21.11.2006 · Wegen Volksverhetzung und Gewaltdarstellung, das Verbreiten von Propagandamitteln und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen steht jetzt die rechte Musikgruppe „Race War“ vor Gericht.
Wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung müssen sich seit Dienstag vier frühere Mitglieder der rechten Musikgruppe „Race War“ vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Staatsanwalt Apostolos Milionis sagte, die vier Männer im Alter zwischen 22 und 25 Jahren hätten mit ihrer Musik die nationalsozialistische Ideologie verbreitet. Das Ziel der Mitte 2001 gegründeten Band sei es gewesen, „die NS-Zeit zu glorifizieren.“ Ein heute 23 Jahre alter Student sei der Rädelsführer gewesen, sagte der Staatsanwalt.
Laut Anklage spielte die Band von 2002 bis Ende 2004 auf mindestens 13 Konzerten im In- und angrenzenden Ausland zunächst im wesentlichen Titel anderer Gruppen, dann aber auch eigene Songs. Zu den konspirativen Konzerten seien teilweise bis zu 1500 Besucher gekommen. Milionis sagte, die Texte der Band riefen zum Rassenhaß sowie zum Kampf gegen die bestehende verfassungsmäßige Ordnung auf. Der Staatsanwalt zitierte aus dem Lied „Der 11. September“ in dem es unter anderem heißt: „In den Staaten da ist es passiert, vier Flugzeuge wurden entführt, zwei nach links und ins Center hinein, ein andres sollte für's Pentagon sein.“ Die Songtexte seien in einer inzwischen verbotenen Debüt-CD veröffentlicht und von den Vereinigten Staaten, Belgien und Dänemark aus vertrieben worden.
Volksverhetzung und Gewaltdarstellung
Milionis sagte, die vier Bandmitglieder hätten die öffentliche Sicherheit gefährdet. Am 20. April 2003, dem Hitler-Geburtstag, sei eine Sonderedition mit dem Bild Hitlers und einem Hakenkreuz auf dem Cover erschienen. Die Bandmitglieder hatten der Staatsanwaltschaft zufolge alles daran gesetzt, für Außenstehende unerkannt zu bleiben, Bilder von Auftritten und Namensnennung von Mitgliedern versuchten sie zu vermeiden.
Zweck der Band war laut Anklage die gemeinschaftliche Begehung von Straftaten wie Volksverhetzung und Gewaltdarstellung, das Verbreiten von Propagandamitteln und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, die öffentliche Aufforderung zu Straftaten, deren Billigung sowie die Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole.
Die Staatsschutzkammer hat zunächst sechs Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil soll voraussichtlich am 15. Dezember verkündet werden.