29.12.2011 · Kulturstaatsminister Bernd Neumann sorgt sich um die Novellierung des Urheberrechtsgesetzes. Er vermisst den angekündigten Entwurf seiner Kabinettskollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
Von Regina MönchWer sich auf den Internetseiten des Bundesjustizministeriums auf die Suche nach Hinweisen zur Reform des Urheberrechts macht - die seit Jahren in immer kürzeren Abständen angekündigt wird -, braucht viel Geduld, um dann auch nur wenig Substantielles zu finden. Nur hie und da Reden darüber, wie wichtig das Thema sei in Zeiten einer „digitalen Revolution“, gespickt mit Allgemeinplätzen dieser Art: „Das Internet ist eine große Herausforderung für den Datenschutz“ oder: Es gehe um die „Selbstbestimmung der Kreativen über die Nutzung ihrer Werke“.
Dazu gibt es wohlfeile Warnungen vor Angstkampagnen gegen die Raubkopisten. Dabei drängt die Zeit tatsächlich, nicht wenige Paragraphen des geltenden Gesetzes sind zeitlich befristet bis zum kommenden Jahr, was ja unmittelbar vor der Türe steht. Daran hat jetzt Kulturstaatsminister Bernd Neumann in mehreren Interviews - zuerst im Deutschlandradio und gestern noch einmal mit der Nachrichtenagentur dapd - seine Kabinettskollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erinnert. Die Justizministerin habe, sagte Neumann, für das zweite Quartal 2011 einen Entwurf für das „Dritte Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ angekündigt. Gehört habe man davon bisher noch nichts, und er stelle fest, „dass es da noch keinen Entwurf“ gebe.
Er habe sich bereits 2010, wohl wissend, dass er nicht die „federführende Zuständigkeit“ hat, eingemischt in diese zähe Debatte und ein Positionspapier mit zwölf konkreten Punkten vorgelegt. Darin geht es um die Definition, wer Urheber ist und wer Nutzer, um den Wert des geistigen Eigentums, um ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger; es handelt von verwaisten und vergriffenen Werken, die aber als Kulturgut unverzichtbar sind und deren Nutzung, etwa in digitalen Bibliotheken, rechtlich geregelt werden muss. Neu ist das nicht, das Papier existiert ja auch schon seit mehr als einem Jahr, nur haben es die Adressaten wohl nicht so genau gelesen.
Die Neumann-Vorschläge, andere existieren nicht, beschreiben ziemlich deutlich all die Grauzonen, die das geltende Urheberrecht enthält. Klare Spielregeln werden da verlangt, die Freibeuter im Netz bisher missachten können, weil sie gesetzlich nicht fixiert sind. Neumann glaubt nicht, dass es ohne die Androhung von Sanktionen bei Regelverstößen gehen wird. Von der Justizministerin weiß man nur, dass sie Sanktionen gar nicht mag. Neumann, der sich als „Sachanwalt der Künstler“ sieht, sagt nun, die Justizministerin habe ihm aber bisher nicht widersprochen und das gelte für ihn als „stillschweigende Zustimmung“. Wer diesen Handschuh nicht aufnimmt, ist selber schuld.