Die Auseinandersetzungen im Suhrkamp Verlag nehmen kein Ende. Die beiden Gesellschafter, die Unseld-Familienstiftung und die Medienholding Winterthur, können sich offensichtlich über nichts mehr einigen. Inzwischen sind unter den Gesellschaftern alle strittigen Themen vor Gericht gelandet. An die zwanzig Verfahren beschäftigen derzeit viele Anwälte auf beiden Seiten. Jetzt ist die Situation eskaliert. Das Äußerste droht: Ein deutsches Gericht könnte die Auflösung der Suhrkamp Verlags GmbH & Co. KG beschließen. Beantragt hat sie der Minderheitsgesellschafter, die Medienholding AG Winterthur.
Würde die Auflösung rechtskräftig, hätte das die Liquidation eines der wichtigsten deutschen Verlage zur Folge. Und verschwinden würde nicht nur das linke Herz der alten Bundesrepublik, sondern ein hochambitionierter Programmmacher und intellektueller Fixstern eines Milieus, das die Republik über Jahrzehnte hinweg geprägt hat.
Beginn mit zwei harmlosen einstweiligen Verfügungen
Man mag sich nicht vorstellen, dass der Ernstfall eintritt. Und doch muss, wer am Mittwoch im Frankfurter Landgericht dem Vorsitzenden Richter bei seiner einstündigen Ausführung zuhörte, befürchten, dass es dazu kommen kann. Weil die anderen juristischen Möglichkeiten ausgeschöpft und alle außergerichtlichen Wege zu einer Einigung versperrt sind. Es war dem Richter Norbert Höhne daher bitter ernst, als er im Saal 122 des Frankfurter Gerichts erklärte, dass „einer der namhaftesten Teilnehmer am deutschen Literaturbetrieb zu verschwinden droht“. Die Warnung war an beide Parteien gerichtet, denn, so Höhne: „Beide Gesellschafter sehen sich offenbar wechselseitig als Inkarnation des Bösen.“ Deshalb muss für ihn „eine Trennung her“. Der Preis dafür könnte allerdings der Untergang des Hauses Suhrkamp sein.
Die vom Frankfurter Richter ins Spiel gebrachte Metapher der durch Ketten verbundenen geflohenen Strafgefangenen mit der Bemerkung, in der Realität würde es wohl kein Happy End geben wie im Film, lässt nichts Gutes vermuten. Auffällig war jedenfalls die Abwesenheit der Verlegerin in Frankfurt bei einer für den Verlag doch so bedeutsamen gerichtlichen Auseinandersetzung.
Die Chronik eines angekündigten Todes, die in der Frankfurter Sitzung am 13. Februar ihren nächsten Höhepunkt erleben wird, beginnt mit zwei eher harmlosen einstweiligen Verfügungen zugunsten der Familienstiftung im Sommer vorigen Jahres. Kurz zuvor noch hatte alles auf einen geglückten Neuanfang hingedeutet. Der Umzug nach Berlin war geschafft, die belletristischen Programme präsentierten sich frisch und interessant, und mit der zuvor erfolgten Ausbezahlung des dritten Gesellschafters Joachim Unseld fand ein langer zermürbender Streit doch noch sein Ende. In der Gesellschaft verblieben die Siegfried und Ulla Unseld Familienstiftung, die mit 61 Prozent die Mehrheit hält und der Ulla Unseld-Berkéwicz vorsitzt, und die von Hans Barlach geführte Medienholding AG Winterthur, die über die restlichen 39 Prozent verfügt.
Vermieterin und Mieterin in Personalunion
In der Unvereinbarkeit ihrer Charaktere, Temperamente und konträren Zugänge zur Welt liegt wohl der Keim des Problems. Sie sprechen nicht dieselbe Sprache. Nur so kann man sich erklären, dass sie es zu dieser Situation überhaupt haben kommen lassen. Und man fragt sich, ob beiden Seiten tatsächlich klar ist, wie ernst die Lage ist und was auf dem Spiel steht. Wer sich wie Ulla Unseld-Berkéwicz anscheinend aus allen Rechtsstreitigkeiten heraushält (à la: Sollen die Juristen doch machen!), trägt zum Verhängnis bei.
Im Raum stehen wechselseitige Vorwürfe, die von Kompetenzüberschreitung über die Veruntreuung von Geldern und dem Ausplaudern von Betriebsinterna reichen bis hin zu Fragen, wer einen Dienstwagen mit Chauffeur haben darf und wer was gegenüber der Presse sagt. Zentraler Punkt ist gewiss die Auseinandersetzung um die Berliner Villa von Ulla Unseld-Berkéwicz, die sie zusammen mit ihrem Bruder erworben und restauriert - und an den Verlag vermietet hat. Es liegt ein juristisch fragwürdiges sogenanntes Insichgeschäft vor, wenn Vermieterin und Mieterin ein und dieselbe Person sind.
