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Schule Niedersachsen führt probeweise islamischen Religionsunterricht ein

23.07.2002 ·  Schon im Jahr 2003 will Niedersachsen erste Erfahrungen mit deutschsprachigem islamischen Religionsunterricht in seinen Schulen sammeln.

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Das Land Niedersachsen will für moslemische Kinder probeweise einen islamischen Religionsunterricht einführen. Die SPD-Landesregierung hat am Dienstag in Hannover einen zeitlich befristeten Schulversuch beschlossen.

Dazu soll nach Angaben der Staatskanzlei ein „Runder Tisch islamischer Religionsunterricht“ mit Repräsentanten der maßgeblichen Glaubensrichtungen eingerichtet werden. Das Land will so einen verbindlichen Ansprechpartner für die inhaltliche Ausgestaltung des Unterrichts bekommen. Die CDU begrüßte das Vorhaben grundsätzlich und kündigte an, es „konstruktiv, aber auch wachsam“ zu begleiten.

Partner für verbindliche religiöse Aussagen

Überlegungen für einen Islam-Unterricht waren bisher daran gescheitert, dass dem Land wegen der verschiedenen moslemischen Gruppierungen mit voneinander abweichenden Glaubensrichtungen ein fester Ansprechpartner fehlte. Am Runden Tisch sollen laut Staatskanzlei jetzt die gemeinsamen religiösen Glaubensgrundsätze bestimmt und damit die Inhalte des Religionsunterrichts festgelegt werden. Auch für das Erlassen der erforderlichen Richtlinien für den Unterricht und das Genehmigen der Schulbücher brauche das Land einen Partner, der verbindliche Aussagen für die Religion machen könne.

Der Schulversuch soll nach Angaben von Kultusministerin Renate Jürgens-Pieper (SPD) möglichst mit Schuljahresbeginn 2003 starten. „Das ist ein sehr ehrgeiziges Ziel“, sagte sie mit Blick auf die erforderliche Vorbereitung. Sollte diese nicht rechtzeitig abgeschlossen werden können, müssten Schülerinnen und Schüler moslemischen Glaubens ab Klasse 5 vom August 2003 an zunächst am Unterricht Werte und Normen teilnehmen. Dies sei bereits im neuen Schulgesetz festgelegt. „Kenntnisse über die andere Religion verbessern auch die Integration“, meinte die Ministerin.

Unter staatlicher Aufsicht und in deutscher Sprache

Jürgens-Pieper wies darauf hin, dass bei einem Islam-Unterricht an den Schulen der Staat die Lehrinhalte besser kontrollieren könne. Dies sei momentan bei den Koran-Schulen der moslemischen Gruppierungen nicht möglich. „Islamischer Religionsunterricht muss sich nach dem Grundgesetz richten und vergleichbare Voraussetzungen wie evangelischer oder katholischer Religionsunterricht erfüllen.“

Der Unterricht soll von Lehrkräften moslemischen Glaubens erteilt werden, die bislang im Rahmen des erweiterten muttersprachlichen Unterrichts Landeskunde mit religiösen Themen unterrichtet haben. Sie erhalten dazu eine Fortbildung. Bei Schülern mit unterschiedlicher Muttersprache soll der Religionsunterricht in Deutsch erteilt werden. Er soll ordentliches Lehrfach sein, benotet werden und Einfluss auf die Versetzung haben. Die Dauer des Versuchs ist laut Jürgens-Pieper noch ebenso wenig festgelegt wie die Anzahl der Schulstandorte, an denen er laufen soll.

Der CDU-Abgeordnete Hans-Christian Biallas nannte es unabdingbar, dass der Unterricht unter staatlicher Aufsicht und in deutscher Sprache erteilt wird. „Keinesfalls darf der Islam-Unterricht zu einer Koran-Schule in der Schule werden.“ Voraussetzung sei, dass sich die islamischen Vereinigungen zusammenschließen, um einen verbindlichen Lehrplan zu erarbeiten.

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