Es scheint wie ein wucherndes Krebsgeschwulst, welches das Wissenschaftssystem nun nicht mehr loswerden wird: Immer häufiger werden Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens in Berufungsverfahren, bei Stellenbesetzungen oder aus kollegialer Rache instrumentalisiert. Das sogenannte Whistleblowing, der häufig anonym gestreute Plagiats- oder Fälschungsvorwurf, beschäftigt zunehmend auch die Ombudspersonen für die Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis an Universitäten und Forschungseinrichtungen. Autorschaftskonflikte, gefälschte Daten, manipulierte Bilder, verschwundene Versuchsprotokolle, lückenhaft geführte Laborbücher, das sind die wissenschaftlichen Verfehlungen vor allem aus den Natur- und Technikwissenschaften, die weit häufiger vorkommen als Plagiate in den Geisteswissenschaften - obwohl diese in der öffentlichen Diskussion im Vordergrund stehen, weil sie sich auch von Nichtfachleuten identifizieren lassen. Wer solch ein wissenschaftliches Fehlverhalten bei einem Kollegen oder gar Vorgesetzten zu erkennen glaubte, hat nicht selten mehr Nachteile in Kauf nehmen müssen als der Übeltäter selbst.
Die Hemmungen, sich an den Ombudsmann der eigenen Universität oder des eigenen Instituts zu wenden, sind oft so groß, dass es mancher vorzieht, sich an den überregional tätigen „Ombudsmann für die Wissenschaft“ zu wenden. Im Unterschied zu einem Compliance-Beauftragten in einem Unternehmen wird ein Ombudsmann, der sich als neutraler Ansprechpartner versteht, nie von sich aus tätig, sondern immer nur auf Anfrage. Er nimmt seine Arbeit als unabhängige Beratungs- und Vermittlungseinrichtung in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und ihrer möglichen Verletzung wahr - und zwar nicht nur bei einem Bezug zur Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), sondern in jedem Fall möglichen Fehlverhaltens in der Wissenschaft. Wenn die Prüfung des vorgetragenen Sachverhalts einen konkreten Anhaltspunkt auf einen Verstoß ergibt, wird der betroffene Wissenschaftler zunächst um eine schriftliche Stellungnahme gebeten - das geschieht mit ausdrücklichem Einverständnis des Hinweisgebers.
Der Ombudsmann untersucht, die Fakultät sanktioniert
Die Anonymität des Anrufenden kann auf Wunsch gewahrt werden. Reicht die Stellungnahme für eine klare Einschätzung nicht aus, nutzt der Ombudsmann die Möglichkeit zu einem gemeinsamen Gespräch, bei dem alle Beteiligten ihre Sicht der Dinge darlegen können. Sind die Betroffenen für eine Konfliktlösung aufgeschlossen und die Ombudspersonen geschickte Mediatoren, können bei einer solchen Anhörung auch schon Lösungen für einen bestehenden Konflikt entwickelt werden. Bei den häufigen Autorschaftskonflikten kann das zum Beispiel die Formulierung eines Erratums im Falle einer zunächst nicht gewährten Autorschaft sein. Es soll nämlich noch immer Direktoren naturwissenschaftlicher Institute geben, die sich bei den Veröffentlichungen ihres Instituts grundsätzlich als Erstautor angeben lassen, obwohl sie diese nie gesehen haben. Das ist grobes wissenschaftliches Fehlverhalten. Es versteht sich von selbst, dass die Beratungen beim Ombudsmann nicht öffentlich sind und wegen des nötigen Vertrauensschutzes auch keine Akteneinsicht gewährt wird. Sollte die Verpflichtung, die Vertraulichkeit auch nach Abschluss eines Ombudsverfahren zu wahren, von auch nur einem der Beteiligten gebrochen werden, kann das zu einer regelrechten Brunnenvergiftung führen. Das gilt etwa dann, wenn hinterher kolportiert wird, dass ein Beteiligter einer vom Ombudsmann für die Wissenschaft vorgeschlagenen Lösung nicht zustimmen wollte. Ein Bruch der Vertraulichkeit ist in den Augen des Ombudsmanns wiederum ein Verstoß gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis. Ausgeschlossen ist, dass der überregionale Ombudsmann einen Regelverstoß aufgreift, der schon von einer anderen Ombudseinrichtung geprüft wird. Er kann auch kein anderes Verfahren revidieren.
