Ein Plagiat, also „geistiger Diebstahl“, ist ein Vergehen und kann nach §106 des Urheberrechtsgesetzes mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden. Bei nachgewiesenem Plagiat handelt es sich also nicht um eine Bagatelle oder ein Kavaliersdelikt. Abwegig ist, wenigstens zurzeit, deshalb die Auffassung, wie sie im Grundsatzprogramm der Piratenpartei deutlich wird, wonach das geltende Urheberrecht eine unzumutbare Beschränkung der „aktuellen Entwicklung“ darstelle, da es „auf einem veralteten Verständnis von so genanntem geistigem Eigentum“ basiere.
In die öffentliche Diskussion gerieten das Urheberrecht und damit das Plagiats-delikt durch die umfangreiche Aneignung fremden geistigen Eigentums in wissenschaftlichen Arbeiten, insbesondere in Dissertationen. Dabei handelte es sich nicht um Nachlässigkeiten, um „Schwächen“ oder „Mängel“ einer Doktorarbeit, wie beispielsweise die Europa-Parlamentarierin Silvana Koch-Mehrin (FDP) nach Entziehung ihres Doktortitels durch den Promotionsausschuss der Universität Heidelberg reklamierte. Sie war bei weitem nicht die Einzige, die sich so aus der Affäre zu ziehen gedachte.
Dreiste Rechtfertigungsversuche
Ähnlicher Ausreden hatten sich schon der ehemalige Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) und die Tochter des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Stoiber, Veronica Saß, bedient. Die Unternehmerin Margarita Mathiopoulos berief sich auf „Flüchtigkeitsfehler“, der Bundestagsabgeordnete Bijan Djir-Sarai (FDP), dem ebenfalls der Doktortitel aberkannt wurde, sah „keinen Anlass für eine Stellungnahme“. Bemerkenswert war auch ein Talkshow-Auftritt des Europa-Parlamentariers Jorgo Chatzimarkakis (FDP), dessen Rechtfertigungsversuche an Dreistigkeit kaum zu überbieten waren.
Weitere Doktorarbeiten bekannter Persönlichkeiten wurden geprüft, unter anderen des niedersächsischen Kultusministers Bernd Althusmann (CDU), der Texte aus anderen wissenschaftlichen Werken übernommen und nicht als Zitate gekennzeichnet hatte. Zwar kam eine fünfköpfige Untersuchungskommission der Universität Potsdam zu dem Ergebnis, dass „Mängel von erheblichem Gewicht“ vorlägen, die guter wissenschaftlicher Arbeit nicht entsprächen. Erstaunlicherweise wurde das Verfahren dennoch eingestellt, da sich die Plagiatsvorwürfe angeblich nicht erhärtet hätten.
Abzuwarten bleibt, wie der Fakultätsrat der Universität Düsseldorf in der Plagiatssache der Bundesbildungsministerin Annette Schavan entscheiden wird, die nach Untersuchungen von Experten in ihrer Doktorarbeit mit dem Titel „Person und Gewissen“ zahlreiche Quellen nicht ausreichend gekennzeichnet hat. Wie berichtet wird, hat der Prodekan der Philosophischen Fakultät Stefan Rohrbacher in einem nun bekanntgewordenen Gutachten Textstellen auf sechzig von insgesamt 351 Seiten beanstandet. Die Arbeit, so Rohrbacher, weise „das charakteristische Bild einer plagiierenden Vorgehensweise“ auf. Der Gutachter kommt zu dem Schluss: „Eine leitende Täuschungsabsicht ist nicht nur angesichts der allgemeinen Muster des Gesamtbildes, sondern auch aufgrund der spezifischen Merkmale einer signifikanten Mehrzahl von Befundstellen zu konstatieren.“
Oft geht das Verfahren aus wie das Hornberger Schießen
Nachdem der Vorwurf des Plagiats bereits im Mai auf der Internetseite „Schavanplag“ erhoben worden war, warf die Ministerin ihren Kritikern zunächst selbstherrlich vor, sich in der Anonymität zu verstecken. Jetzt ließ sie mitteilen, sie habe „sorgfältig gearbeitet“ und „weise die Unterstellung einer Täuschungsabsicht entschieden zurück“; bei der Abfassung ihrer Dissertation seien ihr allenfalls kleine handwerkliche Fehler unterlaufen. Bisher sah sie keinen Grund zurückzutreten, sie will sich gegen die Vorwürfe zur Wehr setzen. Wie das Verfahren ausgehen wird, steht in den Sternen, eventuell, wie bei Althusmann, wie das Hornberger Schießen. Schon Abiturienten und Studenten müssten in einem ähnlich gelagerten Fall mit ernsthaften Konsequenzen rechnen, aber vor dem Gesetz sind eben doch nicht alle gleich.
Das Bedürfnis, sich mit dem beliebtesten deutschen Vornamen zu schmücken, scheint so groß zu sein, dass selbst vor Straftaten nicht zurückgeschreckt wird. Außerordentlich peinlich und für den „Wissenschaftsstandort Deutschland“ blamabel ist, dass Althusmann nicht nur Kultusminister, sondern 2011 außerdem noch Präsident der Kultusministerkonferenz war. Annette Schavan ist immerhin Bundesministerin für Bildung und Forschung. Und Koch-Mehrin war Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments und Mitglied im EU-Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie; übrigens löste sie in dieser Position 2011 ihren Parteikollegen Chatzimarkakis ab.
