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Umerziehung durch Arbeit Die maoistische DNA des modernen China

 ·  Liao Yiwus Qualen und zweifelhafte offizielle Ankündigungen: Jüngste westliche Hoffnungen darauf, das System der Umerziehung durch Arbeit werde verändert, sind voreilig.

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© Corbis Gleichmacherei, Demütigung, Umerziehung: Chinas Justizalltag, hier in einem Zwangsarbeitslager in der südlichen Provinz Guangdong

Das System der „Umerziehung durch Arbeit“ in China ist das wohl drastischste Beispiel für westliche Profite aus institutionalisierter Willkürherrschaft, wie Liao Yiwu sie in seiner Friedenspreisrede am Sonntag angeprangert hat: Nach wie vor lässt die Europäische Union die Einfuhr von in den Arbeitslagern hergestellten Produkten zu. Was Liao im Namen der „Henker“ seines Landes den internationalen Investoren höhnisch hinterherrief - „Bei euch mag es Gesetze geben und eine öffentliche Meinung, aber hier könnt ihr euch mit uns im Schlamm suhlen“ -, ließe sich auch von den Konsumenten sagen, denen der Ursprung ihrer Waren gleichgültig ist. Vielleicht war das ein Grund dafür, dass mehrere westliche Nachrichtenagenturen schon gleich ein ermutigendes Zeichen von Reformbereitschaft witterten, als vergangene Woche ein mit Justizfragen befasster hoher Parteifunktionär erklärte, China beabsichtige eine Modifizierung der „Umerziehung“.

Doch in Wirklichkeit sandte das Statement noch ganz andere Signale aus. Die Zusicherung wurde nämlich im Rahmen der Vorstellung eines „Weißbuchs zur Justizreform in China“ gegeben, in dem zwar die Reformanstalten für verurteilte Kriminelle und Dissidenten vorkommen, in denen auch Liao Yiwu gesessen hat (das Papier verspricht ein „gerechtes, zivilisiertes und effizientes Gefängnissystem“), nicht aber die von dem Funktionär gemeinten schätzungsweise 320 außergerichtlichen Lager für Umerziehung durch Arbeit, die in China besonderes Ärgernis erregen.

Ein System außerhalb der Justiz

Mit gutem Grund: Die Befugnis, chinesische Bürger (mit Ausnahme von Parteimitgliedern) bis zu vier Jahre in solchen Anstalten gefangen zu halten, steht lokalen Polizeibehörden nach eigenem Ermessen zu, ohne jede Einschaltung von Anwälten, Staatsanwälten und Gerichten, deren Arbeit das in dem Weißbuch dargestellte Reformwerk zu „rationalisieren und optimieren“ beansprucht. Auch wenn es formell unter die Oberaufsicht des Justizministeriums fällt, ist es faktisch ein System außerhalb der Justiz und außerhalb der öffentlich propagierten Reform, ja außerhalb jeder rationalen Zurechenbarkeit, wie sie viele Debatten in der chinesischen Gesellschaft mittlerweile einfordern.

Vor diesem Hintergrund erscheint die unbestimmte Erwähnung des in dem offiziellen Papier ignorierten Themas eher als Versuch, einer naheliegenden Nachfrage zuvorzukommen, denn als belastbare Ankündigung einer veränderten Politik. Jiang Wei, der Vorsitzende einer Kommission für Justizreform innerhalb der Kommunistischen Partei, sagte auch noch ausdrücklich, das System spiele eine „wichtige Rolle bei der Aufrechterhaltung der gesellschaftlichen Ordnung“. Es könne daher nur um Durchführungsänderungen, nicht um Abschaffung gehen.

Abweichler jeder Art müssen ins Lager

Das ist weit weniger, als die chinesische Öffentlichkeit in den letzten Jahren verlangt hatte, und auch viel weniger, als selbst der Nationale Volkskongress in seinen Vorlagen bereits vorgeschlagen hatte. Das auf Chinesisch „Laojiao“ genannte System einer Administrativhaft in Lagern für Umerziehung durch Arbeit (im Unterschied zum „Laogai“-System einer durch die Justiz verhängten Haft in Arbeitslagern) hat unverkennbar maoistische Ursprünge, hat sich aber dermaßen tief in die Funktionsweise des gesamten Regimes eingegraben, dass es offenbar von keiner nachmaoistischen Reformrhetorik erreicht werden kann.

