Es muss Anfang der Achtziger gewesen sein, als ich zum ersten Mal öffentlich gegen das Urheberrecht verstieß. Ich war zwölf, 13, vielleicht 14 Jahre alt, mein Plattenschrank war noch ziemlich leer, und was die Musik betrifft, die ich sonst so hörte, so muss man sagen: Geschmack hatte ich noch wenig. Ich hatte Wünsche. Also rief ich bei Rainer Gerhardt an.
Gerhardt war Moderator bei Bayern 3, ein Sender, der zwar auch schon damals einen noch schlimmeren Musikgeschmack hatte als ich, bei Gerhardt aber konnte man das ändern, wenigstens einen Song lang. „Bei Anruf Pop“ hieß seine Sendung, die Hörer machten das Programm, doch anders als es der Titel versprach, konnte man nicht einfach anrufen, beim Mann im Radio: Man musste sich schriftlich bewerben. Und nur wer eine gute Geschichte hatte zu seinem Wunschtitel oder eine Idee, die die Redaktion für lustig hielt, der wurde dann zurückgerufen, live, während der Sendung.
In meinem Fall wurde es als kreativ genug erachtet, dass ich eine Szene aus einem „Micky Maus“- Heft ausgeschnitten und mit eigenen Sprechblasen versehen hatte. Dafür bekam ich, was ich wollte: Der DJ spielte „Bobby Brown“. Dass ich dabei gleich doppelt die Eigentumsrechte von Künstlern verletzt hatte - die von Walt Disney und, weil ich natürlich den Song auf Kassette aufnahm, auch jene von Frank Zappa -, das interessierte weder mich noch Rainer.
Einen Song kann man nicht besitzen
So ungefähr also funktionierte iTunes, damals, bevor es das Internet gab: Was für ein Aufwand. Nun ist es auch nicht mehr ganz neu, dass sich die Praxis der Musikbeschaffung grundlegend geändert hat. 13 Jahre ist es her, dass ein Gespenst namens Napster alles auf den Kopf stellte. An einem hat sich seitdem aber kaum etwas geändert: Noch immer herrscht die Vorstellung, man müsse die Musik, die man gern hört (oder die Filme und Bücher für die eigene Video- und Bibliothek), in irgendeiner Weise auch besitzen. Töne auf Träger bannen.
Auch die Konsumenten digitaler Musik, vor allem aber ihre Produzenten, orientieren sich im Kern an einer Ökonomie, die, um es mal marxistisch auszudrücken, die Warenform als natürlichen Aggregatzustand kultureller Güter betrachtet. Eine solche Ökonomie koppelt den Genuss von Musik, Büchern, Filmen an die Aneignung eines entsprechenden Artefakts, und sei es auch nur in der digitalen Schwundstufe namens Datei. Bis heute ist dieses Modell auch im Netz nicht nur die Basis für die meisten Geschäftsmodelle, sondern auch für deren so beliebte Negation: Selbst der sogenannte Raubkopierer, der sich die Festplatte volllädt, unterliegt noch dem Glauben, ein Song wäre etwas, was man „haben“ kann. Und muss.
„Streaming“ nennt sich die Revolution der Musikindustrie
Wenn aber nicht alles täuscht, beginnt diese Ökonomie gerade, sich aufzulösen. Das neue Paradigma heißt „Streaming“ und funktioniert ein bisschen wie „Bei Anruf Pop“, nur dass man es sich sparen kann, seine Wunschtitel überhaupt noch aufzunehmen: Streamingdienste wie Spotify oder Simfy halten Millionen Songs ständig verfügbar, man kann sie auf dem Rechner hören oder auf dem iPhone, wann, wo, wie immer man will. Streaming ist der am schnellsten wachsende Bereich im digitalen Musikgeschäft, 65 Prozent legte die Branche im vergangenen Jahr zu, 13 Millionen Abonnenten gibt es mittlerweile weltweit, behauptet der soeben erschienene Jahresbericht des internationalen Verbandes IFPI (International Federation of the Phonographic Industry). In Schweden hat der Streamingdienst Spotify bereits die ganze Branche umgekrempelt: Bereits 84 Prozent der digitalen Einnahmen kommen von Kunden eines solchen Musikabos, 85 Prozent der 16- bis 25-Jährigen haben eines. Auch darum hat das Magazin „Forbes“ den Spotify-Gründer Daniel Ek gerade zum „wichtigsten Mann der Musik“ ernannt.
Seit drei Jahren expandiert Spotify nun in Hypegeschwindigkeit, und überall, wo es startet, schreit die Musikindustrie „Revolution“, was eher neue Töne sind, für eine Branche, die das Wort Zukunft fast schon aus ihrem Vokabular gestrichen hatte. In Deutschland scheiterte der Dienst bisher an den Verhandlungen mit der Gema. Konkurrenten wie Simfy oder Juke bieten aber ein ähnlich großes Repertoire. Und nachdem sich im vergangenen Dezember die Gema endlich mit dem IT-Verband Bitkom einigen konnte, wie hoch die Lizenzgebühren für Musik im Netz sein sollen, scheint auch der Deutschlandstart von Spotify nur noch eine Frage der Zeit zu sein.
