15.06.2012 · Von lebensbejahendem Optimismus bis zu tiefschwarzer Klavierschwermut: Bruno Kramm empfiehlt wieder die besten, frei erhältlichen Songs aus dem Internet.
Richtlinien für Lesermeinungen
Die FAZ.NET-Redaktion bietet allen registrierten und eingeloggten Nutzern die Möglichkeit, sich mit den aktuellen Beiträgen auf FAZ.NET konstruktiv und kritisch auseinanderzusetzen und eigene Leser-Kommentare zu veröffentlichen. Für jede Meinungsäußerung stehen 1000 Zeichen zur Verfügung. Voraussetzung für eine Veröffentlichung ist, dass die Verfasser und Verfasserinnen ihren wirklichen Namen nennen, d.h. in ihrer FAZ.NET-Registrierung den korrekten Vor- und Nachnamen eingetragen haben. Im Falle der Veröffentlichung des Leser-Kommentars weisen wir am Beitrag sowohl den Klarnamen als auch den Nickname des Lesers aus. Unter Pseudonym oder anonym verfasste Texte können nicht berücksichtigt werden.
Veröffentlicht werden nur Beiträge, die auf den jeweiligen Artikel und sein Thema seriös und sachbezogen eingehen. Links- und rechtsradikale, pornographische, rassistische, beleidigende, verleumderische sowie ruf- und geschäftsschädigende Inhalte können nicht berücksichtigt werden, ebenso wenig sachlich falsche oder in angemessener Zeit nicht nachprüfbare Behauptungen. Links sind in den Leser-Kommentaren von FAZ.NET nicht gestattet. Die Redaktion behält sich vor Leser-Kommentare zu kürzen oder zu modifizieren. Jeder verfasste Beitrag wird von der Redaktion geprüft und schnellstmöglich veröffentlicht, sofern er diesen Richtlinien für FAZ.NET-Lesermeinungen nicht zuwiderläuft. Nutzern, die wiederholt versuchen, den Richtlinien nicht entsprechende Beiträge zu veröffentlichen, kann die Registrierung entzogen werden.
Für veröffentlichte Meinungsbeiträge gewähren Sie uns das unentgeltliche, zeitlich und örtlich unbegrenzte und nicht ausschließliche Recht, diese Aussagen ganz oder teilweise zu nutzen, zu vervielfältigen, zu modifizieren, anzupassen, zu veröffentlichen, zu übersetzen, zu bearbeiten, zu verbreiten, aufzuführen und darzustellen, Dritten einfache Nutzungsrechte an diesen Aussagen einzuräumen sowie die Aussagen in andere Werke und/oder Medien zu übernehmen.
Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass der gesamte Auftritt von FAZ.NET von verschiedenen Suchmaschinen intensiv ausgewertet wird und die Inhalte dort auch gelistet werden. Das schließt die Leser-Kommentare automatisch ein, so dass diese auch über FAZ.NET hinaus im Internet jederzeit recherchierbar sind.
Beitrag nicht auf üblichem FAZ-Niveau
Um mal einige Beispiele zu nennen:
"auf den staubigen, vom Licht abgewandten Spuren des Johnny Cash
und Bob Dylan"
"beeindruckende Seelenminiaturen auf seinem beschwerlichen
Fußweg in den Olymp des Country Blues"
"Retrokosmos der üppig schillernden Klangvielfalt"
"Die oberflächliche Leichtigkeit der tanzbaren Songs wird von
einem infizierenden Wehmutstropfen benetzt"
"unverstelltes Understatement der Instrumentierung"
"Grande Dame des alternativen Chanson Noir"
"tiefschwarz entrückte Klavierballade und ein legendärer
Stellvertreter ihres Schaffens"
Sorry, aber eine solche Sammlung unbeholfen wirkender,
klischeestrotzender Phrasen passt nun wirklich nicht in die FAZ - oder
ist diese jetzt ein Blog? Nachtrag: Ja!
Hier stehen ein paar gute Fragen
Da ich weder die Muße habe, hier alles selbst zu schreiben, noch so treffend formulieren kann, möchte ich auf ein paar Fragen hinweisen, die Herr Kramm sich gefallen lassen muss.
Warum ist eigentlich Bruno Kramm bei einem Major-Verlag?
Bruno Kramm suggeriert in seiner Kolumnen-Ankündigung, es handele sich bei seinen "Hits" um Gema-freie Musik, die ohne Verwertungsgesellschaften auskommt. Die Realität ist aber, dass Amanda Palmer Mitglied der Verwertungsgesellschaft ASCAP (dem amerikanischen Pendant der Gema) ist, genauso wie Zoe Keating, die in der ersten Folge seiner “Hits” empfohlen wurde. Jay Fraser ist Mitglied in der australischen Verwertungsgesellschaft APRA. Und Andreas Weiss von der Band “The Rabid Whole” in der kanadischen Verwertungsgesellschaft SOCAN. Und auf der Homepage der Band Xylos kann man lesen, dass die Band bei Lizenzanfragen von der Universal Music Group vertreten wird. Bruno Kramm ist selber Gema-Mitglied.
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 15.06.2012 15:45 UhrFortsetzung: Warum ist Bruno Kramm bei einem Major-Verlag?
Interessanter Funfact: als Urheber hat Bruno Kramm alle wesentlichen Werke seiner Band “Das Ich” bei Banshee Publishing verlegt, einer Verlags-Edition, die von dem Major-Verlag Universal Publishing betreut wird. Wasser predigen und Wein trinken.