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Stichwort Icann kurz erklärt

01.02.2001
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Das Gremium zur Verwaltung der Internet-Adressen (Icann) existiert seit Oktober 1998. Gegründet wurde die „Internet Corporation for Assigned Names and Numbers“ als nicht-kommerzielle, regierungsunabhängige Organisation vom amerikanischen Wirtschaftsminsterium. Das Direktorium setzt sich aus Vertretern der Firmen und Organisationen zusammen, die die Domain-Namen registrieren, die Adressen verwalten und für die Übertragungsprotokolle im Internet zuständig sind.

Die Icann kontrolliert die so genannten „Name Server“, die Computer im Internet, auf denen die Adressen aller registrierten Domains abgerufen werden können. Auch wenn es im Internet einen alternativen Namensraum gibt, dessen Domains nicht von der Icann und den offiziellen Registratoren betreut werden, sind für die meisten Internet-Nutzer nur die Domains zu erreichen, die in dem offiziell strukturierten Teil des Internet eingerichtet worden sind.

Top Level Domains

Die Unternehmen, die von der Icann das Recht zur Registrierung von Domains erhalten haben, vergeben Domains der generischen, also nicht-länderspezifischen Endungen „.com“, „.org“, „.net“ und ähnliche. Dazu kommen die länderspezifischen Endungen wie „.de“. Die Endungen heißen „Top Level Domains“ (TLD). Im letzten November wurden auf einer Tagung der Icann in Marina del Rey, Kalifornien, weitere generische TLDs beschlossen. Die Umsetzung der Entscheidungen für die sieben neuen Endungen „.aero“, „.biz“, „.coop“, „.info“, „.museum“, „.name“ und „.pro“ steht allerdings noch aus. Die meisten dieser Endungen stehen nur bestimmten Firmen, Organisationen oder Personenkreisen offen.

Markenrecht und das Konfliktlösungsprotokoll

Um die Rechte an Domainnamen wird viel gestritten. Dahinter steht die Frage, ob das Markenrecht auf den gesamten Namensraum im Internet angewandt werden soll. Zur Zeit wird das Markenrecht im Internet ohne Unterscheidung der Produktbereiche durchgesetzt. Die Auseinandersetzung um Domain-Namen regelt ein so genanntes Konfliktlösungsprotokoll, die „ Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy“ (UDRP). Die Richtlinien gelten zwischen allen ICANN-akkreditierten Registraren und ihren Kunden. Nach der geltenden Vereinbarung muss der Antragsteller belegen, dass die Domain mit einem Markennamen identisch ist oder mit ihm verwechslt werden kann, dass der beklagte Inhaber der Domain kein berechtigtes Interesse am Domainnamen hat.

„At Large“-Mitgliedschaft

Darüber hinaus können sich Internet-Nutzer als Mitglieder der Icann eintragen. Sie erhalten die so genannte „At Large“-Mitgliedschaft. Die Rechte, die mit dieser Mitgliedschaft verbunden sind, sind noch ungeklärt. Immerhin konnten die Registrierten im vergangenen Herbst fünf der 19 Direktorenposten durch die ersten weltweiten Wahlen im Internet besetzen. Eigentlich ist vorgesehen, dass die Hälfte der Direktoren von den Internet-Nutzern direkt gewählt werden soll. Kritiker halten die Wahl im Oktober für undemokratisch. Andere wollen den Status der „At Large“-Mitglieder und -Direktoren und das Wahlverfahren durch eine Studie klären. Dem ehemaligen schwedischen Ministerpräsidenten Carl Bildt ist die Leitung der Studienkommission übertragen worden.

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