Bundespräsident Christian Wulff geht rechtlich gegen einen Mann aus Zittau vor, der ihn und seine Frau Bettina auf Facebook beleidigt haben soll. Der Vorwurf laute auf Verunglimpfung des Bundespräsidenten und Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen, teilte die Staatsanwaltschaft Dresden mit. Die Gerichtsverhandlung beginnt am 11. Januar vor dem Landgericht Dresden.
Spätestens Ende 2010 soll der Angeklagte ein Foto der Wulffs veröffentlicht und dazu angemerkt haben, Bettina Wulff fehle eigentlich nur noch ein „Schiffchen auf dem Kopf“ und sie sehe aus wie ein „Blitzmädel im Afrika-Einsatz“. Weiter habe es geheißen: „Hübsch, wenn dieser Herr daneben nicht wäre.“ Auf dem Foto sei zu sehen gewesen, dass die Präsidentengattin den Arm zum Hitlergruß ausgestreckt hatte. Unklar sei, ob es sich bei dem Foto um eine beabsichtige Montage oder einen Zufallstreffer in vermeintlich rechtsextremer Pose handelt. Es könne sich um eine Retusche handeln, hieß es auf Anfrage dieser Zeitung bei Gericht.
Er muss es selbst beantragen
Der Bundespräsident persönlich hatte den Inhaber der Facebook-Seite im Dezember 2010 angezeigt. Das sei notwendig, um den Vorwurf verfolgen zu können, sagte der Sprecher des Dresdner Landgerichts, Ralf Högner. Der Fall wird nicht als einfache Beleidigung, sondern als „Verunglimpfung des Bundespräsidenten“ verfolgt. Diese bildet einen besonderen Straftatbestand, den Paragraph 90 des Strafgesetzbuchs regelt: „Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“
Die Strafverfolgung muss der Bundespräsident selbst beantragen, wie es im vierten Absatz des Paragraphen 90 Strafgesetzbuch heißt: „Die Tat wird nur mit Ermächtigung des Bundespräsidenten verfolgt.“ Bei diesem Straftatbestand sei dann automatisch vorgesehen, dass sich die Staatsschutzkammer mit dem Fall befasst, sagte der Vorsitzende Richter Högner im Gespräch mit dieser Zeitung.
Parasit
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