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Urheberrecht Umsonst für immer

 ·  Dass die Gema eine zutiefst unsympathische Institution ist, macht die Rechte der Urheber noch nicht irrelevant. Gema gegen Youtube - wer hat recht?

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Das wichtigste Ziel der Gema (wie die „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“ mit ihrem Kosenamen heißt) ist die Abschaffung der Musik - das weiß jeder, der mal in einer Schülerband beim Mittelstufenball ein paar Rolling-Stones-Hits nachspielen wollte, jeder, der einen kleinen Studentenfilm mit Saxophonklängen von Ben Webster untermalen, jeder, der zu einer Aufführung im Kellertheater ein paar Takte aus dem Trauermarsch der siebten Symphonie abspielen wollte. Sie alle scheitern, oft, viel zu oft, an den superteuren Gema-Gebühren. Und wenn, wie eben bekannt geworden ist, die Gema ihre Tarife für Klubs und Diskotheken um bis zu 1400 Prozent erhöht, dann werden viele dieser Klubs eben schließen müssen - worüber sich die Musiker, deren Rechte die Gema doch vertreten soll, ganz bestimmt sehr freuen werden.

Man muss das erwähnen, damit ganz klar wird, dass in der Sache Gema gegen Youtube die Leute von der Gema nicht die Guten sind. Es ging, in dem Grundsatzverfahren, welches das Hamburger Landgericht am Freitag entschieden hat, um die Urheberrechte an Musik und bewegten Bildern und die Frage, ob Youtube diese Rechte verletzt, wenn es seine Nutzer alles, was die wollen, hochladen lässt - und der Umstand, dass die Gema zumindest einen Teilsieg errungen hat (die Nutzer müssen stärker kontrolliert werden), lässt die sogenannte Netzgemeinde schon um ihre sogenannte Freiheit fürchten.

Freiheit als Kostenfreiheit?

Es sind ja auch die Paradiese der populären Kultur, die man auf Youtube finden kann; man gibt zum Beispiel, weil gestern Bram Stokers Todestag war, das Stichwort „Dracula“ ein und bekommt die kompletten Filme. Man findet Isaac Hayes, wie er „Walk on By“ singt in der komplett verrückten Dekoration einer Fernsehshow von 1969. Man kann den Wiener Philharmonikern zuschauen und zuhören beim kompletten Neujahrskonzert 2012, man hat da fast alles von Gerhard Polt, und keiner muss in die Galerie gehen, um Pipilotti Rists komplettes Werk auf Video zu sehen. Und wer die entsprechende Software geladen hat, holt sich seine Lieblingswerke auf die Festplatte und spielt sie auf dem großen Fernseher ab. Sich durch Youtube zu klicken ist ein herrliches Gefühl und eine beglückende Erfahrung, es ist genau das, was das öffentlich-rechtliche Fernsehen nur ganz selten ist: eine angemessene Beschäftigung für intelligente und neugierige Zeitgenossen. Und weil jedermann (und jeder Spinner) seine eigenen Werke hochladen kann, ist das Medium so frei, wie es das Fernsehen nie sein wird.

Ist es aber richtig, wenn, wie die ersten Kommentare suggerieren, diese Freiheit nur als Kostenfreiheit definiert wird? Gibt es wirklich ein Menschenrecht darauf, dass das gesamte audiovisuelle Archiv der populären Kultur jedem Internetnutzer umsonst zur Verfügung steht? Und ist es wirklich so schlüssig, die Firma Google, die Youtube betreibt und dort mit Werbung ihr Geld verdient, nur zu vergleichen mit der Post, die ja auch nicht wisse, was in den Briefen steht, die sie versendet?

Dass die Gema ein zutiefst unsympathischer Laden ist, macht die Rechte der Urheber noch nicht irrelevant. Und das Erstaunlichste an der Frage, wer im Internet wessen Freiheit einschränke, ist der Umstand, dass jene, die alles umsonst haben wollen, zugleich brav ihre Fernsehgebühren zahlen, ohne zu klagen, zu protestieren oder wenigstens eine Fernsehpiratenpartei zu gründen.

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Jahrgang 1959, verantwortlicher Redakteur für das Feuilleton der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung in Berlin.

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