„Geistiges Eigentum“ - ein leerer Begriff
Bei Spotify, das ist der wesentliche Unterschied zu Online-Shops wie iTunes, bezahlt man für den Zugang zur Musik, nicht für deren Besitz. Beziehungsweise: Man bezahlt nicht. Fast alle der über ein Dutzend Musikstreamingdienste setzen auf ein abgestuftes Gebührenmodell mit einem kostenlosen, eingeschränkten Basisdienst und werbefreien Premiumversionen: Für zehn Euro pro Monat, also für weniger als den Gegenwert einer CD (und mehr als der Durchschnittsbürger heute für Musik ausgibt), kann man in der Regel unbegrenzt auf das Repertoire zugreifen, so oft und wo und wann man will, manchmal sogar offline.
Es gibt sehr gute Gründe dafür, dem Optimismus der Musikbranche vorsichtig zu begegnen, zum Beispiel dass von den Einnahmen bei den Künstlern bisher oft nur mickrige Beträge ankommen. Doch ganz egal, wie der kommerzielle Erfolg am Ende ausfällt, eines hat das neue Prinzip schon jetzt gehörig ins Wanken gebracht: die Doktrin vom „geistigen Eigentum“. Die aktuelle Debatte um die neuen amerikanischen Copyright-Daumenschrauben Sopa und Pipa (und deren europäische Variante Acta) zeigt, wie sehr sich die Lobby der Unterhaltungsindustrie noch immer an jene Metapher klammert, mit der das 18. Jahrhundert die Privilegien von Urhebern sichern wollte. „Geistiges Eigentum“ ist ein Konzept, das einmal half, Künstler vor dem Verhungern zu bewahren, als diese nicht mehr von ihren Diensten leben konnten. Es war ein juristisches Instrument, um die Bedingungen für Kulturproduktion in der bürgerlichen Gesellschaft zu schaffen.
Wenn heute der Begriff verwendet wird, als handle es sich um ein Naturrecht, dann ist das nicht nur eine unhaltbare Argumentation; es ist vermutlich auch die falsche Strategie. Man übersieht dabei nämlich, dass es sich beim Urheberrecht nur um ein utilitaristisches Projekt handelt: Es ist nur sinnvoll, solange es funktioniert. Eine „veraltete Architektur“ nennt es der Stanfordprofessor Lawrence Lessig. Deshalb bringt es so wenig, wenn sogenannte Inhalteproduzenten auf ihre eigene Rhetorik reinfallen und versuchen, ihre tradierten Ansprüche moralisch zu verteidigen. Geistiges Eigentum ist nicht in Gefahr; es wird nur nichts mehr wert sein, wenn kreative Arbeit nicht mehr als Ware konsumiert wird.
Wo nichts ist, kann auch nichts geraubt werden
Dass die Analogie zum materiellen Eigentum nicht besonders belastbar ist, erkannten schon damals die Kritiker, zu denen etwa auch Thomas Jefferson gehörte: „Wenn es eine Sache gibt“, schrieb er, „welche die Natur weniger empfänglich für ausschließliches Eigentum gemacht hat als alle anderen, dann ist es die Tätigkeit einer denkenden Kraft namens Idee, die jeder Einzelne exklusiv besitzen kann, solange er sie für sich behält; in dem Moment aber, in dem sie enthüllt wird, zwingt sie sich selbst in den Besitz aller, und der Empfänger kann sich ihrer nicht berauben.“
Wäre geistiges Eigentum wirklich Eigentum: Warum kann man Ideen nicht zurückgeben, wenn sie nichts taugen? Warum nicht ihre Eigentümer für den Schaden haftbar machen, den sie anrichten?
In dem Moment, in dem das Speichern von Musik (und anderen Kulturprodukten) technisch nicht mehr Voraussetzung für deren Gebrauch ist, verändern sich die Regeln. Wenn auch die größten Fans der Musik am Besitz eines Werkes gar nicht mehr interessiert sind, an schönen Hüllen oder exklusiven Editionen; wenn sie lieber für den einfachen Zugang zahlen, für Formate statt für Formen, für die Freiheit der Nutzung: dann bleiben all die geistigen Eigentümer einfach auf ihren ideellen Reichtümern sitzen. Es hilft halt alles geistige Eigentum nichts mehr, wenn es die Menschen nicht einmal mehr rauben wollen. Die Pointe von Anbietern wie Spotify ist, dass es dort gar nichts mehr gibt, was Gegenstand des dinglichen Rechts wäre; man kann nichts kaufen, wie sollte man da etwas stehlen?
