26.05.2009 · Der Bundestag kann sich auf kein Gesetz zur Patientenverfügung einigen. Das wäre ein Desaster für die Betroffenen. Die unklare Rechtslage führt immer wieder zu Verunsicherung und Fehlentscheidungen auf ärztlicher wie juristischer Seite.
Von Gian Domenico BorasioDas soll es jetzt gewesen sein? Sechs Jahre Debatten, Anhörungen, Kommissionssitzungen, Berge von Papieren mit Argumenten aus juristischer, medizinischer, theologischer und ethischer Sicht - und jetzt das? Wie allenthalben zu hören, stehen die Chancen, dass sich der Bundestag am Donnerstag auf ein Gesetz zur Patientenverfügung einigen wird, nahe null. Und das, obwohl in der letzten Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Bundestages am 4. März, bei allen Meinungsverschiedenheiten unter den Sachverständigen und Politikern, in einem einzigen Punkt Konsens bestand: Ein Gesetz ist dringend notwendig.
Aus Sicht der klinischen Praxis ist ein Gesetz in der Tat dringend notwendig. Die unklare Rechtslage führt immer wieder zu teilweise grotesk anmutenden Fehlentscheidungen auf ärztlicher wie juristischer Seite. So wurde kürzlich in Magdeburg ein renommierter Neurologe zu Unrecht des Totschlags an seinem Patienten angeklagt und verlor seinen Job und seine Reputation, bevor sich in der Hauptverhandlung die Staatsanwaltschaft bei ihm entschuldigte - zu spät. In Berlin wiederum missachtete ein Arzt die Verfügung seines Patienten derart gründlich, dass nur ein missverständlicher Passus in der Berufsordnung der Berliner Ärztekammer ihn vor einer Anklage rettete.
Besonders krass war eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, die festlegte, dass der Patientenwille am Lebensende zwar bezüglich der Einstellung der künstlichen Ernährung, nicht aber der Flüssigkeitszufuhr beachtet werden durfte. Die Folge: Statt eines friedlichen Sterbens in wenigen Tagen kam es zu einem für die Familie äußerst qualvollen Dahinsiechen über mehrere Wochen.
Eklatanter Wissensmangel
Mehrere wissenschaftliche Studien haben den eklatanten Wissensmangel belegt, der bezüglich Entscheidungen am Lebensende sowohl bei Ärzten als auch bei Richtern anzutreffen ist. Mehr als die Hälfte der Befragten beider Berufsgruppen ist nicht in der Lage, zwischen der verbotenen aktiven und der erlaubten passiven Sterbehilfe zu unterscheiden. Die Folgen für die Praxis kann man täglich beobachten. Die allgemeine Unsicherheit über die geltende Rechtslage wurde durch die jahrelange Debatte über ein Patientenverfügungsgesetz noch deutlich verstärkt. Und doch soll es kein Gesetz geben.
Wie konnte es so weit kommen? Alles begann am 17. März 2003 mit einem handwerklich missratenen Beschluss des Bundesgerichtshofes, der zwar die grundsätzliche Verbindlichkeit von Patientenverfügungen festlegte, aber in einer Reihe wesentlicher Punkte widersprüchliche Aussagen enthielt. Daraufhin setzte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries die Kommission „Patientenautonomie am Lebensende“ unter Vorsitz des ehemaligen Bundesrichters Klaus Kutzer ein. Sie legte im Juni 2004 Eckpunkte für ein Gesetz zur Patientenverfügung vor. Parallel dazu veröffentlichte die Enquetekommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“ des Bundestages ein Dokument, das der Patientenautonomie das Prinzip des Lebensschutzes entgegenstellte und für eine restriktive Gesetzgebung plädierte.
Zwei konkurrierende Entwürfe
Im weiteren Verfahren wurde der ursprünglich vom Justizministerium geplante Gesetzentwurf, der im Wesentlichen die geltende Rechtsprechung übernahm und präzisierte, von einer Gruppe um den SPD-Abgeordneten Joachim Stünker eingebracht. Als Gegenreaktion dazu formulierte der CDU-Abgeordnete Wolfgang Bosbach, in einer interessanten Allianz mit dem unerwartet starken wertkonservativen Flügel der Grünen, einen eigenen Gesetzentwurf, der die Wirksamkeit von Patientenverfügungen auf den „unumkehrbar tödlichen Verlauf“ einer Erkrankung beschränkte und sehr strenge formale Voraussetzungen (unter anderem die Notarpflicht) für die Wirksamkeit einer Patientenverfügung festlegte.