Neben Urheberrecht auch falsche Versicherung des Eides
Wer wissenschaftlich arbeitet, weiß, dass und wie zu zitieren ist, wenn Gedankengut anderer übernommen wird. Insofern ist bei Täuschungsversuchen grundsätzlich von Vorsatz auszugehen. Wenn aber ein Doktorand mit den Gepflogenheiten wissenschaftlichen Arbeitens wirklich nicht vertraut gewesen sein sollte, disqualifiziert er sich damit für eine Promotion, und ihm ist im Nachhinein sein Doktortitel abzusprechen. Dabei geht es selbstverständlich nicht um zwei, drei vergessene Anführungszeichen, sondern um nicht gekennzeichnete Übernahmen fremder Ideen und Textstellen größeren Umfangs.
Außer einem Verstoß gegen das Urheberrecht können weitere Delikte vorliegen. Universitäten verlangen in der Regel eine eidesstattliche Erklärung, dass der Doktorand seine Dissertation eigenständig und nur unter Verwendung der angegebenen Hilfsmittel angefertigt hat. Wird dagegen verstoßen, liegt eine falsche Versicherung an Eides statt vor, die nach §156 des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe zu ahnden ist. Wurde ein Ghostwriter engagiert, was vermutlich keine Seltenheit ist, sich jedoch nur schwer nachweisen lässt, kann noch Urkundenfälschung nach §267 StGB in Betracht kommen; das Gesetz sieht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor, schon der Versuch ist strafbar. Außerdem kann der betroffene Urheber in einem zivilrechtlichen Verfahren Schadensersatz fordern.
Man verkehrt die Tatsachen: Der Täter fühlt sich verfolgt
Weitere Fälle der Erschleichung von Doktortiteln sind inzwischen bekanntgeworden, andere werden folgen. Wenn behauptet wird, es finde eine Treibjagd auf Plagiatoren statt, ist das eine Verkehrung der Tatsachen: Der Täter fühlt sich verfolgt. Eigentum, auch geistiges, steht unter dem Schutz des Gesetzes; auch ist die Reputation der Universitäten und des gesamten Wissenschaftsbetriebes gefährdet. Unabweisbar drängt sich die Frage auf, ob heute in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft vor allem die rücksichtslosen Durchsetzer, die Blender und Betrüger in Spitzenpositionen kommen. Aber Staatsanwaltschaften und Gerichte reagieren, wenn überhaupt, mit ungewöhnlicher Milde auf diese kriminellen Machenschaften einer angeblichen Elite.
Aber nicht nur unter Politikern und Managern ist der Diebstahl geistigen Eigentums verbreitet. Auch unter Literaten und in der Literaturszene werden ständig Ideen gestohlen, oder es wird schamlos ab- und umgeschrieben. Manchen Autoren oder Lektoren fällt nichts (mehr) ein; sie schauen nur noch, wo sie etwas für ihre Arbeit Verwertbares finden. So kommt es vor, dass in dem Roman eines Autors zahlreiche Passagen aus Büchern eines Kollegen auftauchen; ein Lektor lehnt ein Manuskript ab und vermittelt die Idee oder den Titel an einen anderen.
Es gibt keine Entschuldigung
Für einen Skandal sorgte 2010 der Roman „Axolotl Roadkill“ von Helene Hegemann (Jahrgang 1992). Teile ihres Buchs waren dem Internetroman „Strobo“ des Berliner Bloggers Airen entnommen und nicht als Übernahmen gekennzeichnet, also eindeutig Plagiate. Die Verteidiger der Autorin verharmlosten ihren Diebstahl als avantgardistisches „Sampling“ oder „Sharing“. Die Plagiatorin einigte sich dann außergerichtlich mit dem Urheber. Von der Instinktlosigkeit von „Literaturverwaltern“ zeugt allerdings, dass Hegemanns Roman trotz der Plagiats- und Betrugsvorwürfe für den Preis der Leipziger Buchmesse nominiert wurde.
Manche Ideen liegen zwar in der Luft, und jeder Autor wird sich hin und wieder dabei ertappen, dass er Gedanken anderer übernimmt - warum auch nicht. Wenn jedoch Parallelen bis in Einzelheiten hinein auftreten oder sogar seitenweise wörtlich abgeschrieben wird, kann von geistigem Diebstahl, also einem strafrechtlich relevanten Plagiat, ausgegangen werden.
Es gibt nicht wenige Autoren, die nur da geistreich sind, wo sie Ideen und sogar Formulierungen anderer Autoren übernommen haben. Das kann ganz kurzweilig sein, reicht aber keineswegs aus. Man hört dann das Argument, es sei ohnehin schon alles gedacht und geschrieben worden, was natürlich nur zum Teil stimmt, denn unter veränderten Verhältnissen entstehen immer wieder neue Ideen.
Plagiatoren begehen einen besonders perfiden Diebstahl. Dem Urheber gehen die gestohlenen Ideen und Inhalte weitgehend verloren, weil sie nicht mehr originär sind. Und der Plagiator profitiert unrechtmäßig in mehrfacher Hinsicht: Er brilliert mit fremdem Geistesgut, fördert seine Karriere und steigert sein Einkommen durch die Aneignung fremder Arbeit. Dass nach neueren Untersuchungen ständig Ideen gestohlen und wissenschaftliche, literarische oder künstlerische Werke ausgebeutet werden, ist keine Entschuldigung, eher ein Armutszeugnis für unsere Kultur. Vielleicht erklärt sich der Mangel an Unrechtsbewusstsein daraus, dass Erfolg im Kapitalismus nicht selten durch Aneignung der von anderen geleisteten Arbeit entsteht.
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