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Türkei Istanbuls Staatsanwalt klagt Orhan Pamuk an

 ·  Die Türkei erhöht den Druck auf den Friedenspreisträger Orhan Pamuk: Die türkische Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren gegen ihn eröffnet, das den Dichter mit einer Haftstrafe bedroht.

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Orhan Pamuk hat keinen Hehl daraus gemacht, daß seine persönliche Lage in der türkischen Heimat in den letzten Jahren zunehmend schwierig wurde.

Die Hetze nationalistischer Kreise gegen den international bekanntesten Schriftsteller der Türkei nahm dabei zum Teil beängstigende Formen an. Pamuk, der in diesem Jahr den Friedenspreis des Deutschen Buchhandels erhält, hat dies nur angedeutet, als er im Gespräch mit dieser Zeitung vor wenigen Wochen sagte: „Zu oft - und jedes Mal mit mehr Nachdruck - wurde mir nun schon gesagt, ich solle auf meine Worte achtgeben, auf meine Bücher, meine Kommentare, meine Interviews, auf jede Äußerung, die ich Journalisten oder Ausländern gegenüber fallenlasse“ (). Jetzt ist der Druck auf den Friedenspreisträger noch einmal massiv erhöht worden: Die türkische Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren gegen den Dichter eröffnet, das Pamuk mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren bedroht.

Dafür hassen Sie mich

Der Staatsanwalt des Istanbuler Bezirks Sisli beruft sich dabei auf Artikel 301/1 des türkischen Strafgesetzbuches, der die Herabsetzung oder Beschädigung der „türkischen Identität“ und des „Türkentums“ als Straftat definiert und Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und drei Jahren dafür vorsieht. Pamuk werden Äußerungen aus einem Interview zur Last gelegt, das im Februar dieses Jahres im Magazin des Schweizer „Tages-Anzeigers“ erschienen ist. Damals hatte Pamuk kritisiert, daß die Massaker an den Armeniern in der Türkei noch immer tabuisiert sind: „Man hat hier dreißigtausend Kurden und eine Million Armenier umgebracht. Und fast niemand traut sich, das zu erwähnen. Also mache ich es. Und dafür hassen sie mich.“

Wie der Generalstaatsanwalt aus der bloßen Erwähnung historisch weitgehend verbürgter Opferzahlen ein Verbrechen wider das Türkentum konstruieren will, bleibt vorerst sein Geheimnis. Ebenso rätselhaft bleibt, warum ein Land, das seine Aufnahme in die Europäische Union energisch betreibt, einen seiner prominentesten kulturellen Botschafter mit Freiheitsentzug bedroht, weil er sagt, was in jedem Geschichtsbuch außerhalb der Türkei nachzulesen ist. Orhan Pamuk befürwortet den EU-Beitritt seines Heimatlandes. Nun muß ihn neben der persönlichen Bedrohung besonders schmerzen, daß ausgerechnet sein Fall die Hoffnungen der Türkei erheblich schmälern könnte. Denn wer in Europa wird sich noch für die Aufnahme eines Landes aussprechen, das seine bedeutendsten Dichter verfolgt, weil sie historische Wahrheiten aussprechen? Wie immer der Prozeß ausgeht, er hat schon jetzt mehr darüber verraten, welches Verständnis der „türkischen Identität“ von Teilen der Justiz des Landes gepflegt wird, als dem türkischen Volk lieb sein kann.

Ein typischer Gummiparagraph

Der Artikel 301/1 ist ein typischer Gummiparagraph, denn weder die „türkische Identität“ noch der Akt ihrer Herabsetzung sind darin näher definiert. So ist beides vollkommen ins Ermessen der Justiz gestellt und sind der Willkür Tür und Tor geöffnet. In jüngster Zeit soll der Paragraph Intellektuellen gegenüber bereits mehrfach aus der Mottenkiste der Repression gezogen worden sein, ohne daß es aber zu Verfahren gekommen wäre. Deshalb schien ein Prozeß gegen Pamuk zunächst wenig wahrscheinlich, als die deutsche Ausgabe der weitverbreiteten türkischen Zeitung „Hürriyet“ vor einigen Monaten meldete, daß die Staatsanwaltschaft in Istanbul die Möglichkeit eines Verfahrens gegen den Schriftsteller prüfe. „Hürriyet“ gehört zu den türkischen Zeitungen, die Pamuk als „Hund“ oder „elende Kreatur“ zu bezeichnen pflegen.

Entscheidend für die Einschätzung des Vorgangs dürfte jedoch nicht zuletzt die Frage sein, wie die treibenden Kräfte hinter dem Verfahren beschaffen sind. Als vor einigen Monaten ein Landrat in der türkischen Provinz die in fünfunddreißig Sprachen übersetzten Bücher Pamuks aus den öffentlichen Bibliotheken seines Machtbereiches verbannen und vernichten lassen wollte, wurde der Vorfall hierzulande eher als Kuriosum verbucht. Denn zum einen riefen übergeordnete Instanzen den Mann zur Ordnung, zum anderen stellte sich heraus, daß in den Regalen der betroffenen Bibliotheken ohnehin kein einziges Werk Pamuks zu finden war. Aber auch diese Farce hatte einen ernsten Kern, zeigte sie doch, wie blindwütig jene vorgehen, die allein ihr Ressentiment zum Handeln treibt.

Unklare Motivlage

Noch läßt sich nicht erkennen, welche Motivlage diesmal das absurde Vorgehen gegen Orhan Pamuk steuert. Handelt hier ein Bezirksstaatsanwalt auf eigene Faust oder auf Anweisung? Duldet oder unterstützt der Justizapparat dieses Vorgehen? Man darf gespannt sein, ob und wie die türkische Regierung das Verfahren gegen den Friedenspreisträger des Deutschen Buchhandels kommentiert. Als der Deutsche Bundestag im vergangenen Juni die Massaker an den Armeniern vor neunzig Jahren verurteilte und dabei ausdrücklich die deutsche Mitschuld betonte, fand der türkische Außenminister erstaunlich deutliche Worte: Der Bundestag habe „verantwortungslos, bestürzend und verletzend“ gehandelt.

Orhan Pamuk selbst hat gegenüber dieser Zeitung erklärt, daß er sich vorerst nicht zu dem Verfahren äußern möchte, das am 16. Dezember in Istanbul gegen ihn eröffnet werden soll. Aber im Gespräch ist ihm anzumerken, wie sehr ihn dieser Schritt der Istanbuler Staatsanwaltschaft bedrückt. Es ist ein Schritt in die falsche Richtung. Denn er führt die Türkei weg von Europa.

Quelle: F.A.Z., 01.09.2005, Nr. 203 / Seite 33
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