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Sprache Unterschiedliche Rechtschreib-Regeln vom 1. August an

17.07.2005 ·  In mehreren unionsgeführten Bundesländern wird die Rechtschreibreform nicht am 1. August verbindliche Grundlage für Schulen und Behörden. Bayern und Nordrhein-Westfalen setzen die Reform nicht in Kraft.

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In mehreren unionsgeführten Bundesländern wird die Rechtschreibreform nicht am 1. August verbindliche Grundlage für Schulen und Behörden. Der bayerische Ministerpräsident Stoiber (CSU) und der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Rüttgers (CDU) kündigten am Wochenende an, sie wollten abwarten, bis der Rat für Rechtschreibung seine Empfehlungen für Korrekturen am Reformwerk verabschiedet habe. Auch der niedersächsische Ministerpräsident Wulff (CDU) hielt es für besser, die Übergangsregelung beizubehalten, bis der Rat seine Arbeit beendet habe; sein Kabinett will am Dienstag über das Inkrafttreten der Rechtschreibreform beraten.

Der baden-württembergische Ministerpräsident Oettinger (CDU) sprach sich dafür aus, daß die Regierungschefs der Länder in einer Schaltkonferenz über eine einheitliche Linie beraten sollten. Das unionsregierte Saarland wird die beschlossene Einführung der neuen Schreibregeln indes nicht verschieben. Anders als Bayern und Nordrhein-Westfalen werde das Bundesland zum 1. August die als unstrittig deklarierten Teile der Reform für Schulen und Behörden verbindlich werden lassen, sagte der Regierungssprecher am Sonntag der Deutschen Presseagentur.

KMK-Beschluß vom Juni hinfällig

„Es gab zwar einen Vorstoß in der Ministerpräsidentenkonferenz. Doch halten wir es jetzt nicht für sinnvoll, nach dem einstimmigen Beschluß einen Rückzieher zu machen, weil es die Verwirrung noch vergrößern würde.“ Saarlands Ministerpräsident Müller (CDU) gilt als Gegner der Rechtschreibreform.

Der im Juni gefaßte Beschluß der Konferenz der Kultusminister (KMK), daß die Rechtschreibreform in weiten Teilen am 1. August in Kraft treten soll, ist damit hinfällig. Die Kultusminister wollten zu diesem Zeitpunkt die neuen Regeln zur Laut-Buchstaben-Zuordnung (Betttuch, überschwänglich), zur Schreibung mit Bindestrich sowie zur Groß- und Kleinschreibung (bei Weitem, Folgendes) durchsetzen. Für andere Regeln, vor allem zur Getrennt- und Zusammenschreibung, zur Worttrennung und zur Zeichensetzung sollten mit Blick auf die Arbeit des Rats für Rechtschreibung eine „Toleranzklausel“ gelten; sie sollten also bei Schularbeiten nicht in die Bewertung einfließen.

Neue Änderungen nicht auszuschließen

Stoiber beurteilte diese Aufteilung der Reform skeptisch, da nicht auszuschließen sei, daß der Rat etwa auch bei der Groß- und Kleinschreibung Änderungen vornehme. Er halte es nicht für einen guten Weg, jetzt Reformteile einzuführen und 2006 dann möglicherweise wieder zu ändern.

Dem Rat für Rechtschreibung sitzt der frühere Kultusminister Zehetmair (CSU) vor, der im engen Austausch mit Stoiber steht. Stoiber hatte im Oktober 2004 bei der Konferenz der Ministerpräsidenten einen Vorstoß zu einer Änderung der Rechtschreibreform unternommen, eine Rückkehr zur alten Rechtschreibung allerdings ausgeschlossen, weil es dafür keine politischen Mehrheiten gebe.

Quelle: F.A.Z., 18.07.2005, Nr. 164 / Seite 1
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