Widerspricht es dem Geist der Washingtoner Erklärung, dass die Bundesregierung gegen das Urteil des Berliner Landgerichts zur Sammlung Sachs Berufung einlegen will? In diesem Sinne kommentierte der deutsche Repräsentant der Jewish Claims Conference, Georg Heuberger, die Ankündigung von Kulturstaatsminister Bernd Neumann. Nach dem Urteil muss das Deutsche Historische Museum dem Sohn des 1974 verstorbenen Plakatsammlers Hans Sachs ein Plakat herausgeben – nach der Logik des Urteils, wenn es Bestand hat, die gesamte Sammlung.
In Fällen umstrittener Eigentumsverhältnisse ist nach den 1998 von vierundvierzig Staaten unterzeichneten Washingtoner Grundsätzen zur Kunstbeute des Hitlerstaates eine „faire und gerechte Lösung“ zu suchen. Da die Fristen des Völkerrechts wie des deutschen Entschädigungsrechts abgelaufen sind, weist die Erklärung den Weg der Verhandlung und Schlichtung. Wenn Verhandlungen scheitern, kann in Deutschland die Beratende Kommission für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter angerufen werden.
Fair und gerecht wäre das nicht
Was ist der Geist von Washington? Im Einzelfall soll Gerechtigkeit dort noch durch Rückgabe hergestellt werden, wo die Mittel des Rechts schon erschöpft sind. Umgekehrt ist aber auch nicht ausgeschlossen, dass Schlichter unter Würdigung der Gesamtumstände empfehlen, einem Antrag auf Herausgabe nicht zu entsprechen. Nur wenn beides möglich ist und in der Praxis auch vorkommt, hat das Verfahren Sinn. Es liegt auf der Hand, welche heikelsten Abwägungen hier zu treffen sind. In die von Jutta Limbach geleitete Kommission wurden daher Personen berufen, die wegen ihrer moralischen Integrität höchstes Ansehen genießen, wie Richard von Weizsäcker.
Die Kommission hat empfohlen, die Plakatsammlung solle im DHM bleiben. Der Sohn Sachs erhob daraufhin Klage. Er ist ein Privatmann, der die Washingtoner Erklärung nicht unterzeichnet hat, und muss sich einen Verstoß gegen deren Geist nicht vorwerfen lassen, wenn er den Schiedsspruch nicht akzeptiert und auf anderem Weg sucht, was er für sein Recht hält.
Der Geist von Washington gebietet aber auch dem deutschen Staat nicht, auf rechtliche Klärung da zu verzichten, wo sie von der Gegenseite gesucht wird. Wer Ansprüche erhebt, klagt sich durch, aber für den Beklagten ist die erste Instanz, wenn er verliert, die letzte? Fair und gerecht wäre das nicht. Das Urteil des Landgerichts wirft eine Vielzahl von Rechtsfragen mit erheblichen Weiterungen auf, die eine höchstrichterliche Antwort verlangen. Laut Heuberger werden „wieder einmal die Interessen der Opfer Rechtsprinzipien untergeordnet“. Deutschland hat sich in Washington aber nicht verpflichtet, Rechtsprinzipien außer Kraft zu setzen. Eine solche Erklärung hätte für Deutschland auch niemand abgeben dürfen.