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Sorgerecht Kinder brauchen Väter

 ·  Bis heute lag das Sorgerecht eines unehelichen Kindes in Deutschland automatisch bei der Mutter. Das Verfassungsgericht hat diese Regelung jetzt aufgehoben und antwortet damit auf die geschilderten Nöte in einem Roman von Thomas Hettche, der in wenigen Tagen erscheint.

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In wenigen Tagen liegt der neue Roman von Thomas Hettche in den Buchhandlungen aus, und ausgerechnet die acht hohen Damen und Herren des Verfassungsgerichts haben gestern, auch wenn sie „Die Liebe der Väter“ gewiss nicht gelesen haben, dem Werk mit ihrem aufsehenerregenden Urteil ungeahnte Aktualität verliehen. Denn der eindringlich erzählte Roman des 1964 geborenen Autors (siehe auch Das Leben ist lesenswert: Die Neuerscheinungen im Herbst) verhandelt auf provozierende Weise das Schicksal eines ledigen Vaters, dem die Mutter nach der Trennung das gemeinsame Kind vorenthält - eine Situation, die die Romanfigur Peter mit vielen realen Vätern in Deutschland teilt.

Anders als in fast allen europäischen Ländern lag hierzulande - jedenfalls bis heute früh - das Sorgerecht eines unehelichen Kindes automatisch und ausschließlich bei der Mutter; es sei denn, diese stimmte der gemeinsamen Sorge mit dem Vater zu, „was einem unnötig erscheint, solange man noch ein Paar ist, und unmöglich ist, wenn man sich getrennt hat“, wie es Hettches Ich-Erzähler einer ahnungslosen Zuhörerin einmal erläutert. Aus diesem Grund sieht er sich seit der Trennung von seiner Freundin vor elf Jahren deren Willkürentscheidungen hilflos ausgeliefert. Jahrelang demonstriert sie dem Vater ihre juristisch verbürgte Macht, wenn sie beispielsweise verabredete Urlaubspläne von Vater und Tochter in letzter Minute absagt und nicht mehr ans Telefon geht, um im nächsten Monat dann vor allem nachts unentwegt anzurufen.

Das ist Folter

Dass sie den Wohnort nicht weniger häufig wechselt als ihre Männerbekanntschaften, lässt Peter an ihrer Fähigkeit zweifeln, sich um ein Kind zu kümmern, doch auch dieser Verdacht ändert nichts: Jede Jugendamtsangestellte, jede Tagesmutter, jede Kinderärztin, jeder Clown im Zirkus begegnet ihm, als wäre er „ein Rabenvater und Drückeberger, und sie die arme alleinerziehende Mutter“. Ein Kind zu haben, das man liebt und gezwungen zu sein, bei allem, was ihm widerfährt, bloß zuzusehen, bilanziert er verbittert, „das ist Folter“.

Diese für betroffene Väter leidvolle Situation haben die Verfassungsrichter mit ihrer überfälligen Entscheidung abgeschafft. Das Kindsrecht entsprach längst nicht mehr der Lebenswirklichkeit vieler Deutscher - inzwischen stammt hierzulande jedes dritte Kind aus einer Beziehung ohne Trauschein. Im Sinne des Straßburger Gerichtshofs für Menschenrechte, der schon Ende vergangenen Jahres Deutschland eine Verfassungsänderung abverlangte, befand man nun auch hier, dass der Vorrang unverheirateter Mütter beim Sorgerecht diskriminierend und deshalb verfassungswidrig sei. Von sofort an müssen die Familiengerichte ein gemeinsames Sorgerecht von Vater und Mutter anordnen, sofern das, so die Formulierung, dem Kindswohl entspricht.

Daraus folgen Rechte, die geschiedenen Vätern übrigens schon längst zugestanden wurden. Es geht dabei nicht um die Frage, wie viel Zeit der Vater mit den Kindern am Wochenende verbringen darf, sondern um Grundsätzliches, ja Existenzielles: die Entscheidung etwa, ob das Kind um- und also womöglich vom Vater wegziehen kann, oder aber um Mitsprache im Umgang mit Schulen oder Ärzten. Nur wer das Sorgerecht hat, kann hier mitentscheiden. Überdies ist der Karlsruher Richterspruch ein familienpolitisches Signal: Kinder brauchen Väter - und zwar nicht nur als Unterhaltszahler.

Väter in der Pflicht

So müssen Väter künftig hoffentlich nicht mehr nach der Trennung von der Mutter die Nähe zu den eigenen Kindern erschleichen, indem sie etwa, wie es einst die Filmkomödie „Mrs. Doubtfire“ satirisch überzeichnete, in die Klamottenkiste greifen und sich als Nanny verkleiden. Denn meistens haben die Kinder weniger zu lachen als in Hollywood, wenn zwischen den Eltern der Rosenkrieg entbrannt ist. So sollte mit diesem Urteil das Kind wieder in den Mittelpunkt rücken, jenseits aller Mutterwünsche und Elternsorgen.

Dies ist auch kein Grund für Triumphgesänge auf Väterforen, sondern sollte vor allem als Chance für die Kinder wahrgenommen werden. Das Sorgerecht nimmt die Väter auch in die Pflicht. Im Interesse der Kinder müssen sich getrennt lebende Eltern zusammenraufen und das Kinderzimmer nicht dauerhaft zum Schauplatz eines Geschlechterkampfes machen. Eines sollte freilich nicht übersehen werden. Noch immer sind neunzig Prozent aller Alleinerziehenden in Deutschland Mütter. Deren Sorge gilt immer noch vor allem eher den Vätern, die sich zu wenig um ihre Kinder kümmern, als denjenigen, die gern mehr mittun würden.

Und der Roman von Thomas Hettche? Wurde „Die Liebe der Väter“ nun bereits vor seinem Erscheinen von der Wirklichkeit überholt? Das Thesenhafte an ihm hat vielleicht an Brisanz verloren. Die höhere, die literarische Wahrheit dieses Romans aber wird auch durch eine noch so bedeutende Nachricht nicht berührt. Was Väter und Kinder verbindet, liest man nicht in Gesetzestexten.

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Jahrgang 1970, Redakteurin im Feuilleton.

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