Das ging einigen liberalen Unionsabgeordneten zu weit. Der Widerstand kam, für viele überraschend, aus Bayern. Der CSU-Abgeordnete Wolfgang Zöller formulierte einen Entwurf, der eine grundsätzliche Verbindlichkeit von Patientenverfügungen unabhängig vom Krankheitsstadium vorsieht. Obwohl die Zöller-Gruppe ihren Entwurf als Kompromiss zwischen Stünker und Bosbach auszugeben versuchte, lag sie inhaltlich deutlich näher am Stünker-Entwurf. Dies sorgte für Unruhe in der Unionsfraktion, zumal die Bundeskanzlerin den Zöller-Entwurf unterstützte.
Der jeweils andere ist schuld
In der Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages im März dieses Jahres kam der Bosbach-Entwurf am schlechtesten weg: Alle Sachverständigen stellten die Sinnhaftigkeit der notariellen Beurkundung einer Patientenverfügung in Frage. Mehrfach erging in der Anhörung der Appell an die Stünker- und die Zöller-Gruppe, sich angesichts der großen Übereinstimmung ihrer Entwürfe doch zusammenzuraufen und eine mehrheitsfähige Vorlage zu präsentieren.
Die Erklärungen beider Gruppen, weshalb es bisher zu keiner Einigung kam, erinnern an die Aussagen von Eheleuten in Scheidungsprozessen: Der andere ist an allem schuld. Trotzdem hat die Stünker-Gruppe ihren Entwurf in letzter Minute dem Zöller-Entwurf noch mal deutlich angenähert. Die Folge dieses durch persönliche Eitelkeiten und politische Ränkespiele verursachten Chaos: Obwohl es im Parlament eine klare Mehrheit für einen liberalen Gesetzentwurf zur Patientenverfügung gibt, wird nach derzeitigem Stand aller Voraussicht nach am kommenden Donnerstag kein Gesetz beschlossen werden. Darüber freuen werden sich die um die Handlungsfreiheit ihrer Mitglieder seit jeher besorgte Bundesärztekammer sowie der konservative CDU-Flügel, der angesichts der unvermeidlich erscheinenden Niederlage des Bosbach-Entwurfes nunmehr alles daransetzt, um auch die anderen beiden Gesetzesvorhaben scheitern zu lassen.
Das Gesetz darf nicht scheitern!
Sollte dies tatsächlich eintreten, wären die Folgen absehbar: Patienten, Angehörige, Ärzte und Gerichte müssten sich weiterhin mit einer widersprüchlichen und unsicheren Rechtslage herumquälen. Nicht wenige Menschen würden, wie schon mehrfach geschehen, aus dieser Unsicherheit heraus die Reise in die Schweiz antreten. Die Debatte um den assistierten Suizid und die Tötung auf Verlangen wird erneut anschwellen und alle Beteiligte weiter verunsichern, was wiederum die Gefahr von Fehlbehandlungen und Fehlurteilen erhöhen wird - ein Szenario, das eigentlich alle verhindern wollten.
Trotz aller bisherigen Beobachtungen und Erfahrungen soll hier deshalb erneut ein dringender Appell an die Bundestagsmitglieder ergehen: Lassen Sie die Gesetzgebung zur Patientenverfügung nicht scheitern! Nach dem derzeitigen Stand ist es für die Praxis wenig relevant, ob nun der Stünker-, der Zöller- oder ein Mischentwurf zum Gesetz wird. Ein Scheitern des Gesetzgebungsverfahrens hätte aber schwerwiegende Konsequenzen für Patienten und Familien. Sie haben es in der Hand.
wie handwerklich missraten? Wieso handwerklich? Das sind Studierte.
Christoph Anschütz (Anschuetz)
- 26.05.2009, 18:23 Uhr
Schier unglaublich
Hermann Brandt (WPBrandy)
- 26.05.2009, 18:43 Uhr
Ein schönes Beispiel...
Hans Czinzoll (domit)
- 26.05.2009, 19:29 Uhr
Gewissensfreiheit der Bundestags-Abgeordneten?
Gerhart Gross (ralfer)
- 26.05.2009, 20:00 Uhr
Vorbildfunktion angemahnt!
Martin Beckmann (marbec24)
- 26.05.2009, 20:30 Uhr