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Sicherheitskontrollen Vorwärts in die zweite Reihe

07.01.2010 ·  Auf internationalen Flughäfen steigen die Sicherheitsanforderungen. Wer Körperscanner ablehnt, wird mit Gruppenprofilen leben müssen. Worauf aber beruhen sie? Auf Fakten oder Vorurteilen? Und wen betreffen sie?

Von Jürgen Kaube
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Im amerikanischen Supreme-Court-Fall „United States v. Sokolow“ ging es 1989 um einen jungen, mit Goldkettchen behängten, nervös wirkenden, nur Handgepäck mit sich führenden Mann, der sein Flugticket im Wert von 2100 Dollar mit Bargeld in kleinen Scheinen bezahlt hatte. Dessen Gepäck war vom Zoll in Miami durchsucht worden, wobei sich Kokain fand. Herr Sokolow seinerseits fand, man hätte ihn allein aufgrund jener Eigenschaften gar nicht verdächtigen dürfen, klagte bis in die höchste Instanz und verlor.

Wer heute überlegt, wie es sich wohl anfühlt, elektronisch an Flughäfen leibesvisitiert zu werden, der mag außer moralischen auch praktische Überlegungen anstellen. Um wie viel früher wird man bald anreisen müssen, um Flüge anzutreten? Bei einem Aufkommen von 45 Millionen Passagieren allein von Frankfurt aus würden ja schon ein paar Überprüfungsminuten mehr pro Gast zu erheblichen Staus führen. Und kommt nach der elektronischen, wenn sie Fehler zeigt, irgendwann als Ultima Ratio die handgreifliche Visitation? Und vielleicht irgendwann auch auf Bahnhöfen?

Ein ziemlich klar umrissenes Profil

Bei den allermeisten der 45 Millionen Flugzeugbenutzer wird insbesondere die Intimität der Durchleuchtung die Frage provozieren, weshalb man denn ausgerechnet sie so sorgfältig untersucht. Ist doch das Phantombild für Selbstmordattentäter vergleichsweise profiliert: fast immer Männer, stets islamischen Glaubens, meist aus den entsprechenden Regionen oder mit Migrationsbiographie. Läge es nicht nahe, das Untersuchungswesen auf diese sehr viel kleinere Gruppe zu beschränken? Oder wenigstens zwei Reihen beim Anstehen zu bilden?

Dagegen steht unsere Gewohnheit, einen Vorrang des Individuums zu behaupten. Der Fluggast muss als Einzelfall behandelt werden, nicht als Mitglied einer Merkmalsgruppe, seien es nun Muslime, ehemalige Besucher des Jemen, Männer oder Träger von geputzten Schuhen. Niemand darf aufgrund seiner Herkunft diskriminiert werden. Wenn Polizisten vorzugsweise Wagen mit ausländischen Kennzeichen herauswinken, wenn Zöllner mehr Farbige als Weiße bitten, ihre Koffer zu öffnen, dann spricht man in der angloamerikanischen Welt von „racial profiling“, und auch hier meldet sich jenes Gefühl, das sei nicht in liberaler Ordnung. Was kann der Einzelne dafür, dass seine Merkmalsgenossen überdurchschnittlich delinquent sind? Hieße das nicht, Stereotypen zum Maßstab der Rechtsordnung zu machen?

Vorurteile und Statistik

Dieser Einwand zeigt eine ungeklärte Frage unserer Normwelt an. Sie lautet: Wie ernst nehmen wir Wahrscheinlichkeiten? Oder: Wie viel Statistik verträgt das Recht? Bekannt ist das Problem aus dem Versicherungswesen. Ein Anfänger zahlt deutlich höhere Prämien als ältere unfallfreie Fahrer. Nicht, weil an ihm als Individuum geprüft worden wäre, wie riskant er fährt, sondern als unfreiwilliges Mitglied einer Risikogruppe. Das akzeptieren wir. Wenn Jugendliche hingegen eine Straftat begehen, neigt die Polizeimitteilung inzwischen dazu, ihre Herkunft nicht anzugeben, um nicht „Gruppen“ als Ganze in Misskredit zu bringen, auch wenn bei manchen Delikttypen die statistische Überrepräsentation der „Ihr wisst schon wer“ ziemlich signifikant ist. Machen wir uns Sorgen über Vorurteile, weil wir uns nicht zutrauen, berechtigte von unberechtigten zu unterscheiden?

