04.12.2009 · Das Rauchverbot, das in Bayern angestrebt wird, macht aus der Gastronomie eine totalitäre Zone. Die Freiheit des Einzelnen, gesund zu leben, würde zum Zwang für alle.
Von Christian GeyerLord Dahrendorf hat, wie Herfried Münkler neulich feststellte, die von Isaiah Berlin geprägte Unterscheidung zwischen negativer und positiver Freiheit, also „Freiheit wovon“ und „Freiheit wofür“, als politikanalytische Begrifflichkeit stets zurückgewiesen. Es sei ein semantischer Fehler gewesen, die Freiheit von Zwang als „negativ“ zu bezeichnen, während es „positive Freiheit“, wie Dahrendorf meint, nicht mal der Möglichkeit nach gebe: „Was Berlin leider ,positive Freiheit‘ nennt, ist tatsächlich Unfreiheit.“
Was geschieht, wenn positive Freiheit sich als der Inbegriff politischer Freiheit ausgibt, kann man in Bayern beobachten, wo ein totales Rauchverbot in Bierzelten, Wirtshäusern und Restaurants Gesetz werden könnte, seit das entsprechende Volksbegehren Erfolg hatte und nun womöglich einen Volksentscheid erzwingt. Kommt es tatsächlich zu einem totalen Rauchverbot, hätten sich die Bayern eine Glücksdespotie eingehandelt.
Der gute Sinn liberaler Ordnung
Die Freiheit des Einzelnen, gesund zu leben, würde zum Zwang für alle. Wer eine andere Vorstellung vom guten Leben hegt, könnte in Bayerns Kneipen bald legal zu seiner Freiheit gezwungen werden. Denn das Rauchverbot, welches hier angestrebt wird, macht aus der Gastronomie eine totalitäre Zone: Keine separaten Raucherräume mehr, das bayerische Reinheitsgebot würde auf die Wirtshaus- und Festzeltluft ausgedehnt werden.
Der gute Sinn der liberalen Ordnung erfüllt sich aber als Ordnung des Negativen: Sie ist eine Ordnung des negativen Friedens, der negativen Freiheit, der negativen Gerechtigkeit. So hält sie das Gemeinwesen frei vom Zwang allgemeinverbindlicher Lebensentwürfe, und sei es zur Frage, ob „man“ rauchen soll oder nicht.
Die Vorlage aus Karlsruhe
Freilich war die bayerische Totale schon in dem Urteil angelegt, mit dem die Bundesverfassungsrichter im vorigen Jahr zum Rauchen in der Eckkneipe Stellung nahmen. Damals verwies Karlsruhe die Länder auch auf die Möglichkeit eines radikalen Rauchverbots in Gaststätten ohne jede Ausnahme.
In ihren Sondervoten kritisierten die Richter Brun-Otto Bryde und Johannes Masing seinerzeit das Urteil, welches den Gesetzgeber in ein alles oder nichts zwinge, als ein demokratietheoretisches Desaster. Es begünstige die Vorstellung „einer staatlichen Inpflichtnahme zu einem ,guten Leben‘, die mit der Freiheitsordnung des Grundgesetzes nicht vereinbar ist“, schrieb Masing, der die politische Freiheit negativ denkt. Sollten die Bayern ihre Glücksdespotie verwirklichen, hätten sie die Mehrheit der Karlsruher Richter auf ihrer Seite.
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