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Pressefreiheit „Stern“ verklagt Belgien

14.04.2005 ·  Rund ein Jahr nach der Razzia der belgischen Polizei gegen den ehemaligen Brüssel-Korrespondenten Hans-Martin Tillack will der „Stern“ das Land Belgien vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verklagen.

Von Karen Krüger
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Pressefreiheit ist keine Selbstverständlichkeit, auch nicht mitten im Herzen Europas.

Als der Brüsseler "Stern"-Korrespondent Hans-Martin Tillack am 19. März 2004 morgens um 7.10 Uhr die Tür seiner Brüsseler Wohnung öffnet, stehen sechs Beamte der belgischen Bundespolizei mit einem Durchsuchungsbefehl vor ihm. Im Auftrag des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung, genannt Olaf, beschlagnahmen die Polizisten Unterlagen, Kontoauszüge, den Computer, die Handys und das Adreßbuch des Journalisten: Korruption, lautet der Vorwurf der Brüsseler Behörde. Aus seinem Büro im internationalen Pressezentrum, in das Tillack die Polizisten gegen zehn Uhr begleitet, nehmen die Beamten siebzehn Kisten mit Unterlagen sowie einen verschlossenen Rollschrank mit. Zehn Stunden verhören sie den "stern"-Korrespondenten danach in einem Büro der belgischen Bundespolizei.

Der Nebel hat sich kaum gelichtet

Mehr als ein Jahr ist vergangen. Seine Unterlagen hat der Journalist seither nicht wiedergesehen. Und das, obwohl der Verdacht der Korruptionsbehörde Olaf auf sehr wackligen Füßen steht. Da bisherige rechtliche Schritte gegen sie scheiterten, bereitet das Magazin "Stern" nun eine Klage gegen das Vereinigte Königreich Belgien vor dem Internationalen Menschengerichtshof in Straßburg vor. Nach Ansicht des Magazins hat die Behörde durch die Beschlagnahme von Aktenmaterial ihres Korrespondenten gegen Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtscharta verstoßen, der den Schutz von journalistischen Quellen umfaßt.

"Wir wollen mit der Klage feststellen lassen", sagt der "Stern"-Chefredakteur Thomas Osterkorn, "ob in Europa und damit auch in Brüssel journalistische Grundsätze wie der Quellenschutz grundsätzlich unantastbar sind. Das betrifft nicht nur den Fall unseres Kollegen Hans-Martin Tillack, sondern alle recherchierenden Journalisten." Bis Ende Mai muß die Klage in Brüssel eingereicht sein. Kein einfaches Stück Arbeit, denn der Nebel in Brüssel um die Affäre hat sich seit der Beschlagnahmeaktion kaum gelichtet.

Schwere Mißstände in der Brüsseler Politik

Der formale Anlaß der Razzia liegt inzwischen gut drei Jahre zurück: Im Februar und März 2002 veröffentlichte Hans-Martin Tillack im "Stern" zwei Artikel über ein brisantes Dossier des niederländischen EU-Kommissionsbeamten Paul van Buitenen, das schwere Mißstände in der Brüsseler Politik und Verwaltung auflistete. Im Februar 2003 erstellte daraufhin Alberto Perduca, der Leiter der Olaf-Ermittlungsabteilung, die im Jahr 1999 nach dem Sturz der letzten EU-Kommission mit dem Ziel, gegen Korruption und Vetternwirtschaft zu kämpfen, gegründet wurde, Strafanzeige bei der Hamburger Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf "Begehung einer Korruptionsstraftat".

Als Tatverdächtigen nennt das Dokument den Journalisten Hans-Martin Tillack sowie "eine oder mehrere namentlich unbekannte Bedienstete der Europäischen Kommission, des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung oder einer anderen Europäischen Institution" sowie "einen oder mehrere Angehörige der Chefredaktion des ,stern'". Der Vorwurf der Korruptionsbehörde stützt sich auf eine Aussage des Journalisten Joachim Gross, der von Februar bis Oktober 1989 beim "stern" arbeitete.

Vierstündige Durchsuchung

Laut Gross, so heißt es in den Akten von Olaf, habe Tillack für den Erhalt der kritischen Dokumente 8.000 Euro oder Deutsche Mark bezahlt. Was dieser jedoch vehement bestreitet, wie er bereits damals (22. März 2004) dieser Zeitung sagte: "Daß ich jemals Geld für Informationen bezahlt habe, ist eindeutig falsch und durch nichts belegt." Obwohl sich die Aussage von Gross nicht verifizieren ließ und der in diesem Zusammenhang von Gross laut Olaf-Akten, die dieser Zeitung vorliegen, zitierte ehemalige Chef vom Dienst des "stern", Wilfried Krause, die Zahlung ebenfalls bestritt, leitete die Korruptionsbehörde Ermittlungen gegen Tillack ein. Ergebnis war die Razzia in Brüssel.

Der Zugriff erfolgte überfallartig, weil, wie es in der Strafanzeige hieß, der verdächtigte Journalist im Begriff sei, Brüssel zu verlassen, um eine Korrespondentenstelle des "stern" in Washington anzutreten. "Mit seinem Weggang aus Brüssel dürften wichtige Beweismittel in Brüssel unwiderruflich verlorengehen", meinte Olaf. Ein rasches Vorgehen der Hamburger und Brüsseler Ermittlungsbehörden sei deshalb sicherzustellen. Vier Stunden lang durchsuchte die Polizei das Brüsseler Büro des Journalisten und beschlagnahmte sämtliche Materialien.

