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Prozeß Broder vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen

11.07.2006 ·  Der Journalist Henryk M. Broder ist am Dienstag von einem Berliner Amtsgericht vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen worden. Seine Äußerungen über einen jüdischen Verleger und einen Buchautor seien vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt.

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Der Journalist Henryk M. Broder ist am Dienstag von einem Berliner Amtsgericht vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen worden. Der 59jährige war angeklagt, in einem Internetartikel ehrverletzende Äußerungen über den jüdischen Verleger Abraham Melzer sowie den Buchautor und KZ-Überlebenden Hajo Meyer gemacht zu haben.

Konkret ging es um einen Artikel mit der Überschrift „Holo mit Hajo - Wie zwei Juden für die Leipziger den Hitler machen“, der nach der Präsentation des Buches im Rahmen einer Lesung an der Uni Leipzig im Internet veröffentlicht worden war. Broder, der selbst Jude ist, hatte zu diesem Bericht den Vorspann geschrieben und dabei seine umstrittene Überschrift gewählt.

Der 61 Jahre alte Verleger aus Neu-Isenburg hatte im Prozeß ausgesagt, sich durch den „Vergleich mit Hitler“ verletzt gefühlt zu haben. Nach Überzeugung des Gerichts war es nicht Broders Absicht, den jüdischen Verleger mit der „Person Hitlers als Massenmörder“ gleichzustellen. Der Journalist habe vielmehr in „sehr überspitzter Art und Weise“ auf die im Internet veröffentlichte Kritik an Melzer und Meyer aufmerksam machen wollen, hieß es im Urteil. Die Richterin betonte, im strafrechtlichen Sinne stellten Broders Äußerungen aber keine Beleidigung dar und seien von dem Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Broder sollte einem Strafbefehl zufolge 1500 Euro wegen Beleidigung zahlen. Weil der Journalist Widerspruch eingelegt hatte, war es zum Prozeß gekommen.

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