Häufig wird an die überregionale Ombudsstelle aber auch ein Anfangsverdacht auf ein Plagiat herangetragen, den der Ombudsmann an die zuständige Kommission oder den Promotionsausschuss der betroffenen Fakultät weiterleitet. Für die Untersuchung eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens und die Auseinandersetzung darüber kann der örtliche oder überregionale Ombudsmann eingeschaltet werden, für die Sanktionierung eines Fehlverhaltens wie die Titelaberkennung aber ist immer die Fakultät zuständig. Immer häufiger wird in Universitäten und Forschungseinrichtungen erwogen, ob es nicht günstig wäre, die Untersuchung des Fehlverhaltens und die Entscheidung über die Sanktionierung strikt zu trennen. Im Fall Guttenberg war neben dem Promotionsausschuss der juristischen Fakultät auch das Ombudsgremium der Universität Bayreuth eingeschaltet. Im Fall Schavan scheint ausschließlich der Promotionsausschuss der Philosophischen Fakultät der Universität Düsseldorf mit der Untersuchung und den wahrscheinlichen Konsequenzen daraus befasst zu sein.
Die DFG fördert die Weiterbildung
Die Ombudspersonen an großen Universitäten sprechen inzwischen von einem deutlichen „Guttenberg-Effekt“: sie werden viel häufiger in Anspruch genommen als noch vor wenigen Jahren, manche verzeichnen eine Zunahme von fast 50 Prozent der früheren Verdachtsfälle und Vorwürfe. Entsprechend zeitraubend ist dieses Ehrenamt, um das sich Wissenschaftler, die ohnehin mit reichlich vielen Gremiensitzungen, Gutachten, Prüfungen und anderen Verwaltungsaufgaben belastet sind, nicht gerade reißen. Wer persönlich nicht unabhängig oder besonders harmoniebedürftig ist, wird sich kaum für das Amt des Ombudsmanns eignen. Ungünstig ist auch, wenn dieses Amt ausgerechnet von einem außerplanmäßigen Professor oder anderen Außenstehenden wahrgenommen wird. Sie haben in einer Fakultät oder in einem Institut nicht die starke Stellung, die sie für ihr Amt unbedingt brauchen.
Weil sie zunehmend Mediationsaufgaben wahrnehmen, bietet die DFG zusammen mit dem Zentrum für Wissenschaftsmanagement in Speyer Workshops für Konfliktmanagement und Mediation für Ombudspersonen an. Das sei ein wichtiger Schritt zur Professionalisierung des Ombudswesens, sagt DFG-Generalsekretärin Dorothee Dzwonnek. In den Workshops können die beteiligten Ombudspersonen konkrete Fälle vorstellen und im vertraulichen Dialog untereinander und mit Trainern diskutieren und nach Lösungsmöglichkeiten suchen. Der erste Workshop findet Mitte Dezember in Bonn statt, weitere werden folgen. Für alle vier geplanten Workshops übernimmt die DFG für ihre Mitgliedseinrichtungen die Teilnahmegebühren, um das Ombudswesen zu stärken. Damit es künftig weniger Regelverstöße gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis gibt, müssen nicht nur weniger Doktorarbeiten geschrieben, sondern schlechte auch mutiger abgelehnt werden. Vor allem können Studenten und Doktoranden nicht früh genug mit den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis - und zwar auf ihr jeweiliges Fach bezogen - vertraut gemacht werden. Es gibt deshalb eine ganze Reihe von Lehrveranstaltungen, die im Auftrag des Ombudsmann für die Wissenschaft entwickelt wurden. Dazu zählt ein eigenes Curriculum für Medizin und Biowissenschaften, ein Modul für Fehlverhalten in der Forschung, für den Umgang mit Daten und Quellen, ein weiteres Modul für Veröffentlichungsprozess und Autorschaft, für Forschung an Menschen und klinische Studien, ein Modul über Tierversuche und ein Modul zu Interessenkonflikten bei Wissenschaftskooperationen.
Beim überregionalen Ombudsmann für die Wissenschaft handelt es sich um ein Dreiergremium. Der Sprecher des Ombudsmanns ist der Bonner Staats- und Wissenschaftsrechtler Wolfgang Löwer, dazu kommen die Zellbiologin Brigitte Jockusch vom Zoologischen Institut der TU Braunschweig und die Chemikerin Katharina Al-Shamery vom Institut für Reine und Angewandte Chemie der Universität Oldenburg. Berufen werden die drei Wissenschaftler vom Senat der DFG für jeweils drei Jahre.
Die Geschäftsstelle des Ombudsmanns wird von der DFG finanziert, die im Jahre 1999 die ersten Ombudspersonen berufen hat. Die ersten Länder, die Ombudspersonen für die Wissenschaft installierten, waren die skandinavischen, inzwischen gibt es sie fast überall außer in Frankreich. Löwer, ein erfahrener Wissenschaftsrechtler und zugleich Richter am Verfassungsgericht Nordrhein-Westfalen, umschreibt die Erfahrungen seiner ersten Amtsmonate als Sprecher des Ombudsmanns so: „Wundern hört auf, man wundert sich über nichts mehr“.
Dieses Gesicht ...
Vespasia Pellegrino (Vespapelle)
- 23.11.2012, 10:13 Uhr
Nicht Guttenberg sei Dank...
Ronald Schlimm (ronslim)
- 23.11.2012, 10:07 Uhr