28.09.2011 · Brauchen wir das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe überhaupt noch? „Selbstverständlich!“, sagt der Staatsrechtler Christoph Möllers. Es müsse sich aber mehr von äußeren Faktoren irritieren lassen.
Das Bundesverfassungsgericht wird sechzig Jahre alt. In diesem Alter machen sich gewöhnlich Verschleißerscheinungen bemerkbar; Kraft und Vitalität lassen nach. Gibt es entsprechende Anzeichen am Karlsruher Gericht?
Verschleißerscheinungen sehe ich nicht. Das Gericht ist ja unglaublich produktiv. Geändert haben sich eher die Umstände. Wir sind keine fragile Demokratie mehr. Die Bundesrepublik ist erwachsen geworden. Das hat die Bedeutung des Gerichts geändert, vielleicht auch geschmälert.
Muss das Gericht seine „wachsende Banalisierung verkraften“ und sich „in der Kunst des Rückzugs üben“, wie Ihr Kollege Christoph Schönberger schreibt?
So scharf würde ich es nicht formulieren. Aber es gibt manchmal ein Missverhältnis zwischen der Bedeutung des Gerichts und der Art, wie es sich in seinen Entscheidungen präsentiert. Das sieht man vor allem in der Rechtsprechung zum europäischen Integrationsprozess. Das Gericht wird in seiner Rhetorik bedeutungsheischender, verliert aber de facto an Bedeutung.
Hätte sich das Gericht auch in seinem vor kurzem verkündeten Urteil zur Griechenland-Hilfe und zum Euro-Rettungsschirm mehr zurücknehmen sollen?
Ich würde das Euro-Urteil bereits als eine Zurücknahme der bisherigen Rechtsprechung deuten, die den Anspruch erhob, den Integrationsprozess umfassend zu kontrollieren und die EU zu stoppen, wo sie ihre vertraglichen Grundlagen übertreten hat. Im neuesten Urteil zur Euro-Rettung hat das Gericht darauf verzichtet zu prüfen, ob die EU mit den Rettungsmaßnahmen ihre eigenen Verträge eingehalten hat. Vieles spricht aber dafür, dass dies nicht der Fall war.
Wird das Karlsruher Gericht denn überhaupt noch gebraucht?
Selbstverständlich! Es behält seine Rolle als Schiedsrichter im politischen Prozess in Deutschland. Außerdem brauchen wir das Verfassungsgericht weiterhin, um die Freiheitsrechte zu aktualisieren und durchzusetzen, etwa zur Sicherung der Versammlungsfreiheit, der Religionsfreiheit oder zum Schutz der Telekommunikation samt Internet. Wie wichtig das Verfassungsgericht für den Grundrechtsschutz weiterhin ist, zeigte sich nach den Terroranschlägen vom 11. September. Damals gab es eine Debatte, ob der Schutz der Grundrechte im Interesse der nationalen Sicherheit zurückgefahren werden müsse. Das Gericht hat sich dem klar widersetzt, etwa in einem Urteil, mit dem die Abschussermächtigung für Passagierflugzeuge für nichtig erklärt wurde. Insgesamt war die Rechtsprechung zum Grundrechtsschutz bei terroristischen Bedrohungen eine sehr wichtige Orientierung für Fachgerichte und Gesetzgeber.
Aber der Karlsruher Kompass hat doch nur noch bedingte Steuerungsfunktion, wenn man an die Konkurrenz durch den Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg denkt. Hat das Verfassungsgericht wirklich noch das letzte Wort, wie es selbst immer wieder betont?
Karlsruhe ist hinter den europäischen Gerichten in die zweite Reihe zurückgetreten. Aber es handelt sich immer noch um eine sehr wichtige zweite Reihe, da die meisten grundrechtlichen Fragen weiterhin nationalstaatlich überwölbt sind. Wenn es ans Eingemachte, also um den Schutz elementarer Grundrechte geht, könnte es auch passieren, dass das Verfassungsgericht einen härteren Konflikt mit den europäischen Gerichtshöfen, vor allem mit dem Menschenrechtsgerichtshof, riskieren wird.
Woran denken Sie?
Im Grundrechtsschutz gegenüber Handlungen der Europäischen Union tut sich eine Leerstelle auf, etwa im Sicherheitsrecht. Wenn die anderen beiden europäischen Gerichte hier ihre Kontrollaufgaben nicht ernst nehmen, könnte das Bundesverfassungsgericht einspringen. Der Straßburger Gerichtshof hat sich im Menschenrechtschutz auch nicht immer als ausreichend sensibel gegenüber nationalen Besonderheiten erwiesen.
