04.11.2008 · Das Land Baden-Württemberg kauft dem klammen Haus Baden Schloss Salem und weitere Kunstgegenstände ab. Der Preis ist mit 60 Millionen Euro hoch, doch ein teurer Rechtsstreit ist damit abgewendet.
Von Rüdiger Soldt„Wir haben darauf geachtet, dass das, was wir erwerben, auch tatsächlich dem Hause Baden gehört“, sagte der baden-württembergische Wissenschaftsminister Frankenberg (CDU). Der Politiker spielte damit auf vor zwei Jahren bekannt gewordene, ziemlich peinliche Pläne der Landesregierung an, dem früheren Herrscherhaus Baden Kunstgegenstände abzukaufen, die schon Landeseigentum sind. Frankenberg, ein Bewunderer des britischen Humors und Understatements, gab damit einen zarten Hinweis auf die Fehler der Vergangenheit. Und sein Chef, Ministerpräsident Oettinger (CDU), formulierte ohne Umschweife, welches politische Ziel für ihn nun handlungsleitend war: „Salem heißt Frieden, und darum bitten wir.“
Für knapp 60 Millionen Euro kauft das Land dem Generalbevollmächtigten des Hauses Baden, Prinz Bernhard, die Schlossanlage Salem sowie zahlreiche Kunstgegenstände ab und bezahlt dem Prinzen mit einem gesondert ausgewiesenen Betrag sogar noch die Unterschrift unter die Klageverzichtserklärung. Der seit 200 Jahren schwelende Rechtsstreit ist beigelegt, der ersehnte Rechtsfrieden erreicht. „Salem ist ein Kulturdenkmal von nationalem Rang, wir wollten dieses Erbe sichern. Und wir wollten auch, dass alles, was öffentlich zugänglich ist, auch in Besitz des Landes Baden-Württemberg ist“, sagte Oettinger zur Begründung des mehr als großzügigen Kaufs. Für 17 Millionen Euro erwirbt das Land Kunstgegenstände, die unstreitig Eigentum des Hauses Baden sind. Wobei noch unklar ist, ob diese Kunstgegenstände diesen Preis überhaupt wert sind. Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch Fürstennippes darunter ist. Entsprechende Gutachten werden erstellt.
Ende eines Rechtsstreits
Für die „streitbefangenen badischen Kunstschätze“ und seine Klageverzichtserklärung zahlt das Land weitere 15 Millionen Euro. Das wäre ein guter Preis, wenn Schätzungen stimmen, wonach diese Kunstgegenstände zwischen 300 und 400 Millionen Euro wert sind. Teile der Prälatur bleiben Eigentum der markgräflichen Familie, die öffentlichen Repräsentationsräume der Prälatur (Kaisersaal, Bibliothek, Museum) kauft das Land für sechs Millionen Euro, für die Klosteranlage zahlt die Regierung weitere 19,8 Millionen Euro. Für die Sanierung des Kaisersaals sollen noch einmal 4,5 Millionen Euro vom Land aufgebracht werden.
„Wir haben einen historischen Rechtsstreit überwunden“, sagte Oettinger. Ein mindestens zehn Jahre dauernder Rechtsstreit hätte nach Auffassung des Ministerpräsidenten wesentlich teurer werden können. Auch die Kaufabsicht eines deutschen Investors, die demnächst notariell verbrieft vorliegen soll, habe ein unverzügliches Handeln des Landes notwendig gemacht, weil Salem dann für die Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich gewesen wäre. Wie konkret diese Kaufabsicht war, blieb am Dienstag etwas nebulös, denn schließlich hätte die Landesregierung dann auch einem großzügigen Umbau der denkmalgeschützten Schlossanlage zustimmen müssen.
Teure Verstaatlichung
„Das Haus Baden hat es große Überwindung gekostet, das Schloss zu verkaufen und Kunstgegenstände abzugeben, von denen man sich eigentlich nicht trennen wollte,“ sagte Frankenberg zur Begründung der Entscheidung des Landesregierung. So rechtfertigt die Landesregierung die teure Verstaatlichung Salems – für immerhin 60 Millionen Euro.
Von ihren ursprünglichen Plänen, mit dem Haus Baden einen außergerichtlichen Vergleich zu schließen, Salem keinesfalls als 53. Schloss in die staatliche Schlösserverwaltung aufzunehmen und dem Haus Baden – wenn überhaupt – nur wenige Privilegien zuzugestehen, hat sich die Landesregierung entfernt.
Vergangene Torheit
Zur Finanzierung des Vergleichs wollte das Land damals, um den Haushalt zu schonen, für die Landesgeschichte wertvolle Handschriften aus dem Bestand der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe im Wert von 70 Millionen Euro verkaufen. Dieses Vorhaben scheiterte an dem Protest renommierter Mittelalterforscher und an der unzureichenden Prüfung der Eigentumsverhältnisse.
Anders als mit dem württembergischen Herrscherhaus gab es mit dem Haus Baden nach 1918 keinen eindeutigen Rechtsakt zur Sozialisierung des markgräflichen Eigentums. Der emeritierte Historiker Dieter Mertens wies dann in einem Beitrag für diese Zeitung nach, dass einzelne Kunstgegenstände wie die Markgrafentafel Hans Baldung Griens schon Eigentum des Landes sind. Über diese Torheit kann zumindest Wissenschaftsminister Frankenberg heute schmunzeln.
Adel verpflichtet
Karl-Heinz Martin (kh.martin)
- 09.11.2008, 15:38 Uhr