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Schweiz kopflos Die Irrationalität hat jetzt Verfassungsrang

 ·  Das Schweizer Minarettverbot ist Ausdruck der Hoffnung, vor den Zumutungen der Globalisierung fliehen zu können. Was aber sind Grundrechte noch wert, wenn sie durch ein Volksbegehren aufgehoben werden können?

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Nach dem Entscheid der Schweizer Stimmberechtigten, in ihrem Land künftig keine neuen Minarette zu dulden, könnte man den Eindruck gewinnen, die Schweizer Öffentlichkeit setze sich mit dem Islam auseinander und diskutiere die Frage, wie eine christliche Mehrheit mit einer religiösen Minderheit umzugehen habe. Doch man sollte sich von den vielen Wortmeldungen nicht täuschen lassen. Wenn das erste Getöse verklungen sein wird, wird die Schweiz weiter jenen Gegenstand betrachten, mit dem sie sich in den letzten Jahren beinahe ausschließlich beschäftigt hat: sich selbst nämlich.

Nach Gottfried Benn ist das „Wozu?“ eine Kinderfrage, und vielleicht wirken die unausgesetzten schweizerischen Diskussionen über die eigene Befindlichkeit deshalb oft so unerwachsen. Dieses Land scheint seit einiger Zeit der ständigen Selbstbefragung nicht entkommen zu können, und es hat dabei Überempfindlichkeiten entwickelt, deren Arabesken von Außenstehenden kaum mehr gedeutet werden können.

Das hat auch historische Gründe. Die Schweiz besitzt keine gemeinsame Kultur und keine verbindende Sprache. Das Verbindende muss immer wieder neu erfunden und geschaffen werden. Die Eidgenossenschaft steht unter einem ständigen Rechtfertigungsdruck und hat die Frage zu beantworten, wozu es sie eigentlich braucht. Einen wesentlichen Teil ihrer Existenzberechtigung bezog sie in der Vergangenheit durch die äußere Bedrohung. Zuerst waren es das deutsche Kaiserreich und die politische Reaktion, die bei der Gründung des liberalen Bundesstaates von 1848 Europa im Griff hatten. In den dreißiger Jahren bildete der aufkommende Nationalsozialismus die Klammer für den inneren Zusammenhalt, danach übernahm der Kommunismus während vierzig Jahren diese Funktion. Jede dieser Gefahren förderten die Konsolidierung der schweizerischen Identität. Ja, man verdankte seinen Feinden viel, die eigene Rolle in der Welt nämlich.

Der Kleinstaat als Opportunist

Es ist vielleicht kein Zufall, dass die offizielle Schweiz nicht zu den Feierlichkeiten zum zwanzigjährigen Jubiläum des Falls der Berliner Mauer eingeladen war. Für dieses Land war dies nämlich keine Feierstunde. Nach 1989 sah sich die Schweiz auf einmal von Freunden umzingelt, eine für sie ungewohnte und unangenehme Situation. Die Überwindung der Nationalstaatlichkeit war für sie keine Verheißung, sondern eine Bedrohung, denn würde ein Europa der Regionen die Schweiz nicht überflüssig machen?

Die politische Rechte machte sich im folgenden Jahrzehnt sehr erfolgreich daran, durch die Dämonisierung der Europäischen Union einen neuen Feind zu konstruieren. Es ging ihr darum, jenes latente Gefühl der Gefährdung wiederherzustellen, das gerade verlorengegangen war – und mit ihm einen wesentlichen Teil der schweizerischen Identität.

Es ist die Tragik der vergangenen zwei Jahrzehnte, dass die Schweiz immer noch an der Konstruktion einer latenten Bedrohung arbeitete, als sich diese längst in konkrete, fassbare Angriffe verwandelt hatte. Viel zu sehr mit Spiegelfechtereien beschäftigt, besaß sie keine Mittel, sich gegen den wachsenden Druck aus dem Ausland zu wehren. Ob in den Debatten um die Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg oder jener um die internationale Kritik am Bankgeheimnis: Die Schweiz reagiert kopflos, ohne Plan und ohne Strategie. Innerhalb weniger Wochen wurde durch die Herausgabe von Akten an die amerikanischen Steuerbehörden zuerst die Unabhängigkeit der Justiz aufgegeben und schließlich das Bankgeheimnis fallengelassen. Die Behörden hielten diese Zumutungen für verkraftbar, schließlich regiert man hierzulande im Bewusstsein, dass der Kleinstaat nur als Opportunist seine Interessen vertreten kann.