Aber kann das Verfassungsgericht tatsächlich einen Konflikt mit dem Straßburger Gerichtshof riskieren? Manche befürchten ja bei einer Verweigerungshaltung Karlsruhes eine Schwächung des europäischen Menschenrechtsschutzes, da sich Konventionsstaaten wie Russland oder die Türkei ermuntert fühlen könnten, die Vorgaben der Straßburger Richter ebenfalls zu missachten.
Das deutsche Gericht will einen solchen Konflikt sicher nicht. Aber der Straßburger Gerichtshof ist im Moment wegen schwindender Akzeptanz seiner Rechtsprechung politisch geschwächt. Wir hören in vielen - und zwar auch in westlichen - Konventionsstaaten Einwände, ganz massiv in Großbritannien. Wenn der Menschenrechtsgerichtshof den Konflikt mit dem Bundesverfassungsgericht seinerseits weitertreibt, kann das eher zum Problem für Straßburg als für Karlsruhe werden.
Hätte das Verfassungsgericht also im Streit über die Sicherungsverwahrung für potentiell gefährliche Straftäter ignorieren sollen, dass das bisherige System aus Sicht des Straßburger Gerichtshofs zum Teil menschenrechtswidrig ist?
Nein, in dem Fall war das Karlsruher Gericht gut beraten, den Konflikt zu meiden. Denn das Verfassungsgericht hatte ja selbst schon vor Jahren gemahnt, die Unterbringung von Sicherungsverwahrten zu reformieren. Es hat dann auch nicht jede Gelegenheit genutzt, auf die Fehler des Gesetzgebers zu reagieren. Die Rügen des Menschenrechtsgerichtshofs boten dem Verfassungsgericht also eine gute Gelegenheit, noch einmal an seine eigenen Vorgaben zu erinnern und gemeinsam mit dem Straßburger Gerichtshof auf eine grundrechtskonforme Lösung zu dringen.
Zu den wesentlichen Leistungen des Verfassungsgerichts gehört die Stabilisierung der Demokratie in Deutschland. Kann das Gericht in ähnlicher Weise Wächter über die demokratische Gestaltung des europäischen Einigungsprozesses sein?
Anders als beim Grundrechtsschutz scheint mir das Verfassungsgericht mit der Rolle des europäischen Demokratiehüters überfordert. So hat das Gericht in seinen Entscheidungen zum europäischen Einigungsprozess vielleicht unterschätzt, wie groß und offen der Demokratiebegriff in Europa ist und wie unterschiedlich Demokratie in den einzelnen Mitgliedstaaten interpretiert wird. Deshalb kann man nicht mit einer aus dem Grundgesetz geschöpften Blaupause Modelle entwerfen und sagen: "Das ist die europäische Demokratie." Im Ergebnis hat das Verfassungsgericht ja auch alle Verträge zur europäischen Integration für vereinbar mit dem Demokratieprinzip erklärt.
Aber das Gericht hat wortgewaltige Warnungen ausgesprochen zu den Grenzen der Übertragung von Hoheitsrechten an die EU. Rhetorisches Säbelrasseln?
Den Eindruck könnte man bekommen. In den großen Verfahren zu den Verträgen von Maastricht und Lissabon war es doch eigentlich schwer vorstellbar, dass das Gericht wirklich die europäische Integration blockieren würde. Das sehr knappe Euro-Urteil liest sich allerdings wie ein erster, versteckter Schritt zurück.
Sie plädieren also für mehr richterliche Zurückhaltung?
Ich plädiere für einen offeneren Umgang des Gerichts mit der eigenen Rolle und den eigenen Grenzen. Es gibt Konstellationen, da kann das Gericht die Last der Entscheidung nicht tragen. Es kann die europäische Integration nicht stoppen. Wenn das Gericht hier offener die Grenzen seiner eigenen Möglichkeiten formulieren würde, täte das auch seiner juristischen Argumentation gut. Generell könnte man sagen, dass dem Gericht zuweilen eine Sprache der Politik zu fehlen scheint.
Das Gericht sollte politischer argumentieren?
Es sollte natürlich nicht Politik betreiben, damit würde es seine Legitimation untergraben; aber es könnte die Eigenarten des politischen Prozesses mitunter stärker berücksichtigen. Derzeit sind die Vorgaben für den Gesetzgeber im Vergleich mit anderen Ländern sehr streng: Das Verfassungsgericht verlangt - etwa im Urteil zur Pendlerpauschale oder in Entscheidungen zur Antiterrorgesetzgebung -, dass der Gesetzgeber folgerichtige und rationale Begründungen liefert. Das klingt erst einmal gut, ist aber eine unglückliche Idealisierung des politischen Prozesses, der auf Kompromisse angewiesen ist und Rücksicht auf gesellschaftliche Stimmungen nehmen muss. Zugespitzt: Demokratie ist nicht rational. Wir haben ja genau deshalb Mehrheitsverfahren, weil wir uns nicht darüber einig sind, was rational ist.