Mao hatte die Lager 1957 einrichten lassen, um die Gerichte und die Gefängnisse von der damals durch die Kampagnen gegen Rechtsabweichler und sonstwie abweichendes Verhalten anfallenden Menge von Delinquenten zu entlasten. So konnte die Polizei kleinere Kriminelle und Personen, die auch ohne Straftat die „öffentliche Ordnung“ gefährdeten und also vermehrter Kontrolle bedurften, eigenmächtig in solche Anstalten einweisen, oft auf Empfehlung von Regierungsstellen hin.

Während der Kulturrevolution, als die Funktionstüchtigkeit der staatlichen Institutionen reduziert war, ging die Zahl der Insassen zurück, um danach wieder stark anzusteigen. Heutige Schätzungen von internationalen Menschenrechtsorganisationen schwanken zwischen 190 000 und 500 000 Häftlingen in den Laojiao-Lagern. Bei der Mehrzahl handelt es sich um Drogensüchtige, aber auch Prostituierte, kleine Diebe, „Unruhestifter“ und Abweichler jedweder Art wie Petitionäre, Umweltaktivisten und Mitglieder von Hauskirchen oder der Falun-Gong-Bewegung befinden sich darunter.

Kritiker fordern Anspruch auf Rechtsbeistand

Wie willkürlich die Polizei bei ihren Einweisungen vorgeht, wurde im August deutlich, als der Fall von Tang Hui das ganze Land erregte. Die Mutter einer elfjährigen Tochter, die von Zuhältern verschleppt, missbraucht und zur Prostitution gezwungen worden war, hatte ausdauernd dagegen protestiert, dass nur die Haupttäter verurteilt worden waren, nicht aber die sie deckenden Polizisten: Sie wurde von der Polizei selbst wegen „Störung der öffentlichen Ordnung“ für achtzehn Monate ins Umerziehungslager geschickt. Im Internet erhob sich ein Sturm der Entrüstung; nach einer Woche kam Tang Hui auf höhere Weisung wieder frei. Zehn Anwälte schrieben einen offenen Brief, in dem sie forderten, dass die „Umerziehung“ Gegenstand eines transparenten und öffentlich überwachten juristischen Verfahrens werden solle; alle Delinquenten sollten Anspruch auf einen Rechtsbeistand haben.

Schon seit Jahren weisen Kritiker darauf hin, dass die Laojiao-Praxis nicht nur internationalen Vereinbarungen widerspricht, sondern auch der eigenen Verfassung. Bemerkenswerterweise sprachen sich auch Parteimedien und staatliche Institutionen gegen das System aus. Das Pekinger Justizamt schickte eine Kurzmitteilung im Netz zum Fall: „Eine grundlegende Lösung kann nur die Herrschaft des Gesetzes liefern.“ Man fragt sich, warum das Willkürsystem dann nicht sofort ersatzlos abgeschafft wird.

Schon zweimal, 2005 und 2010, lagen dem Nationalen Volkskongress Gesetzesentwürfe des Justizministeriums vor, denen zufolge das Verfahren zumindest juristisch überwacht werden sollte. Beide Vorstöße scheiterten laut dem Wirtschaftsmagazin „Caijin“ am Widerstand des Ministeriums für öffentliche Sicherheit. Heute sagt einer der Verfasser des offenen Protestbriefs, es habe sich als schwierig herausgestellt, das System kurzfristig abzuschaffen; es sei daher „realistischer“, Reformen zu fordern, bei denen es von immer mehr juristischen Elementen durchsetzt werde.

Was die offiziellen Äußerungen zum Zwangsarbeitersystem in diesen Tagen dokumentieren, ist daher alles andere als ein durchgreifender Wandel. Gewiss spiegeln sie den wachsenden Einfluss einer durch das Internet verstärkten öffentlichen Meinung, die sich mit einer solch obskuren, sämtlichen Gesetzen und Absichtserklärungen hohnsprechenden Praxis nicht länger abfinden will. Aber vor allem zeugen sie von der fortdauernden Macht von Interessen und Institutionen innerhalb des Regimes, die am Status quo ohne jede rationale Rechenschaft festhalten wollen.

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Jahrgang 1959, Feuilletonkorrespondent in Peking.

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