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Montag, 13. Februar 2012
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Roman Polanski Weiter unter Anklage

13.07.2010 ·  Amerikanische Justiz und Politik reagieren empört auf die Freilassung Roman Polanskis. Man werde weiter versuchen, den Regisseur vor einem amerikanischen Gericht zur Verantwortung zu ziehen. In Hollywood blieb es dagegen am Dienstag erstaunlich ruhig.

Von Christiane Heil und Jürgen Dunsch
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Trotz der Weigerung der Schweiz, den Filmregisseur Roman Polanski nach Kalifornien auszuliefern, werden die Vereinigten Staaten weiter versuchen, den Sechsundsiebzigjährigen vor einem amerikanischen Gericht wegen Kindesmissbrauchs zur Verantwortung zu ziehen. „Die Vergewaltigung eines 13 Jahre alten Mädchens durch einen Erwachsenen, der es besser wissen sollte und der es auch besser wusste, ist ein Verbrechen“, sagte der Sprecher des Washingtoner Außenministeriums, Philip Crowley, am Dienstag. „Wir werden in diesem Fall weiterhin Gerechtigkeit suchen.“

Polanski, der seit Jahrzehnten als Amerikas berühmtester Flüchtling gilt, wurde am Montag in seinem Chalet in Gstaad von seiner elektronischen Fußfessel und dem Hausarrest befreit, nachdem das Schweizer Justizministerium den kalifornischen Auslieferungsantrag abgelehnt hatte. Polanski soll unterdessen nach Frankreich zurückgekehrt sein. Die Begründung der Schweiz, dass wegen der unvollständigen Prozessakten nicht nachvollziehbar sei, ob der Regisseur durch einen kurzen Gefängnisaufenthalt im Jahr 1978 schon seine Strafe verbüßt habe, stieß bei der kalifornischen Staatsanwaltschaft auf Unverständnis und Empörung. Die Schweizer Entscheidung sei eine Absage an die Kompetenz der Gerichte in Kalifornien. „Sie erweist der Gerechtigkeit und anderen Opfern keinen Dienst“, sagt der Bezirksstaatsanwalt von Los Angeles, Steve Cooley.

Zustimmung in der Schweiz

In der Schweiz stieß die Entscheidung gegen eine Auslieferung Polanskis in den Medien überwiegend auf Zustimmung. Allerdings wurde zum Teil kritisch angemerkt, dass die Justizministerin dabei nicht nur rein rechtlich entschieden habe. „Wäre die Hauptperson in diesem Drama nicht Roman Polanski gewesen, sondern ein unbekannter Laienschauspieler - er würde jetzt vor einem US-Gericht stehen“, schreibt die „Neue Luzerner Zeitung“. Eveline Widmer-Schlumpf habe eine politische Entscheidung gefällt, für die sie sich einen rechtlich sauberen Rahmen zurechtgelegt habe, führt der Kommentator weiter aus. Die „Neue Zürcher Zeitung“ schreibt, letztlich gehe es um das Eingeständnis, dass bei übergeordnetem Interesse vor dem Recht nicht immer alle gleich sind. „Einige sind etwas gleicher“, heißt es unter Anspielung auf George Orwells „Farm der Tiere“. Die Boulevardzeitung „Blick“ urteilt: „Im Zweifel für den Angeklagten. Das ist Recht.“

Die Vertreter der Unterhaltungsindustrie in Hollywood, die nach Polanskis Festnahme im vergangenen September noch lautstark eine Petition für die Freilassung des Oscar-Preisträgers unterzeichnet hatten, blieben nach der Ablehnung des Auslieferungsantrags dagegen erstaunlich ruhig. Sprecherinnen der Regisseure Martin Scorsese und Woody Allen teilten der Zeitung „Wall Street Journal“ mit, dass ihre prominenten Klienten sich nicht äußern wollten. Auch Filmproduzent Harvey Weinstein, der im Herbst die Petition ins Leben rief, verweigerte eine Stellungnahme. Selbst Polanskis amerikanischer Anwalt Chad Hummel lehnte es ab, Anfragen zur Freilassung seines Mandanten zu beantworten, obwohl er sich zehn Monate lang gegen dessen Auslieferung gewehrt hatte.

Nach Polanskis überraschender Festnahme in Zürich im vergangenen September versuchten die amerikanischen Behörden, den Regisseur nach Kalifornien ausliefern zu lassen. Dennoch entschied das Oberste Bezirksgericht in Los Angeles vor einigen Wochen, die alten Prozessunterlagen geheim zu halten und sie der Schweiz nicht zur Verfügung zu stellen. Wie das Washingtoner Außenministerium mitteilte, wird es nun prüfen, wie Polanski doch noch vor einem amerikanischen Gericht zur Verantwortung gezogen werden kann.

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