Dass das Berliner Gericht hier jedenfalls einen Interessenkonflikt erkennt, lässt schon der Wortlaut des Vergleichsvorschlags erkennen, dem zufolge Frau Unseld-Berkéwicz den Mietervertrag auflösen und die vom Verlag erworbenen Einrichtungsobjekte verkaufen und den Erlös dem Verlag zukommen lassen soll. Im Gegenzug soll die Geschäftsleitung, also Ulla Unseld-Berkéwicz zusammen mit Thomas Sparr und Jonathan Landgrebe, im Amt bleiben. Darüber wird am Montag in Berlin ein Urteil ergehen, weil der Vergleich abgelehnt wurde. Auf Schadenersatz verklagt hat Barlach indes nicht den Verlag, sondern die Geschäftsführer.
Geschichte wiederholt sich
Diese Klage ad personam ist bezeichnend für den Enkel des Bildhauers Ernst Barlach. Sein Wille zur Zerstörung scheint groß. Wie ein Michael Kohlhaas ist der Hamburger Medienunternehmer bereit, den Untergang des Hauses Suhrkamp in Kauf zu nehmen, nur um recht zu bekommen. Anders lässt sich sein Antrag auf Auflösung des Verlags nicht erklären. Bezug nimmt er dabei auf Paragraph 61 des GmbH-Gesetzes respektive 133 des Handelsgesetzbuches. Dort heißt es, dass eine Gesellschaft durch gerichtliches Urteil aufgelöst werden kann, „wenn die Erreichung des Gesellschaftszwecks unmöglich wird oder wenn andere, in den Verhältnissen der Gesellschaft liegende, wichtige Gründe für die Auflösung vorhanden sind“.
Die Auflösung kann nur von Gesellschaftern verlangt werden. Ein wichtiger Auflösungsgrund kann sich aus den innergesellschaftlichen Verhältnissen ergeben, wenn Konflikte zweier gleich starker Gesellschafter-Gruppen eine für das Unternehmen erforderliche Willensbildung verhindern. Auch wenn eine „tiefgreifende unheilbare Zerrüttung zwischen den Gesellschaftern besteht“. Also wenn im zerstrittenen Gesellschafterkreis die Verständigung über „wesentliche, für die Fortführung der Gesellschaft zentrale Fragen“ nicht mehr möglich ist.
Der Gesetzestext spiegelt die Situation bei Suhrkamp exakt. Bisher hatten die Richter eine Art Beißhemmung, weil sie, offenbar anders als die vielen Sozietäten, die in den Fall verwickelt sind, wissen, was auf dem Spiel steht. Die Versuche der Gesellschafter, sich gegenseitig auszuschließen respektive den anderen auszuzahlen, hatten bislang keinen Erfolg. Es gibt wohl nur einen Weg, den Konflikt zu lösen: Barlach gibt seine Anteile am Suhrkamp Verlag auf und verkauft sie der Familienstiftung. Das würde freilich teuer, aber es ist nicht undenkbar, dass sich in diesem Fall ein Geldgeber fände, der für Suhrkamp in prekärer Lage aufkäme. Aus eigenen Mitteln kann sich das der Verlag, dessen letzter großer Bestseller Uwe Tellkamps „Turm“ war und dessen berühmte Backlist immer weniger Erträge bringt, wohl nicht leisten. Wer Hans Barlach aber im Gerichtssaal erlebt hat, muss befürchten, dass er sich zu diesem Schritt nicht entschließen mag. Zu stark scheint der Zorn in ihm verwurzelt.
Geschichte wiederholt sich: Der Suhrkamp Verlag wurde 1950 gegründet, weil sich Peter Suhrkamp nach dem Krieg mit Gottfried Bermann-Fischer zerstritt. Der einstige Fischer-Lektor Suhrkamp, der im „Dritten Reich“ den in Deutschland verbliebenen Teil des S.-Fischer-Verlags geleitet hatte, nahm daraufhin Autoren wie Hermann Hesse, T.S. Eliot, George Bernard Shaw und andere unter seine Fittiche und gründete sein eigenes Haus. Was die Geschichte von damals und heute unterscheidet, ist die Tatsache, dass damals ein neuer Verlag entstand. Heute dagegen droht der Untergang dieses Verlags. Das wäre eine Tragödie für die Buchkultur in Deutschland.
Hans Barlach will den Suhrkamp Verlag ganz übernehmen. „Ich habe große Lust, diesen Verlag zu führen“, sagte der Minderheitsgesellschafter dem Magazin „Focus“. „Ich kann es. Jedenfalls besser als die gegenwärtige Verlagsspitze.“ Im Streit um die Verlagsnutzung der Villa von Ulla Unseld-Berkéwicz wird am heutigen Montag eine Gerichtsentscheidung erwartet.
F.A.Z.
@ Mace McLain
Christian Uhl (cuhl)
- 10.12.2012, 23:31 Uhr
Kann mir jemand ein hier Suhrkamp-Buch empfehlen...
Johann Otto (JohannOtto)
- 10.12.2012, 17:11 Uhr
Witwenherrschaft
Julius Calvelage (julca)
- 10.12.2012, 16:07 Uhr
Des einen Freud, des anderen Leid
Michael Eiber (die_kalte_Sophie)
- 10.12.2012, 12:29 Uhr
Bücher und Scheibenwischer
Mathias Goldstein (saphit)
- 10.12.2012, 11:57 Uhr