16.09.2003 · Vor allem Innenminister Otto Schily hat sich gegen die geplante RAF-Ausstellung ausgesprochen. Jetzt soll sich die Ausstellung ganz auf die Kunst beschränken - und wird somit auch Schilys Rolle in den siebziger Jahren nicht beleuchten.
Von Lorenz JägerNun sprechen die einen vom "Befreiungsschlag" - etwa Adrienne Goehler, die Kuratorin des Haupstadtkulturfonds. Die anderen müssen feststellen, daß die von den Berliner "Kunst-Werken" geplante Ausstellung über die "Rote Armee Fraktion" wohl nurmehr in einer zeitgeschichtlich entkernten Version gezeigt werden wird.
Bleiben wird die Kunst, aber die Bundeszentrale für politische Bildung und das Hamburger Institut für Sozialforschung - und mit ihm der Historiker Wolfgang Kraushaar - haben mit der Sache nichts mehr zu tun. Vielleicht fühlen sich die Verantwortlichen der "Kunst-Werke" jetzt entlastet, weil sie die politischen Fragen abgeschüttelt haben, die das Projekt belasteten. Der Beobachter aber kann nur bedauern, daß eine zeithistorisch genaue Ausstellung nicht durchsetzbar war.
Kabinettsdisziplin
Im Kabinett scheint es vor allem Innenminister Otto Schily gewesen zu sein, der sich gegen die geplante Ausstellung wandte. Gegen den Widerspruch von Schily, ihrem obersten Dienstherrn, konnte die Bundeszentrale für Politische Bildung aber nicht agieren, und auch die Kulturstaatsministerin Christina Weiss, die als Vertreterin des Bundes in der Hauptstadtkulturstiftung an der Vergabe von Fördermitteln beteiligt war, hielt die Kabinettsdisziplin ein. Aber wird die Beschränkung auf die Kunst die Gefahr der Mythisierung ausschließen können? Wird das Recht der Hinterbliebenen, mit deren Anliegen sich Schily öffentlich solidarisierte, nun besser zur Geltung kommen?
Jedenfalls wird man in der mit öffentlichen Mitteln geförderten Ausstellung nicht mehr erfahren, welche Rolle Schily in der Geschichte der siebziger Jahre spielte. Die spätere RAF-Terroristin Gudrun Ensslin verteidigte er schon in dem Prozeß um die Frankfurter Kaufhausbrandstiftung 1968, später, in Stammheim, war er der Anwalt ihres Vertrauens. Seine Verteidigungslinie war politisch, denn die Taten selbst - Bombenanschläge auf amerikanische Einrichtungen in Frankfurt und Heidelberg - hatten die Angeklagten nie bestritten.
Verdacht auf Völkermord
Der "Spiegel" sprach 1978 in einem Schily-Porträt von der "natürlichen Parteilichkeit" des Strafverteidigers für seinen Mandanten, in der die Möglichkeit der Verteidigung überhaupt begründet sei. Am 4. Mai 1976 hatte Schily beantragt, den früheren amerikanischen Präsidenten Nixon, seinen Verteidigungsminister Laird und den früheren Oberbefehlshaber in Vietnam, General Abrams, als Zeugen nach Stammheim vorzuladen: "Diese Zeugen werden bekunden, daß sie in der Absicht, das vietnamesische Volk ganz oder zumindest teilweise zu zerstören, zusammen mit anderen bekannten oder unbekannten Mittätern in den Jahren 1968 bis 1974 in Fortsetzung des Vorgehens der früheren US-Präsidenten Eisenhower, Kennedy und Johnson vorsätzlich Vietnamesen in großer Zahl getötet und Vietnamesen in noch größerer Zahl schwere körperliche oder seelische Schäden zugefügt haben, daß sie ferner das vietnamesische Volk unter Lebensbedingungen gestellt haben, die geeignet waren, dessen körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen." Der Vorwurf lautete, vereinfacht gesagt, auf den Verdacht auf Völkermord.
Wenn es jemals einen "Mythos RAF" gab, dann war er im Schriftsatz von Schily formuliert worden: Terror als Widerstand gegen die verbrecherische Politik einer Großmacht. Nicht einmal dreißig Jahre trennen uns von dem, was einmal plausibel schien. Schon heute ist die Debatte um die Berliner Ausstellung ein besseres Lehrstück zur Zeitgeschichte als jede denkbare "Aufarbeitung".