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Urheberrecht Micky Maus: Die Rente ist sicher

05.03.2003 ·  Vor einigen Jahren wurde in Amerika das Copyright auf Micky Maus um zwanzig Jahre verlängert. Der Oberste Gerichtshof hat das jetzt bestätigt. Ist damit das Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt, wie Gegner des Gesetzes sagen?

Von Andreas Platthaus
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Die Anfänge eines der größten Stars unserer Zeit verlieren sich im ungewissen. Zwar kann man in Quizshows nach der Paßnummer des bekannten Amateurdetektivs Micky Maus gefragt werden, doch bei dessen Geburt scheiden sich die Geister. Denn als am 18. November 1928 zum erstenmal die grob gezeichneten Bilder von "Steamboat Willie" über die Leinwand des New Yorker Colony Theatre flimmerten, da war die kleine Maus mit den großen Ohren immerhin schon alt genug, um einen Mississippi-Dampfer zu steuern. Dennoch hat Walt Disney immer darauf bestanden, daß jenes Datum als Geburtstag zu gelten habe.

Somit wird Micky Maus in diesem Jahr fünfundsiebzig und ist mehr als überfällig für die Rente. Doch noch immer bringt ihr Einsatz gutes Geld, da sie als unverwechselbares Markenzeichen in der ganzen Welt geschätzt wird. Davon wollen natürlich auch andere profitieren, und so rieben sich vor allem Internetbetreiber bereits die Hände bei der Vorstellung, vom 18. November an auf ihren Seiten tausend Mäuseohren blühen zu lassen. Denn nach fünfundsiebzig Jahren erlischt nach amerikanischem Recht das Copyright, und dessen Gegenstand wird zum öffentlichen Gut. Doch die Freude kam zu früh, denn Disney hat in Fragen, bei denen es um das Wohl des Unternehmens geht, eine simple Strategie: Ein Firmenvertreter meldet sich bei dem mißliebigen Konkurrenten und verweist darauf, daß Rechtsanwälte, Richter und einige Gesetzeshüter schon bereitstünden. Er könnte noch ergänzen: auch einige Gesetzgeber. Denn das Wohl Disneys gilt in Amerika als Gemeinwohl.

So wunderte sich niemand, als das amerikanische Parlament bereits einige Jahre vor Ablauf des Copyrights auf Micky Maus eine Verlängerung des Urheberrechts um zwanzig Jahre beschloß. Mehr Verwunderung erregte dagegen, daß der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten diese Lex Micky nun bestätigt hat. Besonders Lawrence Lessig von der Stanford Law School sieht mit dieser Entscheidung das Recht auf freie Meinungsäußerung ungebührlich eingeschränkt. Denn die Maus ist längst mehr als nur ein Markenzeichen, sie ist Symbolfigur des amerikanischen Kapitalismus, der Globalisierung, der westlichen Werte, des Niedergangs der Kultur - kurz gesagt: Sie steht für nahezu alles, was überhaupt mit den Vereinigten Staaten in Verbindung gebracht werden kann.

Schutz genoß Micky Maus nach Lessigs Meinung lange genug. Als sie 1928 debütierte, galten Urheberrechte noch für lediglich achtundzwanzig Jahre, nunmehr sind es deren fünfundneunzig geworden, sofern sich das Copyright im Besitz eines Unternehmens befindet. Und da parallel auch der private Urheberschutz von fünfzig auf siebzig Jahre nach dem Tod des Schöpfers erhöht wurde, könnte Disney sich für das Jahr 2023 schon einmal eine Strategie überlegen, die Micky Maus als alleinige Schöpfung und Eigentum von Walt Disney ausweist, denn dann wäre sie - Disney starb 1966 - bis 2036 geschützt. Aber da mögen die Erben von Ub Iwerks vor sein, der die Figur 1928 als erster für Disney gezeichnet hat. Was auch immer geschieht: Die Maus wird ihre Rente sichern.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitun, 06. März 2003
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