherweise ein Asylant aus Osteuropa, hatte eine noch schlechtere Stelle beim Frankfurter Arbeitsamt: Er mußte in der Kantine die Kartoffelschalen im Abfalleimer feststampfen. Dieses Detail fehlte noch zur Ausschmückung des Schwanks aus Fischers Leben, mit dem der Bundesaußenminister den Untersuchungsausschuß abspeiste, als der Ausschußvorsitzende Uhl zum Kern der Untersuchung vordrang.
Der Zeuge hatte gleich zu Anfang seines zweieinhalbstündigen sogenannten Sachvortrags die Vaterschaft für das in den Brunnen von Elendsgewinnlern und Frauenhändlern gefallene Kind seines Visa-Referates übernommen: Wenn die Proklamation des dubiosen Prinzips "in dubio pro libertate" einen Namen tragen müsse, dann solle man vom Fischer-Erlaß sprechen.
Das Gedächtnis als Schubladenschrank
Was Fischers Paraphe trägt, gab Fischer mit dem eiskalten Blick des mittleren Clint Eastwood zu verstehen, ist Fischers Ding, und wenn unter seinem Kürzel Mist gebaut worden ist, dann ist es seine Sache, den Mist in die Hand zu nehmen und im Vorgarten der Vorgängerregierung abzuladen - auch wenn die Zahl der Akten Legion ist, die Fischer zur Kenntnis genommen haben muß, aber heute nicht mehr wiedererkennen würde. "Mir liegt da keine Erinnerung vor", lautete die merkwürdige Formulierung, als wäre die Erinnerung selbst eine Akte - was von der alteuropäischen Mnemotechnik gedeckt wird, die sich das Gedächtnis als Schubladenschrank vorstellte.
Der Vorsitzende machte die Probe auf die großsprecherische Inanspruchnahme des Prinzips Verantwortung. Hatte Dirty Joschka verstanden, was er da 1999 abgezeichnet und nach seiner Aussage auch in einer Hausbesprechung angeregt hatte? Ausführlich hatte er den Ausschußmitgliedern und den Fernsehkameras die Bestimmungen des Erlasses erläutert, der in seinen Augen unzulässigerweise auf den lateinischen Merkspruch reduziert wird. Besonderen Wert legte er auf die Feststellung, daß die Neuregelung der Visapraxis ausdrücklich auf die Gesetzeslage verwies. Dem Veteranen des revolutionären Straßenkampfes ist die Gesetzlichkeit der Verwaltung keineswegs selbstverständlich; möglicherweise glaubt er, daß der Gesetzesgehorsam von ehemaligen Parteimitgliedern ins Auswärtige Amt eingeschleppt wurde.
Sein Leben war nicht so ausgerichtet
Erst auf der "dritten Stufe", für eine mutmaßlich nachrangige Fallgruppe, hat der Erlaß nach Auskunft des nunmehr alleinigen Namenspatrons bestimmt, daß bei Reisezweck, Bonität und Rückkehrbereitschaft nicht zu genau hingesehen werden mußte. Wie sollte das in der Verwaltungspraxis aussehen? Uhl legte Fischer die einfache Frage vor, was wohl am einfachsten zu prüfen sei, die Absicht hinter einem Reiseantrag, die finanziellen Verhältnisse des Antragstellers oder die Glaubwürdigkeit des Willens zur Rückreise.
Statt zu antworten, wurde der Zeuge, wie es seine Art ist, ausfällig und schob die Anekdote von seinem kurzzeitigen bürgerlichen Leben in den Diensten des Arbeitsamtes ein. In der Kindergeldkasse war er nicht als Sachbearbeiter beschäftigt, sondern als "eine Art Hilfssachbearbeiter" ohne die Vollmacht, Anträge zu bewilligen oder abzuweisen. "Ich bin kein Beamter, mein Leben war nicht so ausgerichtet" - als könnte nicht auch ein Hilfspostbote, wenn er nie einen Brief verliert, die Pensionsberechtigung erwerben.
Das Gegenteil von Respekt
"Ich habe hohen Respekt vor den Entscheidern, ich bin kein Entscheider." Wer als Angehöriger des mittleren Dienstes weit weg von Berlin vielhundertköpfige Warteschlangen abzufertigen hat, wird seine Tätigkeit nicht in dem von Fischer beschworenen Licht eines heroischen Dezisionismus sehen können. Es ist das Gegenteil von Respekt, wenn ein Vorgesetzter sich nicht in die Lage der Untergebenen hineinversetzen will, die im Alltag umzusetzen haben, was er mit einem Federstrich in die Welt der Pressekonferenzen gesetzt hat. "Mein Erlaß" - da konnte er machen, was er wollte. Nur konsequent war es auf diesem langen Lauf um sich selbst, daß Fischer den Begriff des Ermessens mit einem Erlebnis bei seiner Musterung illustrierte, aber die Frage nach der Rechtmäßigkeit des Fischer-Erlasses mit der Bemerkung abwies, er sei kein Jurist.
Fischers autobiographische Erzählungen lagen neben der Sache. Es rechtfertigte sich ein Politiker, dem mit dem Staatsdienst das moralische Reich der Sachlichkeit fremd geblieben ist, die Sphäre wohlerwogener Regelungen, die der Zeit standhalten sollen und nicht vergessen werden müssen. Man habe die "Spielräume" eines toleranteren Grenzregimes ausloten wollen, gab Fischer an, und habe erst "im Nachgang", "beim Aktenstudium", bemerkt, daß schon Kohl und Kinkel nolens volens im Zweifel für die Reisefreiheit optiert hatten. Die ideologische Motivation der nur scheinbar neuen Politik, für die der Name Volmer steht, war grüne Hybris.
Den Fischer-Erlaß hat in der Tat kein Entscheider unterzeichnet; er lag in der Tendenz der Zeit. Die Belebung des Kiewer Baumarkts sei doch sehr zu begrüßen, gab der Zeuge den auf Recht und Gesetz fixierten Ausschußmitgliedern zu bedenken; in den Villenvierteln der heimgekehrten Schwarzarbeiter werde demokratisch gewählt. Ein Europa der schrankenlosen Reisefreiheit, diese Vision tröstet Fischer über alle seine "Fehler" hinweg, wird keine Einflußzonen mehr kennen: Der Bundesminister des Auswärtigen faßte das Ende der Außenpolitik ins Auge.