Weniger Autonomie, mehr Nutzungsmöglichkeiten
Damit Künstler auch in Zukunft von ihrer Arbeit leben können, müssten aber ihre Rechte so definiert werden, dass es dem Verhältnis der Konsumenten zu dieser Arbeit auch entspricht. Es geht ja (außer vielleicht bei Helene Hegemann oder Karl-Theodor zu Guttenberg) gerade nicht darum, ein fremdes Werk zu seinem eigenen zu machen. Was aber machen sie dann, die Leser, Hörer, Zuschauer? Sind sie zu Gast in einem Lied? Zur Miete? Und wie beschreibt man die heute so wichtige Schwelle vom Konsum zur Produktion, vom Genuss zum Teilen und zum Remix? Wo wäre denn das Eigentum, wenn nicht einmal mehr die Datei als schwache Ahnung einer Materialität des Werks vorhanden ist, nur noch der reine Klang, der in der digitalen Wolke wohnt? Woran erkennt man es? Und wo beginnt die Aneignung? Im Kopf? Im Code? Im Player?
Natürlich gibt es Nachteile des eher flüchtigen Bezugs zur Musik: Wer sie nicht selbst bunkert, macht sich abhängig von den Launen der Anbieter. Was aber erstens wiederum nur für all jene beunruhigend ist, die mit einem eher schweinsledernen Zugang zu Kulturprodukten aufgewachsen sind und Platten weniger für Gebrauchsgegenstände halten, sondern immer schon für das Sammlungsstück eines Privatmuseums. Und zweitens wird der Mangel an Autonomie von neuen Nutzungsmöglichkeiten aufgewogen, die Freunden der Antistatikhülle einen gehörigen Schock vermitteln dürften.
Die neue Gattung des „Homo spotifyicus“
Ein faszinierendes Phänomen von Spotify ist die unglaubliche Anzahl von Apps, die dafür entwickelt wurde; mit ihrer Hilfe lassen sich Videos zu den Stücken laden, die eigene Playlist in eine Radiostation verwandeln oder Karaoke-Partys veranstalten. Man kann lange über die ästhetischen Verluste philosophieren, die dabei eintreten: für eine Generation, die die Musikindustrie gerne als die „verlorene“ bezeichnet, spielen sie nur kaum noch eine Rolle. Für die hat Musik keinen Wert, wenn sie sich nicht mit zeitgenössischen Geräten abspielen lässt, mit Instrumenten wie Facebook, Twitter oder dem iPhone.
Auch die Plattenindustrie beginnt langsam, die neuen Regeln zur Kenntnis zu nehmen. Manche Musikmanager rechnen nicht mehr in verkauften Titeln, die neue Maßeinheit lautet „ARPU“: Average Revenue Per User - der „durchschnittliche Erlös pro Kunde“. „Echte Fans digitaler Musik haben keine besonders ausgeprägte Eigentumsmentalität“, sagte vor kurzem Jim Brady, der strategische Manager der Plattenfirma EMI. „Instant gratification“ sei das, was für die neue Gattung der Musikkonsumenten wichtig ist, den „Homo spotifyicus“.
Wer aber auf die absolute Kontrollierbarkeit von künstlerischen Werken besteht, der sollte sich vielleicht ein Beispiel an Andrew Joseph Galambos nehmen. Der 1997 gestorbene Libertär vertrat eine eigenartig geizige Praxis des geistigen Eigentums. Den Besuchern seiner Vorlesungen verbot er, über seine Theorien zu reden, bevor er sie selbst veröffentlich hatte, seine Studenten mussten eine Verschwiegenheitsvereinbarung unterschreiben. Er selbst änderte seinen Namen von Joseph Andrew in Andre Joseph, um nicht die Rechte seines gleichnamigen Vaters zu verletzen und jedes Mal, wenn er das Wort „liberty“ benutzte, das er auf Thomas Paine zurückführte, spendete er angeblich fünf Cent an dessen Nachfahren. Galambos starb 1997 an Alzheimer.
Es ist ein Wunder, dass sich überhaupt jemand an ihn erinnern kann.
Herr Losert, darum geht es nicht. Es geht um die Folgerung bzw. Forderung:
Lothar Wölfel (LWoelfel)
- 03.02.2012, 16:25 Uhr
Ich verstehe die Argumentation der Mitleser nicht
Thomas Losert (2_X_S)
- 03.02.2012, 14:00 Uhr
Die zentrale Frage ist doch: Wenn ein Urheber bezahlt werden will, wenn
jemand seine Werke
Bryan Hayes (bhayes)
- 03.02.2012, 12:42 Uhr
Wie man sich am einfachsten selbst enteignet
Malte Kern (mkp10)
- 03.02.2012, 10:57 Uhr
Absurd, dass unter diesem Artikel...
Marcus Achinger (BoredAchi)
- 03.02.2012, 08:34 Uhr