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Tonbandmitschnitte aus Stammheim Wie die letzten Worte der RAF entdeckt wurden

 ·  Erst waren sie verschwunden, dann sollten sie vernichtet werden: Die Entdeckung der Tonbandmitschnitte der Prozesse gegen die RAF-Mitglieder Baader, Ensslin, Meinhof und Raspe ist ein Krimi für sich.

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Die Entdeckung der Tonbandmitschnitte der Prozesse gegen die RAF-Mitglieder Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Ulrike Meinhof und Jan-Carl Raspe ist ein Krimi für sich: Denn als sie aufgefunden wurden, musste die Justiz erst davon überzeugt werden, sie nicht im Nachhinein zu vernichten – sie waren seinerzeit, zwischen Oktober 1975 und Mai 1976, lediglich als Arbeitshilfen angefertigt worden, um die Verhandlung zu verschriftlichen. Danach sollten sie gelöscht werden. Doch blieben 21 Bänder erhalten.

Sie wurden dreißig Jahre später aufgestöbert, weil sich die Journalisten Stefan Aust und Helmar Büchel dafür interessierten. Der „Spiegel“-Chefredakteur Aust ahnte, dass es den Mitschnitt der Gerichtsverhandlungen geben müsse. Er hatte vor Jahren als einziger Zugriff auf die 15 000 Seiten umfassenden Gerichtsprotokolle erhalten. Also begaben er und der „Spiegel TV“-Redakteur Büchel sich auf die Suche, im Auftrag des Norddeutschen Rundfunks, der im September im Ersten ihre zweiteilige Dokumentation „Die RAF“ zeigt.

„Juristisch eine Belastung, historisch ein Fund“

Büchel bekam den Hinweis, dass es noch Bänder gebe. Doch als die 21 zum Teil unbeschrifteten Tondokumente gefunden waren, meinte zunächst der Präsident des Stuttgarter Oberlandesgerichts und dann der damalige Bundesanwalt Kay Nehm, man müsse sie vernichten. „Die Bänder waren juristisch eine Belastung, historisch aber ein bedeutender Fund“, sagt Büchel. Der Redakteur mochte nicht fassen, dass in dem Augenblick, da das Material zum Greifen nah war, es gelöscht werden sollte.

Er überzeugte den OLG-Präsidenten schließlich davon, das Landesarchivgesetz für einschlägig zu halten und die Bänder als historisches Dokument an das Staatsarchiv in Ludwigsburg zu übergeben. Bei diesem wiederum versicherte sich der Rechercheur des Erstzugriffs, im Februar dieses Jahres bekam er Kopien. Inzwischen jedoch sprach sich der Fund herum, unter anderem zum Südwestrundfunk, der in seinem Kulturprogramm SWR2 im Internet ein Archivradio aufbaut und sich am Montag in einer Pressemitteilung zunächst damit brüstete, die Aufnahmen selbst entdeckt zu haben. Der Hörfunkchefredakteur Arthur Landwehr stellte aber klar, dass die Fernsehrechercheure auf das Material gestoßen waren. Hier kann man Ausschnitte davon hören: „Tondokumente von den RAF-Prozessen” auf SWR2.de.

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