Wäre es also ratsam, mehr Verfassungsrichter aus der Politik zu haben?
Ich denke schon. Zweifellos haben wir mit den vielen Professoren und Richtern, die nach Karlsruhe berufen wurden, ein Gericht, das intellektuell herausragend besetzt ist. Doch täten mehr Politiker, die auch die andere Seite des Verfassungsrechts kennen, dem Gericht gut.
Viele sehen das anders. Dass Peter Müller, bis vor kurzem Ministerpräsident des Saarlands, als Verfassungsrichter im Gespräch ist, wird gerade auch in Teilen der Politik sehr skeptisch gesehen.
Diese Kritik hat etwas mit dem Selbsthass von Politik zu tun. Politik redet schlecht über Politik, auch weil sie glaubt, das sei populär. In der Logik des Verfassungsgerichts liegt es nicht, dass Politiker da nicht hingehören. Das Verfassungsgericht ist ja nicht nur Gericht, sondern auch Verfassungsorgan, das politischer Erfahrung bedarf.
Zahlreiche Staaten haben sich die deutsche Verfassungsgerichtsbarkeit zum Vorbild genommen. Wird der internationale Einfluss angesichts der Konkurrenz durch die europäischen Gerichtshöfe abnehmen?
Entscheidender dürfte die Konkurrenz durch das amerikanische Rechtssystem sein. Ginge die Amerikanisierung der Welt so weiter wie bisher, dann wäre es schwer, an die früheren Rezeptionserfolge in zahlreichen Ländern anzuknüpfen. Aber vieles spricht dafür, dass der Einfluss des amerikanischen Rechts zurückgeht. Hier besteht eine Chance für das deutsche Recht und für das Gericht, etwa in asiatischen Staaten.
Müssen wir uns im Zuge der Europäisierung und Globalisierung Sorgen um den Verfassungspatriotismus machen, der sich in Deutschland dank der Arbeit des Verfassungsgerichts entwickelt hat?
Ich denke, uns droht da kein Verlust. Der Begriff des Verfassungspatriotismus wie ihn Dolf Sternberger und Jürgen Habermas geprägt haben, war eine theoretische Konstruktion. Gewiss ist das Verfassungsgericht beliebt, aber eine weitverbreitete emotionale Bindung an das Grundgesetz hat es doch nicht bewirken können. Wir Deutschen pilgern nicht nach Herrenchiemsee und Bonn, um die Arbeiten am Grundgesetz zu würdigen, dessen Mütter und Väter im Übrigen nicht allzu bekannt sind.
Aber dem Grundgesetz und der Verfassungsrechtsprechung wird doch identitätsstiftende und integrierende Bedeutung zugesprochen. Zu Unrecht?
Die Vorstellung, das Grundgesetz würde unsere Gesellschaft "integrieren", erscheint mit schief. Integration heißt ja, Unterschiede aufzuheben. Das Grundgesetz schützt jedoch gerade Unterschiede in der Lebensgestaltung. Man könnte also sagen, dass das Grundgesetz auf positive Weise desintegriert und Vielfalt in einer Gesellschaft ermöglicht, die Konsens und Homogenität überschätzt.
Wie und wo kann Karlsruhe künftig noch Akzente setzen, um nicht bloß Kurator seiner eigenen Rechtsprechung zu sein?
Eine neue Herausforderung für das Gericht könnte darin liegen, noch mehr Offenheit und Beweglichkeit in den eigenen Begründungen zu zeigen. Diese wirken mitunter selbstbezogen. Das Gericht klammert sich an die eigene Rechtsprechung. Es könnte sich zuweilen mehr von externen Faktoren irritieren lassen, um dann die eigene Rechtsprechung mit frischem Erstaunen zu betrachten und weiterzuentwickeln. Aber das ist natürlich von außen leichter gesagt als von innen getan.
Christoph Möllers
geboren 1969, bekleidet den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verfassungsrecht, und Rechtsphilosophie der Humboldt-Universität zu Berlin.
normative Unterbestimmtheit des Grundgesetzes
Hans Werner Danuser (LoginName83)
- 28.09.2011, 14:36 Uhr
Das ist ja eine seltsame Auslegung
Kay Schmelzer (weitererfazleser)
- 28.09.2011, 14:03 Uhr
Wie können den Gerichte ihre Arbeit verweigern?
Tim Vogt (TimVogt)
- 28.09.2011, 13:45 Uhr
Wenn das Verfassungsricht also kapituliert hat und seiner Aufgabe ...
K. Peter Luecke (microplan2002)
- 28.09.2011, 11:43 Uhr
Mehr Unabhängigkeit von der Politik wäre durchaus wünschenswert!
Jochen Gruneberg (Mackensen)
- 28.09.2011, 11:25 Uhr