Der in Harvard lehrende Rechtstheoretiker Frederick Schauer hat die beste Darstellung dieses Problems guter Vorurteile gegeben („Profiles, Probabilities and Stereotypes“, Belknap Press 2003). Solche Urteile liegen zugrunde, wenn man Piloten kommerzieller Luftlinien dazu zwingt, mit sechzig den Dienst zu quittieren, Pitbulls unter Maulkorbzwang stellt oder in U-Bahnen bestimmte Linien häufiger kontrolliert werden als andere. Es findet, so Schauer, fast überall und ständig statt: bei jeder Beweiswürdigung, bei jedem Vertrauen auf Reputation.

Welcher Schaden ist zu meiden?

Stets muss dabei beachtet werden, dass es nicht zu „Übereinbeziehung“ oder „Untereinbeziehung“ ins Stereotyp kommt. Übereinbeziehung: Auch ehrliche Autoverkäufer leiden am Vorurteil. Untereinbeziehung: Unehrliche Ärzte genießen Reputation, die andere für sie aufgebaut haben. Das Maß der Sorgfalt aber, die solche Fehler zu vermeiden sucht, richtet sich nach der erwarteten Schadenshöhe. Wer einen Pkw oder ein Flugzeug lenkt, muss darum mit Altersdiskriminierung leben. Und wer ein Flugzeug betreten will, mit ethnischer?

Schauer diskutiert, dass wir zuweilen auch zutreffenden Vorurteilen nicht folgen, weil die Gruppe, für die sie gelten, sowieso mit viel zu vielen unzutreffenden Vorurteilen konfrontiert wird. So werde Diskriminierung aufgrund Geschlechtszugehörigkeit auch oft dort rechtlich niedergeschlagen, wo das statistische Urteil zutreffe. Eine Frau nicht zum Militär-, Polizei- oder Feuerwehrdienst zuzulassen, weil Geschlecht ein Hinweis auf physische Stärke sei, wird auch dann abgelehnt, wenn es im Durchschnitt tatsächlich eines ist. Warum? Schauer meint: weil das Herausgreifen der Oberkörpermuskulatur als alleiniges Kriterium für die Jobvergabe zeige, dass der Ausschluss von Frauen und nicht der effiziente Einsatz von Arbeitskräften hinter der Personalpolitik stecke. Mit anderen Worten: Die Rechtsprechung verlangt dann stärkere, differenziertere Einzelfallprüfung statt statistischer Urteilsbildung, sei diese noch so richtig.

Festgelegte Profile?

Wie also steht es dann mit den „üblichen Verdächtigen“ im Kampf gegen den Terror? In seiner abweichenden Stellungnahme zum Fall Sokolow formulierte Richter Thurgood Marshall damals, die Anwendung einer Regel, aufgrund welcher Merkmale man jemanden verdächtige, sehe von der Urteilsfähigkeit der Zollbeamten ab. Es geht also nicht um die Frage, ob „Profile“, also Vorurteile beim Herausgreifen von Verdächtigen, eine Rolle spielen sollten oder nicht. Sie müssen es, und diese Sorte von Vorurteilen nennen wir Erfahrungen.

Die Frage ist vielmehr, ob es sich um kodifizierte, vorab festgelegte Profile handeln soll oder um solche, die anzuwenden im Ermessen von Beamten steht. Und sie lautet, ob „ethnische Herkunft“ Teil eines solchen Suchschemas sein sollte. Teil – denn niemand wird sie zum alleinigen Kriterium erheben wollen. Dass sie ein attraktives Kriterium ist, liegt daran, dass man sie, anders als Verhaltensweisen wie die Barzahlung von last minute gekauften Flugtickets oder Nervosität beim Einchecken, nicht so leicht ändern kann. Es ist dieselbe „Sichtbarkeit“ von Herkunft, die bei ihrer Anwendung als Verdachtskriterium besonders leicht und regelmäßig zu jener „Übereinbeziehung“ von harmlosen Leuten führt.

Zurück zum Scanner

Und ebendies führt zurück zum Scanner. Denn nur die technische Effizienz einer für ethnische, religiöse oder andere soziale Unterscheidungen blinden Maschine würde es erlauben, den Preis der Nutzung zutreffender Stereotypen nicht bezahlen zu müssen. Es ist der Preis einer Verstärkung des ethnischen Stigmas. Die Maschine verteilt, so sie denn funktioniert, die sozialen Kosten des Kampfs gegen den Terrorismus gleicher: in Form von Wartezeiten für alle, teureren Flügen für alle, Eingriffen in die Intimsphäre für alle. Wer das nicht will, müsste für die zweite Linie plädieren.

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Jahrgang 1962, stellvertretender Leiter des Feuilleton.

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