Ihr Wille wird sich kaum durchsetzen

In der Bevölkerung allerdings schlugen diese Angriffe Wunden. Die Kränkung, jedem äußeren Druck nachgeben zu müssen, sitzt tief. Deshalb ist das Abstimmungsresultat zur Minarettfrage auch als Ausdruck einer trügerischen Hoffnung zu begreifen, vor den konkreten Zumutungen der Globalisierung in die Irrationalität einer diffusen, aber identitätsstiftenden Bedrohung durch den politischen Islam fliehen zu können.

Quer durch alle Parteien waren es die Frauen und die Jungen, die besonders häufig ja zu dieser Initiative sagten, was belegt, dass die Angst, die von der Rechten in die politische Debatte eingeführt wurde, endgültig zum Mainstream und zum bestimmenden Faktor in der Politik geworden ist. Der Mensch ist nicht nur ein rationales Wesen, und eine Gesellschaft muss Möglichkeiten finden, mit ihren Ängsten umzugehen, Rituale entwickeln, um ihnen einen Platz zu geben und sie zu bannen. Die Schweiz hat sich dafür mit dem Volksentscheid allerdings das denkbar ungeeignetste Instrument gesucht. Statt die Irrationalität zu neutralisieren, wurde sie nun institutionalisiert und in Verfassungsrang gehoben.

Das Minarettverbot verhindert keine Zwangsehen, befreit keine Frau von der Burka, und es bietet keinerlei Schutz vor dem Abdriften einer Minderheit in eine Parallelgesellschaft. Natürlich wissen das auch die Stimmbürger, die ein Ja in die Urne legten. Was ihnen aber wohl weniger bewusst ist: Ihr Wille wird sich kaum durchsetzen lassen, es sei denn um den Preis der Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Man nennt eine solche Situation Verfassungskrise

So weit mag heute niemand denken, aber die Tragik bleibt, dass die Sehnsucht nach einem latenten Feind nun plötzlich einen sehr konkreten geschaffen hat. Allerdings sitzt er nicht in Brüssel, und er trägt auch keine Burka. Es sind die Volksrechte selbst, die direkte Demokratie, die den schweizerischen Staat gefährden.

Die direkte Demokratie in der Schweiz kennt nur das Instrument der Verfassungsinitiative. Jedes Begehren, mag es auch noch so peripher sein, kann sich nur durchsetzen, wenn es Verfassungsrang erhält. So wurde vor einiger Zeit ein Artikel in die Bundesverfassung aufgenommen, der alternative Heilmethoden kassenpflichtig erklärt, und ebenso steht das Minarettverbot nun im Grundgesetz.

Die Schweiz besitzt keine Verfassungsgerichtsbarkeit, und falls der Souverän beschließen sollte, dass sich jeder Bürger seinen Hintern blau färben müsse, so wäre auch dies Gesetz. Der Entscheid, den Bau von Minaretten zu verbieten, ist offenkundig verfassungswidrig, die Bundesverfassung, die unsere Freiheitsrechte schützen soll, muss einen Artikel aufnehmen, der mit ihr im Widerspruch steht, und es gibt keine Instanz, kein Gericht und keine Behörde, die diesen Widerspruch lösen könnte. Man nennt eine solche Situation Verfassungskrise.

Wenn aber die Schweizer durch den Gebrauch ihrer politischen Rechte ihre eigene Bundesverfassung aushebeln können, wozu braucht es dann diese Verfassung noch? Wozu braucht es Grundrechte, wenn sie durch ein Volksbegehren aufgehoben werden können? Das Minarettverbot löst auch nicht das kleinste Problem, hingegen schafft es auf einer instutionellen Ebene ein ziemlich großes, und kein Staatsrechtler kann sagen, wie es gelöst werden kann.

Die Schweiz wird auch in Zukunft vorwiegend mit sich selbst beschäftigt bleiben, mit ihren Idiosynkrasien und mit der Deutung der Zeichen, die sie in einem sonntäglichen Wahn an die Wand gezeichnet hat und die jetzt dastehen, so wirklich, wie es die vorgestellte Bedrohung nie gewesen ist.

Der Schriftsteller Lukas Bärfuss, geboren 1971 in Thun, veröffentlichte zuletzt 2008 den Roman „Hundert Tage“ und 2009 das Theaterstück „Öl“.

Quelle: F.A.Z.
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