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„Obstkrieg“ Beatles verlieren gegen Apple

08.05.2006 ·  Die amerikanische Computerfirma Apple hat ihren Rechtsstreit gegen die Beatles-Musikfirma Apple Corps gewonnen. iTunes darf nun weiter mit dem Apfel-Logo werben, entschied ein Gericht in London.

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Die amerikanische Computerfirma Apple hat ihren Rechtsstreit gegen die Beatles-Musikfirma Apple Corps gewonnen. Ein Gericht in London urteilte am Montag, der amerikanische Konzern habe nicht das Markenrecht des Musikunternehmens verletzt. Damit kann iTunes weiter das Firmenzeichen eines angebissenen Apfels verwenden.

Die amerikanische Firma legte sofort nach der Urteilsverkündung eine Millionenrechnung für die Prozeßkosten vor, die jetzt die Ex-Beatles begleichen sollen. Apple Corp. gehört Paul McCartney, Ringo Starr, John Lennons Witwe Yoko Ono und den Erben von George Harrison. Die beiden Apples hatten 1991 eine Vereinbarung zum Nutzen ihrer jeweiligen apfelförmigen Logos getroffen. Dabei verpflichtete sich die Computerfirma nach Angaben der Beatles-Anwälte, nicht ins Musikgeschäft einzusteigen.

3,7 Millionen Songs unter dem Apfel-Logo

Apple Corps sah dies nun durch das Online-Musikgeschäft „iTunes“ des Computer-Konzerns verletzt. Der Vertreter der Ex- Beatles, Geoffrey Vos, machte geltend, daß iTunes unter dem Apfel-Logo weltweit 3,7 Millionen Songs verfügbar gemacht und damit Milliarden von Dollar verdient habe.

Apple Computer hielt dagegen, bei iTunes handele es sich hauptsächlich um ein System zur Datenspeicherung. Experten waren sich stets uneins, inwieweit durch iTunes den Geschäften der Beatles-Nachfolger unter dem Logo eines natürlich dargestellten frischen grünen Apfels der Sorte Granny Smith Schaden entstehen könnte.

Prozeßkosten in Millionenhöhe

Nach britischen Medienberichten war der Richter Martin Mann von Anfang an nicht der Auffassung, daß die Klage der Ex-Beatles gerechtfertigt sei. Er habe eingeräumt, einen iPod zu besitzen, der über das Internet mit iTunes verbunden ist. Allerdings hatte der Richter bei Vorverhandlungen zum Beispiel den Antrag von Apple abgelehnt, das Verfahren ins heimischen Kalifornien zu verlegen.

Lord Grabiner, der Anwalt von Apple, stellte unmittelbar nach der Urteilsverkündung den Antrag, den Klägern die Zahlung eines Abschlags für die Prozeßkosten in Höhe von 1,5 Millionen Pfund (2,2 Millionen Euro) aufzuerlegen. Zudem muß die Beatles-Firma ihre eigenen Kosten des Rechtsstreits tragen, die etwa in der gleichen Höhe liegen sollen.

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