Der Grund für die Eile

Nach Angaben von Hans-Martin Tillack hat Franz-Hermann Brüner, der deutsche Leiter von Olaf, jedoch gewußt, daß nicht ein Umzug nach Washington, sondern einer nach Hamburg bevorstand. Allein aus diesem Grund sei die Razzia fragwürdig gewesen. Dem Vorwurf des "Stern", daß Olaf die Behauptung, er gehe nach Washington, wider besseres Wissens aufgestellt habe, habe die EU-Kommission bislang in keinem ihrer Schriftsätze widersprochen.

Pikant war der Zeitpunkt der Razzia auch vor dem Hintergrund, daß das belgische Parlament just zu diesem Zeitpunkt an einem Gesetz arbeitete, das den Schutz journalistischer Quellen gewährleisten sollte. Im März dieses Jahres wurde es endlich verabschiedet (F.A.Z. vom 24. März 2005). Journalisten, die in Belgien arbeiten, müssen fortan der Justiz die Herkunft ihrer Informationen nicht mehr preisgeben, selbst wenn Verdacht besteht, daß die Informationen auf widerrechtlichem Wege in die Redaktion gelangt sind. Für Hans-Martin Tillack kommt dieses Gesetz zu spät. Sollte mit der Razzia noch rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der Neuen Regelung brisantes Material gesichert werden? War das der Grund für die Eile?

Tillack sollte die Akkreditierung entzogen werden

Für diese These spricht nicht nur das überhastete, ruppige Vorgehen der belgischen Polizei - wegen fehlender Werkzeuge konnte ein Stahlschrank im Büro Tillacks erst einen Tag nach der Razzia mit Hilfe eines Schlossers geöffnet werden. Viel weitreichender ist die Tatsache, daß die Vorwürfe gegen Tillack zu diesem Zeitpunkt bereits zwei Jahre alt waren.

Erstmals im März 2002 hatte Olaf in einer Pressemiteilung öffentlich behauptet, "ein Journalist" habe für einen Bericht über interne Betrugsermittlungen gegen das EU-Statistikamt Eurostat einem Beamten Geld gezahlt, um an Informationen zu kommen. Tillack wurde zwar explizit nicht genannt, da aber die entsprechenden Enthüllungen bis dato nur im "Stern" gestanden hatten, deutete alles auf ihn hin. Auf eine Anfrage zu einer eindeutigen Klärung in dieser Sache durch den Ombudsmann der EU, Jacob Södermann, legte Olaf aber selbst in einem Schreiben aus dem Monat März 2003 keine konkreten Beweise gegen Tillack vor. Dennoch schlug die Behörde in einem der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vorliegenden internen Schreiben aus dem Jahr 2002 schon vor, dem Journalisten seine Akkreditierung für die EU-Kommission zu entziehen und den Fall an die belgischen Behörden weiterzuleiten. Im November 2003 brachten ihr Vorgehen der Antikorruptionsbehörde Olaf schließlich eine Rüge des europäischen Ombudsmann Nikiforos Diamandouros ein.

Ruf bereits geschädigt

Der "Stern"-Korrespondent Hans-Martin Tillack zählt zu den Journalisten, die den europäischen Gedanken unterstützen, indem sie auf Mißwirtschaft, Vetternwirtschaft und Geldverschwendung in Brüssel aufmerksam machen. "In Brüssel gilt man dann schnell als Nestbeschmutzer," sagte der Journalist in einem Interview mit dieser Zeitung. Deshalb, so seine Vermutung, habe die Kommission auch vermutlich die Untersuchung gegen ihn angestoßen. "Das Material, was ich damals gesammelt habe, wäre Sprengstoff für die Ära Prodi gewesen." Fragwürdig ist die Haltung des Leiters der Olaf-Behörde, Franz Hermann Brüner, in dieser Sache. In einem internen Olaf-Vermerk über Tillack wird angeführt, daß dieser einen Artikel "gegen" den Chef der Behörde vorbereite - just zu dem Zeitpunkt, als es um die Verlängerung von dessen Amtszeit ging. Den Vorwurf, daß es sich hier auch um eine Privatfehde handele, wies Brüner vehement zurück.

Bis heute ist Hans-Martin Tillack die Einsicht in seine Untersuchungsakte verwehrt geblieben: Solange er nicht explizit Gegenstand der Ermittlungen sei, dürfe er die Unterlagen nicht einsehen. Mehrere Klagen des Journalisten gegen das Vorgehen der belgischen Polizei scheiterten in allen Instanzen. Eine Klage beim EU-Gerichtshof in Luxemburg gegen die EU-Kommission wurde ebenfalls abgewiesen. Tillack hofft nun, daß die Beschwerde des "Stern" selbst ein wenig Licht ins Dunkel bringt. "Wir sind optimistisch, daß wir in Straßburg Erfolg haben. Der Menschengerichtshof ist dafür bekannt, journalistenfreundlich zu handeln", sagt Tillack im Gespräch.

Sein Ruf sei bereits geschädigt. Sollte sich, meint Tillack, das Gericht der Vorverurteilung durch Olaf anschließen, sei nicht nur seine Arbeit, sondern das Prinzip des unabhängigen Journalismus generell gefährdet: "Mein Adreßbuch wurde beschlagnahmt, meine gesamte E-mail-Korrespondenz ist in den Händen der Behörde. Wenn meine Quellen bei der EU nicht vertraulich bleiben, dann kann man sich sicher sein, daß die betreffenden Beamten nicht mehr mit Journalisten reden." Der Nebel über Brüssel wird dann noch dichter.

Quelle: F.A.Z., 15.04.2005, Nr. 87 / Seite 40
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