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Prozesse Kein Schmerzensgeld für den „Bild“-Chef

19.11.2002 ·  In einem Prozess gegen die „taz“ hat Kai Diekmann nur einen Teilerfolg errungen. Gegenstand war eine Satire, die unter die Gürtellinie ging.

Von Jörg Thomann
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Der „Bild“-Chefredakteur Kai Diekmann und der Bundeskanzler haben eines gemeinsam: Beide reagieren empfindlich, wenn es um persönliche Merkmale geht.

Als eine Nachrichtenagentur behauptete, Gerhard Schröder färbe sich die Haare, zog dieser vor Gericht - und gewann. Die Agentur hätte genauer recherchieren müssen, befand der Richter. Als strahlender Sieger stand der Kanzler freilich nicht da. Mit dem Urteil hat er längst nicht alle Zweifler von der Naturbelassenheit seines Schopfes überzeugt, und durch den Prozess wurde sein Kopfhaar erst zu einem alle bewegenden Thema. Die Presse, auch die seriöse und sogar die internationale, zeigte jedenfalls großes Interesse.

Ursache und Wirkung

Dass der Bundeskanzler die Wirkung seiner Klage offensichtlich völlig falsch einschätzte, musste bei ihm, den man für einen ausgewiesenen Medienprofi hielt, überraschen. Doch Schröder ist nicht allein. Kai Diekmann ist nun wirklich ein Medienprofi, gebietet als „Bild“-Chef über die größte und mächtigste Zeitung im Lande. Diekmann weiß, wie sich Geschichten entwickeln, wie sie größer werden und den Beteiligten auch irgendwann aus den Händen gleiten. Und dennoch zog auch er vor Gericht.

In seinem Fall ging es nicht ums Haupthaar, sondern unter die Gürtellinie. Der Satiriker Gerhard Henschel hatte im Mai dieses Jahres auf der „Wahrheit“ genannten Satire-Seite der „taz“ einen satirischen Beitrag veröffentlicht. Es ging um den „Bild“-Chef Diekmann und dessen angeblichen Wunsch nach einer Verlängerung seines Geschlechtsorgans; die zu diesem Zweck durchgeführte Operation sei aber leider fehlgeschlagen und im Ergebnis einer Kastration gleichgekommen. Es war ein derber, alles andere als subtiler Humor, keine brillante Satire sicherlich, aber eben deutlich eine Satire.

Tief verletzt

Kai Diekmann aber wollte sich wehren: Er forderte von den „taz“-Kollegen ein Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 Euro. Bei der Verhandlung an diesem Dienstag vor dem Berliner Landgericht sagte sein Anwalt, bei dem Artikel handele es sich um einen unzulässigen Eingriff in die Intimsphäre des „Bild“-Chefs; auch wenn es sich bei dem Beitrag offenbar um Satire handele, so habe Diekmann doch das Recht, dass eine Debatte um ein solches Thema in der Öffentlichkeit nicht erörtert werde: „Herr Diekmann ist durch diese Geschichte betroffen. Er ist tief verletzt.“

Die „taz“ dagegen erklärte den Text zum legitimen Denkzettel wegen der Verletzung der Intimsphäre anderer Menschen, die „Bild“ permanent und unter Diekmann angeblich forciert betreibe. Und weil auch bei der „taz“ Medienprofis sitzen, machte sie den „Penis-Prozess“ zum Dauerthema ihrer „Wahrheit“-Seite - stets illustriert mit einem lädierten, mal kürzeren und mal längeren Comic-Phallus. Nicht verwunderlich, dass sich nach und nach auch andere Medien mit der Sache befassten.

Ein Sieg für die „taz“

An diesem Dienstag hat das Landgericht nun sein Urteil gesprochen: Die „taz“ darf die Formulierungen in Henschels Beitrag, welche Diekmanns Persönlichkeitsrechte verletzten, nicht wiederholen. Aber das wollte sie ja auch gar nicht. Dass Diekmann keinen einzigen Euro Schmerzensgeld bekommt, wird die „taz“ als klaren Sieg werten. Und erst recht, dass sie erreicht hat, was Diekmann seinem Anwalt zufolge verhindern wollte: dass eine Debatte um ein solches Thema in der Öffentlichkeit erörtert wurde.

Und so ist die leidige Angelegenheit für Kai Diekmann auch mit dem Urteil noch nicht beendet. Frühestens am Mittwoch, wenn die anderen Zeitungen ihre Prozessberichte abgedruckt haben, dürfte der „Bild“-Chef wieder ein wenig mehr Ruhe haben.

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Jahrgang 1971, Redakteur im Ressort „Gesellschaft“ der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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